WaBeQ gGmbH setzt Modellprojekt Jugendwohngruppe Am Gummibahnhof in Bremen um; verhindert Ausbildungsabbrüche und Wohnungslosigkeit
Vorlage JHA
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Jens Schaller | 22-5 Bremen, 25.08.2026
Lfd. Nr.: 48/26 JHA Vorlage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Freien Hansestadt Bremen am 10.09.2026
TOP 7 Modellprojekt: Stationäre Wohneinrichtung nach § 13 Abs. 3 SGB VIII A. Problem In der Stadtgemeinde Bremen besteht eine strukturelle Versorgungslücke für junge Volljäh- rige, die keinen erzieherischen Bedarf mehr aufweisen und keine intensive oder umfangrei- che pädagogische Betreuung benötigen, deren Übergang in ein eigenverantwortliches Leben jedoch noch nicht ausreichend stabilisiert ist. Diese jungen Menschen befinden sich überwie- gend in schulischen, beruflichen oder ausbildungsbezogenen Übergangsphasen und verfü- gen grundsätzlich über die Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung, benötigen jedoch weiterhin eine unterstützende Struktur im Alltag. Das Angebot stellt keine Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII dar. Es richtet sich an junge Volljährige ohne erzieherischen Bedarf und erfüllt den Auftrag der Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 3 SGB VIII, benachteiligten jungen Menschen sozialpädagogisch begleitetes Wohnen zur Verfügung zu stellen, soweit dies zur schulischen, beruflichen und sozialen In- tegration erforderlich ist. Der Unterstützungsbedarf dieser Zielgruppe liegt nicht im Bereich erzieherischer Einflussnahme, sondern in grundlegenden lebenspraktischen und sozialinteg- rativen Themen. Hierzu zählen insbesondere die Haushaltsführung, die Organisation und Bewältigung des Alltags, der verantwortungsvolle Umgang mit finanziellen Ressourcen sowie der Bedarf an verlässlichen sozialpädagogischen Ansprechpartner:innen bei Fragen rund um Ausbildung, Schule und berufliche Perspektiven. Darüber hinaus bestehen Unterstützungs- bedarfe bei der Bearbeitung von Konflikten im Ausbildungsbetrieb oder im sozialen Umfeld sowie bei der Stabilisierung sozialer Bezüge. Der Bedarf an einem solchen Angebot wurde insbesondere durch den Fachdienst Flücht- linge, Integration und Familien benannt. Dort zeigt sich in der fachlichen Praxis, dass junge geflüchtete Volljährige zwar keinen erzieherischen Bedarf mehr haben, jedoch weiterhin auf strukturierende Unterstützung im Alltag sowie auf sozialpädagogische Begleitung angewie- sen sind. Für diese Zielgruppe wurden bereits konkrete Fälle im Leistungsbezug identifiziert, bei denen ein passgenaues Angebot nach § 13 Abs. 3 SGB VIII erforderlich ist, um Ausbil- dungs- und Integrationsverläufe abzusichern. Gleichzeitig sind diese jungen Menschen in besonderem Maße vom angespannten Woh- nungsmarkt in Bremen betroffen. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel, mangelnder Sicher- heiten und eingeschränkter Zugänge zum freien Wohnungsmarkt ist eine eigenständige Wohnraumsicherung häufig nicht möglich. Ohne ein stabilisierendes Wohnangebot besteht Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Freie Hansestadt Bremen
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das Risiko, dass trotz vorhandener Ausbildungs- oder Bildungsperspektiven Ausbildungsab- brüche, soziale Destabilisierung oder Wohnungslosigkeit eintreten. Die bestehenden Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind für diese Zielgruppe nur einge- schränkt geeignet. Vollstationäre Hilfen zur Erziehung überschreiten den tatsächlichen Be- darf, während ein unbegleitetes eigenständiges Wohnen den vorhandenen Unterstützungs- bedarfen nicht gerecht wird. Insbesondere im Anschluss an stationäre Hilfen oder bei Über- gängen zwischen Schule, Ausbildung und Beruf fehlt ein passgenaues Angebot, das Stabili- tät bietet, ohne eine erzieherische Betreuung fortzusetzen. B. Lösung Zur Schließung dieser strukturellen Versorgungslücke wird das Modellprojekt „Jugendwohn- gruppe Am Gummibahnhof“ als sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen gemäß § 13 Abs. 3 SGB VIII umgesetzt. Das Modellprojekt wird durch den nach § 75 SGB VIII anerkann- ten Träger der Jugendhilfe Waller Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft mbH ge- meinnützig (WaBeQ gGmbH) durchgeführt, der über langjährige Erfahrung in der Jugend- hilfe, der Jugendsozialarbeit sowie in der beruflichen Integration junger Menschen verfügt. Das Angebot richtet sich ausschließlich an junge Volljährige ab 18 Jahren, die keinen erzie- herischen Bedarf mehr aufweisen und keine intensive pädagogische Betreuung benötigen, jedoch weiterhin Unterstützungsbedarf in grundlegenden Lebensbereichen haben. Ziel ist es, diese jungen Menschen durch eine stabile Wohnsituation und eine niedrigschwellige, sozial- pädagogische Begleitung in ihrer schulischen, beruflichen und sozialen Integration zu stabili- sieren und den Übergang in ein eigenverantwortliches Leben nachhaltig abzusichern. Der Modellprojektcharakter ergibt sich aus der fachlichen Erprobung eines Angebotsformats, das sich zwischen klassischen stationären Hilfen zur Erziehung und einem vollständig eigen- ständigen Wohnen ohne Begleitung positioniert. Im Rahmen des Projekts soll überprüft wer- den, inwieweit eine nicht-erzieherische, sozialpädagogisch begleitete Wohnform geeignet ist, Übergänge aus stationären Hilfen abzusichern, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden und Wohnungslosigkeit junger Erwachsener präventiv zu verhindern. Gleichzeitig sollen Erkennt- nisse über Wirksamkeit, Zielgruppengenauigkeit und Übertragbarkeit dieses Angebotsfor- mats gewonnen werden. Die Umsetzung des Modellprojekts erfolgte gestuft. Seit dem 01.11.2025 wurden zunächst zwölf stationäre Plätze in der Jugendwohngruppe „Am Gummibahnhof“ in der Kellerstraße, 28717 Bremen, in Betrieb genommen. Die Belegung dieser Plätze erfolgte in enger fachli- cher Abstimmung mit dem Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien, um die bereits identifizierten Fälle im Leistungsbezug gezielt und bedarfsgerecht zu versorgen. Diese Start- phase diente zugleich der schrittweisen Inbetriebnahme sowie der fachlichen Erprobung des Konzepts im laufenden Betrieb. Nach Abschluss erforderlicher baulicher Maßnahmen konnte das Modellprojekt ab dem 01.01.2026 in den Vollbetrieb überführt werden, sodass nunmehr die geplante volle Platzzahl von insgesamt 20 Plätzen zur Verfügung steht. Auch im Vollbetrieb erfolgt die Belegung der Plätze weiterhin in fachlicher Abstimmung mit dem Fachdienst Flüchtlinge, Integration und Familien, um eine passgenaue Nutzung des Angebots für die benannte Zielgruppe sicherzu- stellen. Inhaltlich basiert das Angebot auf einer sozialpädagogischen Begleitung mit klarer Abgren- zung zu erzieherischen Hilfen. Die jungen Menschen erhalten eine stabile Wohnbasis in Ein- zelzimmern sowie kontinuierliche Unterstützung bei der Alltagsbewältigung, Haushaltsfüh- rung und finanziellen Orientierung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Begleitung schulischer und beruflicher Verläufe, der Bearbeitung von Konflikten im Ausbildungs- und so- zialen Umfeld sowie der Förderung von Selbstverantwortung und Wohnkompetenz. Eine Nachtbereitschaft stellt die notwendige Rahmensicherung sicher, ohne eine intensive Betreu- ungssituation zu schaffen.
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Durch die schrittweise Umsetzung, die fachliche Begleitung und die enge Abstimmung mit dem zuständigen Fachdienst ermöglicht das Modellprojekt die Gewinnung belastbarer Er- kenntnisse für die Weiterentwicklung der Jugendsozialarbeit nach § 13 Abs. 3 SGB VIII. Es leistet damit einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung von Bildungs- und Ausbildungsbiogra- fien junger Erwachsener ohne erzieherischen Bedarf und zur präventiven Vermeidung von Wohnungslosigkeit. C. Alternativen Keine. D. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen / Genderprüfung Die Haushaltsmittel sind in der entsprechenden Produktgruppe hinterlegt. Die Vorlage hat keine personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Geschlechtergerechtigkeit ist eine zentrale Querschnittsaufgabe der Jugendarbeit und das Angebot stehen jungen Menschen aller ge- schlechtlichen Identitäten offen. E. Beteiligung / Abstimmung Nicht erforderlich. F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz
Einer Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz steht nichts entgegen. G. Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss nimmt die dargestellte Problem- und Bedarfslage sowie die Um- setzung des Modellprojekts „Jugendwohngruppe Am Gummibahnhof“ als sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen gemäß § 13 Abs. 3 SGB VIII zur Kenntnis und bittet die Verwal- tung um eine jährliche Berichterstattung über den Verlauf des Modellprojekts einschließlich der entsprechenden Evaluationsergebnisse.