BeBeE Ombudsstelle Bremen Jahresbericht 2025; offene Sprechzeit in Bremen Nord etabliert

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Sabine Hastedt | 450-02-01 Bremen, 25.08.2026

Lfd. Nr.: 06/26 LJHA Vorlage für die Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses der Freien Hansestadt Bremen am 10.09.2026

TOP 3 Vorstellung des Jahresberichts 2025 der Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen (BeBeE) A. Problem Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde der überörtliche Träger der öf- fentlichen Jugendhilfe verpflichtet, gemäß § 9a SGB VIII eine Ombudsstelle zur Beratung in, Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Ju- gendhilfe einzurichten. Zum 1.4.2023 wurde in der Freien Hansestadt Bremen eine zentrale, landesweite Ombuds- stelle eingerichtet (vgl. Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 22.09.2022). Entsprechend des Rahmenkonzepts zur Ombudsstelle soll jährlich ein Bericht über die Akti- vitäten erstellt und dem Landesjugendhilfeausschuss vorgestellt werden. B. Lösung Die Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen (BeBeE) stellt dem Aus- schuss die wichtigsten Eckpunkte des Jahresberichts 2025 vor. C. Alternativen Keine D. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen / Genderprüfung Keine

Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter ergeben sich nicht. Die Angebote der Ombudsstelle richten sich an alle Geschlechtsidentitäten gleichermaßen.

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Freie Hansestadt Bremen

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E. Beteiligung / Abstimmung Abstimmungsprozesse mit dem Senator für Kinder und Bildung und dem Magistrat Bremer- haven sind initiiert. F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz

Einer Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz steht nichts entgegen. G. Beschlussvorschlag Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt die Vorstellung des Jahresberichts 2025 zur Kennt- nis.

Anlage: 10.09.2026 Jahresbericht 2025 „Ombudschaftliche Beratung und Unterstützung in der Kinder- und Ju- gendhilfe“ der Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen (BeBeE)

1 unabhängige, kostenfreie und vertrauliche Beratung Jahresbericht 2025 Jahresbericht 2025

Impressum: BeBeE- Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen Rembertistraße 32 28203 Bremen

Vertreten durch: In Trägerschaft des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Landesverband Bremen e. V. Außer der Schleifmühle 55-61 28203 Bremen Vorständin: Birgitt Pfeiffer Sitz des Vereins: Bremen eingetragen in das Vereinsregister Amtsgericht Bremen unter VR 2469

Liebe Leser*innen, das BeBeE steht als Ombudsstelle gemäß § 9a SGB VIII jungen Menschen und ihren Familien in Fragen und Konflikten in den Bereichen Hilfen zur Erziehung und Kindertageseinrichtungen zur Seite. Darüber hinaus fungiert es als externe Beschwerdemöglichkeit für junge Menschen in stationären Einrichtungen (§ 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) sowie als Beschwerdemöglichkeit für Pflegekinder in persönlichen Angelegenheiten (§ 37b Abs. 2 SGB VIII). Um die Rechte von Pflegekindern zu stärken, hat das BeBeE im vergangenen Jahr die Zusammenarbeit mit PiB – Pflegekinder in Bremen intensiviert. So wurde unter anderem ein Seminar für Pflegeeltern im PiB-Bildungszentrum durchgeführt. Zudem beteiligte sich das BeBeE am Projekt »Ombud-was??!??« des Bundesnetz­ werks Ombudschaft e. V. und des Kompetenzzentrums Pflegekinder. Gemeinsam mit (ehemaligen) Pflegekindern wurden hier Wege erarbeitet, um die Bekanntheit und den Zugang zur Ombudschaft zu fördern. Seit März 2025 bietet das BeBeE eine offene Sprechzeit in Bremen Nord an: Jeden ersten Dienstag im Monat können sich junge Menschen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen leben, in den Räumen von PiB in Vegesack beraten lassen, niedrigschwellig und ohne Termin. Ein weiterer Fokus 2025 lag auf den Rechtsansprüchen junger Volljähriger in der Jugendhilfe. Dazu wurde die »Praxisempfehlung Hilfen für junge Volljährige – § 41 SGB VIII« erstellt. Diese Handreichung fasst die Rechtsgrundlagen zusammen und veranschaulicht sie anhand von Praxisbeispielen. Sie steht zum Download auf www.bebee-bremen.de bereit. Zusätzlich hat das BeBeE eine Fortbildung für Fachkräfte zu diesem Thema angeboten und erfolgreich durchgeführt. Die Kontakte zu den Hochschulen in Bremen und Bremerhaven wurden 2025 weiter gepflegt: Eine Studierende der Hochschule Bremerhaven hospitierte im Rahmen ihres Studiums der Sozialen Arbeit beim BeBeE, und in zwei Seminaren an der Hochschule Bremen stellte das Team des BeBeE seine Arbeit vor. Im Dezember 2025 verließ Katharina Stegemann als langjährige Mitarbeiterin das BeBeE, um sich neuen Aufgaben zu widmen. Die Juristin und Fachanwältin für Familienrecht prägte seit 2017 mit ihrer Expertise, Erfahrung und ihrem Engagement maßgeblich die Arbeit des BeBeE. Ab 2026 bleibt sie dem BeBeE glücklicherweise als Mitglied im Fachbeirat verbunden. 3

4 Ombudschaft – was ist das? Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurden die Beteiligungs- und Beschwerderechte junger Menschen und ihrer Familien gestärkt. Durch die gesetzliche Verankerung von Ombudschaft im § 9a SGB VIII verpflichteten sich alle Bundesländer Ombudsstellen einzurichten, und damit Angebote zu schaffen, die jungen Menschen und ihren Familien in Konflikten mit dem öffentlichen oder den freien Trägern eine unabhängige, vertrauliche und kostenfreie Beratung und Unterstützung bieten. AUSGLEICH STRUKTURELLER MACHTVERHÄLTNISSE Zentrales Ziel der Ombudschaft ist es, die bestehende Machtasymmetrie zwischen jungen Menschen und ihren Familien auf der einen Seite und den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe auf der anderen Seite auszugleichen. Viele Ratsuchende fühlen sich nicht ausreichend beteiligt, abgewiesen oder nicht ernst genommen. Häufig besteht Unsicherheit darüber, welche Ansprüche bestehen und welche Hilfen möglich sind. Eltern berichten zudem von fehlender Wertschätzung und mangelnder Berück­sichtigung ihrer Sorgen. Schuld- und Schamgefühle können diese Situation zusätzlich verschärfen und Konflikte begünstigen. Gleichzeitig verfügen Fachkräfte über spezialisiertes Wissen und Entscheidungsmacht, während junge Menschen und ihre Familien auf Bewilligungen und Hilfeleistungen angewiesen sind. STÄRKUNG VON BETEILIGUNG UND SELBSTWIRKSAMKEIT Ombudschaft unterstützt junge Menschen und ihre Familien dabei, ihre Rechte zu kennen, ihre Interessen zu vertreten und aktiv am Hilfeprozess mitzuwirken. Alle Beratungsschritte erfolgen in enger Abstimmung mit den Ratsuchenden. Ziel ist es, gemeinsam Lösungen zu entwickeln – nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg. Dabei geht es nicht darum, Forderungen um jeden Preis durchzusetzen, sondern um transparente Information, faire Verfahren und echte Beteiligung in einem System, das strukturell nicht auf Augenhöhe angelegt ist. FACHPOLITISCHE ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Ein weiterer Schwerpunkt ombudschaftlicher Arbeit ist die fachpolitische Öffentlich­ keits­arbeit. Durch die systematische Auswertung von Einzelfällen werden strukturelle Hürden im Hilfeprozess sichtbar gemacht. Diese Erkenntnisse ermöglichen eine fachliche Reflexion und fließen in den Diskurs zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ein. Aufgrund ihrer Unabhängigkeit und besonderen Parteilichkeit für junge Menschen und ihre Familien können Ombudsstellen ohne Interessenkonflikte auf Missstände hinweisen und Veränderungsbedarfe benennen. Als eine Art »Seismograph« bringen sie diese Erfahrungen in Gremien, Fachveranstaltungen, Gespräche mit öffentlichen und freien Trägern sowie in den regelmäßigen Austausch mit der zuständigen Behörde ein.

5 UNSERE LEITLINIEN Die Beratung im BeBeE orientiert sich am Selbstverständnis der Ombudsstellen im Bundesnetzwerk Ombudschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Daraus ergeben sich folgende Leitlinien: // unabhängige Beratung auf Grundlage der Eigenverantwortung der Ratsuchenden // Hilfe zur Selbsthilfe mit dem Ziel, Beteiligungsrechte im Hilfeplanprozess selbstständig wahrnehmen zu können // individuelle und anlassbezogene Beratung // wertschätzender Umgang mit allen Beteiligten // Respekt gegenüber unterschiedlichen Wertvorstellungen // transparente Beratung, damit Ratsuchende selbst Entscheidungen treffen können // Ausrichtung an ombudschaftlichen Prinzipien mit dem Ziel eines strukturellen Machtausgleichs und fairer Beteiligung Ich habe Stress mit der Jugendhilfe. Wer hilft mir? Ich habe Stress mit der Jugendhilfe. Wer hilft mir?

6 Das BeBeE in Zahlen Die zentrale Aufgabe der Ombudsstelle BeBeE besteht in der Beratung junger Menschen sowie ihrer Familien. Gleichzeitig liefern die Beratungsgespräche wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Um wieder­ kehrende Anliegen und strukturelle Problemlagen sichtbar zu machen, erfasst das BeBeE seit 2014 statistische Daten zu den Anfragen. Durch den Vergleich über mehrere Jahre hinweg lassen sich thematische und strukturelle Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen erkennen. Seit 2021 beteiligt sich das BeBeE zudem an der bundesweiten statistischen Erhebung des Bundesnetzwerks Ombudschaft, wodurch auch überregionale Vergleiche möglich sind. Seit November 2013 wurden insgesamt 2.030 Anfragen beraten. (Stand: 31.12.2025) ENTWICKLUNG DER BERATUNGSANFRAGEN 2021 – 2025 Abb. 1 Entwicklung der Beratungsanfragen 271 26 2021 2021 2023 2024 2025 191 187 224 293 422 36 34 47 51 223 258 340 473 Anfragen gesamt Anfragen neu Altfälle

7 Im Jahr 2025 wandten sich 422 Ratsuchende an die Ombudsstelle, davon 352 aus Bremen und 70 aus Bremerhaven. Zusätzlich wurden 51 laufende Anfragen aus ­den Vorjahren weiterbearbeitet, darunter 14 aus Bremerhaven, so dass insgesamt 473 Anfragen beraten wurden. Aus dem neuen Themenfeld Kita gingen 22 Anfragen ein. Der Anstieg der Neuanfragen um 44 % (von 293 im Jahr 2024 auf 422) zeigt eine deutlich wachsende Inanspruchnahme der Ombudsstelle. 77 % der Anfragen betrafen eigenständige ombudschaftliche Beratungsprozesse, während 23 % sogenannte Lotsenfälle waren, bei denen die Ratsuchenden entweder an andere Ombudsstellen oder an Institutionen wie Erziehungsberatungsstellen oder Rechtsanwältinnen weitervermittelt wurden. 88 % der Anfragen waren Erstanfragen; die Ratsuchenden kannten die Ombudsstelle zuvor noch nicht. Für 324 Fälle liegen Informationen darüber vor, wie die Anfragenden auf das Beratungsangebot aufmerksam wurden: 41 % der Ratsuchenden wurden durch Fachkräfte freier Träger auf das Angebot aufmerksam, 14 % durch eigene Internet­ recherchen und 10 % durch Freunde oder Bekannte. Weitere 7 % erhielten Informa­ti­ onen über Fachkräfte anderer Institutionen (Lehrkräfte, (Schul-)Sozialarbeiterinnen, Mitarbeitende anderer Beratungsstellen). 12 % der Ratsuchenden hatten bereits in der Vergangenheit Kontakt mit der Ombudsstelle. WER WENDET SICH AN DAS BEBEE? Die meisten Anfragen kamen, wie in den letzten Jahren, von Müttern (41 %), die Zahl der Anfragen von Vätern war deutlich geringer (15 %), ist aber leicht gestiegen. 16 % der Anfragen stammen von Fachkräften freier Träger, bei denen die jungen Menschen untergebracht waren, und die oft den ersten Kontakt herstellten, bevor die Beratung mit den jungen Menschen selbst erfolgte. 7 % der Anfragen kamen direkt von Jugend­lichen oder jungen Volljährigen, 5 % von Pflegeeltern und 7 % von Fachkräften anderer Institutionen. Bei Anfragen von Fachkräften erfolgte eine Kurzberatung und der Hinweis, dass sich die Betroffenen für eine weitere Beratung an die Ombudsstelle wenden sollten.

8 WER WAR DIE ERSTE KONTAKT AUFNEHMENDE PERSON Abb. 2 Erste Kontaktaufnahme WIE ERFOLGT DER ZUGANG / DER ERSTE KONTAKT? Der erste Kontakt erfolgte in 70 % der Fälle telefonisch, wobei entweder ein Beratungs­termin vereinbart oder das Anliegen direkt geklärt