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title: "Thyssengas H2 GmbH, Open Grid Europe und WLV Rahmenvereinbarung Emsbüren-Dorsten in NRW; Basis für Rechtserwerb und Gespräche"
sdDatePublished: "2026-08-27T08:08:00Z"
source: "https://wlv.de/index.php/kreisverbaende/coesfeld/aktuell/kreisverbands-meldungen/wasserstoffleitung-emsbueren-dorsten-korridor-b"
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Thyssengas H2 GmbH, Open Grid Europe und WLV Rahmenvereinbarung Emsbüren-Dorsten in NRW; Basis für Rechtserwerb und Gespräche

Empfehlung für Vertragsverhandlungen zu Wasserstoffleitung steht

Empfehlung für Vertragsverhandlungen zu Wasserstoffleitung steht

Thyssengas, Open Grid Europe und Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband verständigen sich auf Rahmenvereinbarung. Geltung auch für den Kreis Coesfeld.

Für das Wasserstoff-Leitungsprojekt Emsbüren-Dorsten haben Thyssengas H2 GmbH, Open Grid Europe GmbH (OGE) und der Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e.V. (WLV) eine Rahmenvereinbarung für den Leitungsabschnitt NRW geschlossen. Sie bildet eine verlässliche Grundlage für den Rechtserwerb und für die anstehenden Gespräche mit Eigentümern und Bewirtschaftern, zeigt sich der WLV in einer Pressemitteilung überzeugt. Die Regelung gilt auch für den von Thyssengas so geplanten Streckenabschnitt im Kreis Coesfeld durch Rosendahl und Coesfeld.

Die Fernleitungsnetzbetreiber Thyssengas und OGE haben sich mit dem WLV auf eine Rahmenvereinbarung zum Wasserstoff-Leitungsprojekt Emsbüren-Dorsten verständigt. Die Vereinbarung gilt für den Leitungsabschnitt NRW und bildet die Grundlage für die anstehenden Abstimmungen der Leitungsbau-Unternehmen mit den betroffenen Eigentümern und Bewirtschaftern von landwirtschaftlichen Flächen. Sie legt gemeinsame Leitlinien für den Rechtserwerb fest und schafft damit Transparenz und Orientierung für die nächsten Schritte.

Hubert Jesolowitz, Projektleiter für die H2-Leitung Emsbüren-Dorsten zur Regelung: „Mit der Vereinbarung haben wir einen wichtigen Meilenstein für das Projekt erreicht. Wir schätzen den konstruktiven Austausch mit dem Landwirtschaftsverband. Auf dieser Grundlage möchten wir nun in die persönlichen Gespräche vor Ort gehen und den weiteren Ablauf nachvollziehbar erläutern."

WLV-Präsident Hubertus Beringmeier ergänzt dazu in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 24. August : „Die gemeinsame Rahmenvereinbarung ist das Ergebnis eines konstruktiven und lösungsorientierten Austausches zwischen Thyssengas und dem WLV. Unser Anspruch war es, für die Landwirtinnen und Landwirte vor Ort möglichst verlässliche, faire und transparente Rahmenbedingungen für das anstehende Projekt zu schaffen. Mit der nun getroffenen Rahmenvereinbarung ist es uns gelungen, wichtige gemeinsame Leitlinien festzulegen und damit eine gute Grundlage für die weiteren Gespräche zu schaffen. Ich freue mich deshalb sehr über das erzielte Ergebnis und darüber, dass wir für unsere Mitglieder eine klare und verlässliche Basis für die nächsten Schritte erreichen konnten.“ erklärt

So geht es jetzt weiter

Im November 2026 plant Thyssengas mehrere Informationsveranstaltungen für die betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter im Leitungsabschnitt NRW. Dort wird die Rahmenvereinbarung gemeinsam mit dem WLV vorstellt und über die nächsten Schritte im Rechtserwerb informiert. Die Veranstaltungen bieten den Betroffenen zudem die Möglichkeit, offene Fragen direkt mit dem Projektteam zu klären.

Mit dem Neubau einer rund 100 Kilometer langen Wasserstoff-Leitung zwischen Emsbüren und Dorsten (u.a. auch durch Coesfeld und Rosendahl) schaffen Thyssengas (Vorhabenträgerin) und OGE eine direkte Verbindung zwischen geplanten Wasserstoff-Kernnetzprojekten im Emsland und in der Ruhrregion.

Die Leitung ist Teil des Nord-Süd-Korridors, über den Wasserstoff von der Nordseeküste und aus den Niederlanden in Richtung Ruhrgebiet transportiert werden soll. Damit stärkt das Projekt die Versorgungsperspektive für Industrie, Mittelstand und Kommunen und leistet einen Beitrag zum Aufbau einer nachhaltigen Wasserstoff-Infrastruktur. Derzeit bereitet Thyssengas die Unterlagen für die Planfeststellungsverfahren in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen vor. Die Antragsabgaben sollen Anfang 2027 erfolgen.