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title: "Gemeinde Tettnang-Neukirch 12. Änderung Flächennutzungsplanes Wohnquartier Fl. Nr. 170/172/1 Neukirch, nördlicher Ortsrand, L333; Frühzeitige Bürgerbeteiligung bis 28.09.2026"
sdDatePublished: "2026-08-27T14:05:00Z"
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Gemeinde Tettnang-Neukirch 12. Änderung Flächennutzungsplanes Wohnquartier Fl. Nr. 170/172/1 Neukirch, nördlicher Ortsrand, L333; Frühzeitige Bürgerbeteiligung bis 28.09.2026

Amtsblatt für die Stadt Tettnang und ihre Ortschaften
K AU
TA N N AU
T E T T N A N G
26. August 2026
Nr. 32
Foto:Stadtmarketing
Hopfenernte und
Afterwork-Party im
Schlosspark
Hopfen gehört zu Tettnang und mit der
„Hopfenperle“ ist er auch mitten in der In-
nenstadt sichtbar. Die Hopfenkisten haben
sichüberdenSommerzuechtenHinguckern
entwickeltundbringeneinStückTettnanger
Identität in die Straßen.
Die „Hopfenperle“ ist ein Kooperationspro-
jekt des Stadtmarketings Tettnang, des Ver-
eins Tettnang erleben und des Hopfenguts
No20. Ein besonderer Dank gilt vor allem
den Patinnen und Paten aus Einzelhandel
und Gastronomie, die die Hopfenpflanzen
über den Sommer mit viel Engagement ge-
pflegt und damit zum Erfolg der Aktion bei-
getragenhaben.AuchdemstädtischenBau-
hof, mit dessen Unterstützung das Projekt
umgesetzt werden konnte, gebührt ein gro-
ßes Dankeschön.
Am Mittwoch, 2. September, steht nun die
Ernte des Innenstadt-Hopfens im Schloss-
park ab 18 Uhr an. Gefeiert wird anschlie-
ßend bei der „Hopfenernte Afterwork“.
Die JOGA Bar sorgt für kühle Getränke, die
Narrenzunft Tettnang für Herzhaftes vom
Wurstwagen. Musik und entspannte Feier-
abendstimmung runden den Abend ab.
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste
sindherzlicheingeladen,gemeinsamaufdie
Tettnanger Hopfenperle anzustoßen.
Anmeldung:
Tourist Info Tettnang | 07542 510-500
tourist-info@tettnang.de | www.tettnang.de/hopfenwanderung
© Stadt Tettnang, Foto: Herbert Neidhardt
Sonntag, 6. September, 11 Uhr
mit Stefan Arnegger und den Tettnanger Landfrauen
Von Brauern und Bauern -
Tettnangs Weg zur Hopfenstadt
Führung mit Hopfengartenvesper auf dem Hopfenpfad
Jetzt
Platz
sichern!
KaMa
Andrea Dientenberger
Haiducken
L. & St. Kellerbauer
3.9. KaMa
Mehr Informationen: www.spectrum-kultur-in-tettnang.de
und im Innenteil auf Seite 8
Sunset Sounds
auf der Schlossterrasse
jeden Donnerstag bis 10.9.
Südterrasse Neues Schloss
10.9. Haiducken
27.8. Eine Nacht im Süden

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S t a d t n a c h r i c h t e n te t t n a n g
A M T L I C H E
B E K A N N T­
M AC H U N G E N
Bitte beachten:
Änderungen der öffentlichen Bekanntmachungen sind vor-
behalten. Die aktuellen und endgültigen öffentlichen Be-
kanntmachungen der Stadt Tettnang sind auf der Home-
page unter www.tettnang.de abrufbar.
Öffentliche Bekanntmachung zur
12. Änderung des Flächennutzungs-
planes im Bereich des Bebauungsplanes
„Wohnquartier Fl. Nr. 170 und 172/1“
Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Tett-
nang – Neukirch hat in öffentlicher Sitzung am 16.07.2026 den
Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennut-
zungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnquartier
Fl. Nr. 170 und 172/1“ in Tettnang gefasst und beschlossen, eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß
§3Abs.1und§4Abs.1Baugesetzbuch(BauGB)durchzuführen.
Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren an die ge-
plante Nutzung einer „Wohnbaufläche“ sowie „Grünflächen“
geändert werden.
Der räumliche Geltungsbereich im Bereich des Bebauungsplanes
„Wohnquartier Fl. Nr. 170 und 172/1“ umfasst ca. 2,6 ha und es
befinden sich folgende Grundstücke innerhalb des räumlichen
Geltungsbereiches: Fl.-Nrn. 170 und 172/1.
Der Änderungsbereich befindet sich am nördlichen Ortsrand des
Hauptortes Neukirchs, südlich der Landesstraße L333 und wird
aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich.
Ziele und Zwecke der Planung
Anlass und Ziel ist die Schaffung von neuem Wohnraum in der
Gemeinde Neukirch – hierzu wird seitens des Eigentümers ein
entsprechendesKonzeptmitgemeinschaftlichemWohnen,Frei-
räumenundkurzenWegenaufEbenedesBebauungsplanesaus-
gearbeitet. Erfordernis der Teiländerung des Flächennutzungs-
planes ist die Darstellung einer Wohnbaufläche für die überwie-
gend ortsansässige Bevölkerung zur Erhaltung einer ausgewo-
genen Einwohnerzusammensetzung. Weiterhin sollen die pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines
Bebauungsplanes in diesem Bereich geschaffen werden.
Gemäß§8Abs.2BauGBsindBebauungspläneausdemFlächen-
nutzungsplan zu entwickeln. Da der Bebauungsplan nicht aus
dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Verwaltungsge-
meinschaft Tettnang-Neukirch entwickelt ist, wird der Flächen-
nutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB ge-
ändert.
FrühzeitigeBeteiligungderÖffentlichkeitnach§3Abs.1BauGB:
Unterlagen zur weiteren Information der 12. Änderung des Flä-
chennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohn-
quartier Fl. Nr. 170 und 172/1“ in Neukirch werden in der Zeit
vom 26.08.2026 bis einschließlich 28.09.2026 im Rathaus
der Stadt Tettnang (Montfortplatz 7, 88069 Tettnang, im
EG des Rathauses an der Informationstheke des Bürgerser-
vices) während der üblichen Dienststunden öffentlich aus-
gelegt.
Bitte melden Sie sich hierfür an der Informationstheke des
Bürgerservices. An der barrierefreien Informationstheke des
Bürgerservices können die Unterlagen der 12. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes
„Wohnquartier Fl. Nr. 170 und 172/1“ in Neukirch eingesehen
werden.
Zusätzlich dazu ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung
sowie die auszulegenden Unterlagen unter folgendem Internet-
Link abrufbar und einsehbar: https://www.tettnang.de/de/
entwickeln/aktuelle-beteiligungsverfahren/
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schrift-
lichodermündlich zur Niederschrift beimAmtfürStadtentwick-
lung,SachgebietStadtplanung,Kaplaneiweg1,88069Tettnang,
1. OG während der üblichen Dienststunden oder nach Termin-
vereinbarung abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben
können. Zusätzlich können Stellungnahmen digital an das Pla-
nungsbüro Sieber Consult GmbH, Lindau am Bodensee, natalie.
begic@sieberconsult.eu abgegeben werden.
Für die Mitteilung der Abwägungsergebnisse ist die Angabe der
Anschrift des Stellungnehmenden sinnvoll.
Stellungnahmen können postalisch z.H. an das Rathaus
Tettnang, Amt für Stadtentwicklung, Sachgebiet Stadtpla-
nung, Montfortplatz 7, 88069 Tettnang; z.Hd. Herr Schwille
oder per E-Mail an stadtplanung@tettnang.de abgegeben
werden.
Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit findet eine Beteili-
gung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Be-
langenach§4Abs.1BauGBvom29.07.2026bis27.08.2026statt.
Stadt Tettnang, den 19.08.2026
gez.RegineRist,Bürgermeisterin
S TA D T­
N AC H R I C H T E N
Sommerpause der StadTTnachrichten
Während der Sommerferien erscheinen die StadTTnachrichten
im zweiwöchigen Rhythmus.
Mittwoch, 2. September 2026 keine SN-Ausgabe
Ab Mittwoch, 9. September 2026, erscheinen die StadTTnach-
richten wieder regelmäßig wöchentlich.
Bau des Kreisverkehrs
Schäferhof-Oberhof:
Dritte Bauphase läuft seit 17. August
Deckenbauarbeiten und Arbeiten am südöstlichen
Bereich des Kreisverkehrs – geänderte Verkehrsfüh-
rung voraussichtlich bis 7. September
Der Bau des neuen Kreisverkehrs am Knotenpunkt Schäferhof/
Oberhof ist weiter vorangeschritten. Seit 17. August läuft die
dritte Bauphase, nachdem sich der vorherige Bauabschnitt auf-
grund von Verschiebungen im Bauablauf um eine Woche ver-
längert hatte. Die aktuelle Bauphase dauert – vorbehaltlich der
Witterung – voraussichtlich bis 7. September 2026.
InderdrittenBauphasewerdenderGehwegentlangderLindau-
er Straße in Richtung Oberhof sowie der südöstliche Bereich des
neuen Kreisverkehrs hergestellt. Zudem stehen die Deckenbau-
arbeiten an. Dafür sind umfangreiche Änderungen der Verkehrs-
führung erforderlich.
Verkehrsführung wird erneut angepasst
Während der dritten Bauphase gelten folgende Verkehrsregel-
ungen:
• Von der Innenstadt stadtauswärts in Richtung Lindau besteht
eineVollsperrungfüralleFahrzeuge–einschließlichdesöffent-
lichen Nahverkehrs sowie des landwirtschaftlichen Verkehrs.
• Auch der Schäferhof bleibt weiterhin nur über die Domänen-
straße erreichbar. Die bestehende Sperrung im Baustellenbe-
reich bleibt bestehen.
• Eine Einfahrt in die Innenstadt aus Richtung Lindau sowie aus
Richtung Oberhof ist ebenfalls nicht möglich. Diese Vollsper-
rung gilt für alle Fahrzeuge, einschließlich der Busse und des
landwirtschaftlichen Verkehrs.
• Die Zufahrt in den Oberhof aus Richtung Lindau sowie die Aus-
fahrt aus dem Oberhof in Richtung Lindau bleiben weiterhin
möglich.
• Nicht möglich ist während der Bauphase 3 die Ausfahrt aus
dem Oberhof in Richtung Stadtmitte.
Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteil-
nehmer, die ausgeschilderten Umleitungen zu beachten und für
ihre Fahrten entsprechend mehr Zeit einzuplanen.
DerKreisverkehrnimmtnunbereitswirklichGestaltan.
Foto:StadtTettnang
Ziel bleibt eine sichere und leistungsfähige Verkehrslösung
MitdemneuenKreisverkehrinvestiertdieStadtTettnangineine
moderneVerkehrsinfrastruktur.NachderFertigstellungwirdder
bisherige Unfallschwerpunkt deutlich entschärft, der Verkehrs-
fluss verbessert und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmen-
den–insbesondereauchfürdenFuß-undRadverkehr–erhöht.
Die Stadt bedankt sich bei allen Anwohnerinnen und Anwoh-
nern, Verkehrsteilnehmenden sowie den betroffenen Unterneh-
men für ihr Verständnis während der Bauzeit.
Hochwasserschutz in Apflau: Durchlass
am Wielandsbach wird erneuert
Vollsperrung bis 12. September 2026 –
Verkehr wird großräumig umgeleitet,
Busverbindungen bleiben bestehen
In Apflau wird derzeit eine weitere Maßnahme zum Hochwas-
serschutz umgesetzt. Der bestehende Durchlass am Wielands-
bach wird vollständig zurückgebaut und durch einen größeren
Neubau ersetzt. Für die Arbeiten ist die Straße seit Sonntag, 23.
August 2026, voll gesperrt. Die Sperrung dauert voraussichtlich
bis Samstag, 12. September 2026.
Der bisherige Durchlass ist für große Wassermengen nur be-
grenzt ausgelegt. Mit dem Neubau wird die Durchlassöffnung
wesentlichvergrößert.BeiStarkregenundHochwasserkanndas
Wasser dadurch schneller abfließen.
Die Erneuerung ist Teil der Hochwasserschutzmaßnahmen in
Apflau und soll insbesondere dazu beitragen, die angrenzende
Bebauung bei hohen Wasserständen besser zu schützen.

S t a d t n a c h r i c h t e n te t t n a n g
3
Großräumige Umleitung – Verlegung der Bushaltestelle
Der Verkehr wird während der Vollsperrung großräumig über
Laimnau, Tannau und Tettnang sowie weiter über die B 467 und
die Giessenbrücke umgeleitet. Die Umleitungsstrecke wird ent-
sprechend ausgeschildert.
Foto:Pixabay
Die Busverbindungen der RAB können auch während der Bau-
arbeiten aufrechterhalten werden. Als Ersatz für die von der
Sperrung betroffene Haltestelle wird die Straußhaltestelle an
der Kreuzung Unterwolfertsweiler Straße/Eckgartenweg ge-
nutzt. Verkehrsteilnehmende sowie Anwohnerinnen und An-
wohner werden gebeten, die ausgeschilderte Verkehrsführung
während der Bauzeit zu beachten.
Bundesweiter Warntag:
Am 10. September werden bundesweit
die Warnsysteme getestet
An jedem zweiten Donnerstag im September findet der Bun-
desweite Warntag statt. In diesem Jahr ist dies am Donnerstag,
10. September 2026. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame
Übung von Bund, Ländern und Kommunen.
Warnsysteme werden auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft
Ziel des Bundesweiten Warntags ist es, die Abläufe und Schnitt-
stellen der technischen Warninfrastruktur zu testen und an-
schließend weiter zu verbessern. Gleichzeitig soll die Bevölke-
rung für das Thema „Katastrophenschutz“ sensibilisiert und die
Selbsthilfefähigkeit gestärkt werden. Je vertrauter Menschen
mit Warnmeldungen und möglichen Gefahrenlagen sind, desto
besser können sie im Ernstfall angemessen reagieren und sich
sowie andere schützen.
Foto:Pixabay
So läuft der Warntag ab
Gegen 11 Uhr löst das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe (BBK) über das Modulare Warnsystem (Mo-
WaS)einebundesweiteProbewarnungaus.DiesewirdalsWarn-
meldung über die angeschlossenen Warnkanäle verbreitet. Für
die Bevölkerung besteht dabei keine Gefahr und es besteht kein
Handlungsbedarf.
Die Entwarnung erfolgt gegen 11.45 Uhr ebenfalls über MoWaS
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