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title: "BeBeE Ombudsstelle Bremen Jahresbericht 2025; offene Sprechzeit in Bremen Nord etabliert"
sdDatePublished: "2026-08-28T15:02:00Z"
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BeBeE Ombudsstelle Bremen Jahresbericht 2025; offene Sprechzeit in Bremen Nord etabliert

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Sabine Hastedt | 450-02-01
Bremen, 25.08.2026

Lfd. Nr.: 06/26 LJHA
Vorlage
für die Sitzung
des Landesjugendhilfeausschusses der Freien Hansestadt Bremen
am
10.09.2026

TOP 3 Vorstellung des Jahresberichts 2025 der Ombudsstelle für
die Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen (BeBeE)
A. Problem
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde der überörtliche Träger der öf-
fentlichen Jugendhilfe verpflichtet, gemäß § 9a SGB VIII eine Ombudsstelle zur Beratung in,
Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Ju-
gendhilfe einzurichten.
Zum 1.4.2023 wurde in der Freien Hansestadt Bremen eine zentrale, landesweite Ombuds-
stelle eingerichtet (vgl. Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 22.09.2022).
Entsprechend des Rahmenkonzepts zur Ombudsstelle soll jährlich ein Bericht über die Akti-
vitäten erstellt und dem Landesjugendhilfeausschuss vorgestellt werden.
B. Lösung
Die Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen (BeBeE) stellt dem Aus-
schuss die wichtigsten Eckpunkte des Jahresberichts 2025 vor.
C. Alternativen
Keine
D. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen / Genderprüfung
Keine

Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter ergeben sich nicht. Die Angebote der
Ombudsstelle richten sich an alle Geschlechtsidentitäten gleichermaßen.

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und
Integration
Freie
Hansestadt
Bremen

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E. Beteiligung / Abstimmung
Abstimmungsprozesse mit dem Senator für Kinder und Bildung und dem Magistrat Bremer-
haven sind initiiert.
F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge-
setz

Einer Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz steht nichts entgegen.
G. Beschlussvorschlag
Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt die Vorstellung des Jahresberichts 2025 zur Kennt-
nis.

Anlage:
10.09.2026
Jahresbericht 2025 „Ombudschaftliche Beratung und Unterstützung in der Kinder- und Ju-
gendhilfe“ der Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen (BeBeE)

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unabhängige, kostenfreie und
vertrauliche Beratung
Jahresbericht
2025
Jahresbericht
2025

Impressum:
BeBeE- Ombudsstelle für
die Kinder- und Jugendhilfe
im Land Bremen
Rembertistraße 32
28203 Bremen

Vertreten durch:
In Trägerschaft des
Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
Landesverband Bremen e. V.
Außer der Schleifmühle 55-61
28203 Bremen
Vorständin: Birgitt Pfeiffer
Sitz des Vereins: Bremen
eingetragen in das Vereinsregister
Amtsgericht Bremen
unter VR 2469

Liebe Leser*innen,
das BeBeE steht als Ombudsstelle gemäß § 9a SGB VIII jungen Menschen und
ihren Familien in Fragen und Konflikten in den Bereichen Hilfen zur Erziehung
und Kindertageseinrichtungen zur Seite. Darüber hinaus fungiert es als externe
Beschwerdemöglichkeit für junge Menschen in stationären Einrichtungen
(§ 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) sowie als Beschwerdemöglichkeit für Pflegekinder
in persönlichen Angelegenheiten (§ 37b Abs. 2 SGB VIII).
Um die Rechte von Pflegekindern zu stärken, hat das BeBeE im vergangenen Jahr
die Zusammenarbeit mit PiB – Pflegekinder in Bremen intensiviert. So wurde unter
anderem ein Seminar für Pflegeeltern im PiB-Bildungszentrum durchgeführt.
Zudem beteiligte sich das BeBeE am Projekt »Ombud-was??!??« des Bundesnetz­
werks Ombudschaft e. V. und des Kompetenzzentrums Pflegekinder. Gemeinsam
mit (ehemaligen) Pflegekindern wurden hier Wege erarbeitet, um die Bekanntheit
und den Zugang zur Ombudschaft zu fördern.
Seit März 2025 bietet das BeBeE eine offene Sprechzeit in Bremen Nord an:
Jeden ersten Dienstag im Monat können sich junge Menschen, die in Pflegefamilien
oder in Einrichtungen leben, in den Räumen von PiB in Vegesack beraten lassen,
niedrigschwellig und ohne Termin.
Ein weiterer Fokus 2025 lag auf den Rechtsansprüchen junger Volljähriger in der
Jugendhilfe. Dazu wurde die »Praxisempfehlung Hilfen für junge Volljährige –
§ 41 SGB VIII« erstellt. Diese Handreichung fasst die Rechtsgrundlagen zusammen
und veranschaulicht sie anhand von Praxisbeispielen. Sie steht zum Download
auf www.bebee-bremen.de bereit. Zusätzlich hat das BeBeE eine Fortbildung für
Fachkräfte zu diesem Thema angeboten und erfolgreich durchgeführt.
Die Kontakte zu den Hochschulen in Bremen und Bremerhaven wurden 2025
weiter gepflegt: Eine Studierende der Hochschule Bremerhaven hospitierte im
Rahmen ihres Studiums der Sozialen Arbeit beim BeBeE, und in zwei Seminaren
an der Hochschule Bremen stellte das Team des BeBeE seine Arbeit vor.
Im Dezember 2025 verließ Katharina Stegemann als langjährige Mitarbeiterin
das BeBeE, um sich neuen Aufgaben zu widmen. Die Juristin und Fachanwältin
für Familienrecht prägte seit 2017 mit ihrer Expertise, Erfahrung und ihrem
Engagement maßgeblich die Arbeit des BeBeE. Ab 2026 bleibt sie dem BeBeE
glücklicherweise als Mitglied im Fachbeirat verbunden.
3

4
Ombudschaft – was ist das?
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurden die Beteiligungs-
und Beschwerderechte junger Menschen und ihrer Familien gestärkt. Durch die
gesetzliche Verankerung von Ombudschaft im § 9a SGB VIII verpflichteten sich
alle Bundesländer Ombudsstellen einzurichten, und damit Angebote zu schaffen,
die jungen Menschen und ihren Familien in Konflikten mit dem öffentlichen oder
den freien Trägern eine unabhängige, vertrauliche und kostenfreie Beratung
und Unterstützung bieten.
AUSGLEICH STRUKTURELLER MACHTVERHÄLTNISSE
Zentrales Ziel der Ombudschaft ist es, die bestehende Machtasymmetrie zwischen
jungen Menschen und ihren Familien auf der einen Seite und den öffentlichen
und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe auf der anderen Seite auszugleichen.
Viele Ratsuchende fühlen sich nicht ausreichend beteiligt, abgewiesen oder nicht
ernst genommen. Häufig besteht Unsicherheit darüber, welche Ansprüche bestehen
und welche Hilfen möglich sind. Eltern berichten zudem von fehlender Wertschätzung
und mangelnder Berück­sichtigung ihrer Sorgen.
Schuld- und Schamgefühle können diese Situation zusätzlich verschärfen und
Konflikte begünstigen. Gleichzeitig verfügen Fachkräfte über spezialisiertes Wissen
und Entscheidungsmacht, während junge Menschen und ihre Familien auf
Bewilligungen und Hilfeleistungen angewiesen sind.
STÄRKUNG VON BETEILIGUNG UND SELBSTWIRKSAMKEIT
Ombudschaft unterstützt junge Menschen und ihre Familien dabei, ihre Rechte zu
kennen, ihre Interessen zu vertreten und aktiv am Hilfeprozess mitzuwirken. Alle
Beratungsschritte erfolgen in enger Abstimmung mit den Ratsuchenden. Ziel ist es,
gemeinsam Lösungen zu entwickeln – nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg.
Dabei geht es nicht darum, Forderungen um jeden Preis durchzusetzen, sondern
um transparente Information, faire Verfahren und echte Beteiligung in einem System,
das strukturell nicht auf Augenhöhe angelegt ist.
FACHPOLITISCHE ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Ein weiterer Schwerpunkt ombudschaftlicher Arbeit ist die fachpolitische Öffentlich­
keits­arbeit. Durch die systematische Auswertung von Einzelfällen werden strukturelle
Hürden im Hilfeprozess sichtbar gemacht. Diese Erkenntnisse ermöglichen eine
fachliche Reflexion und fließen in den Diskurs zur Weiterentwicklung der Kinder- und
Jugendhilfe ein.
Aufgrund ihrer Unabhängigkeit und besonderen Parteilichkeit für junge Menschen
und ihre Familien können Ombudsstellen ohne Interessenkonflikte auf Missstände
hinweisen und Veränderungsbedarfe benennen. Als eine Art »Seismograph« bringen
sie diese Erfahrungen in Gremien, Fachveranstaltungen, Gespräche mit öffentlichen
und freien Trägern sowie in den regelmäßigen Austausch mit der zuständigen
Behörde ein.

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UNSERE LEITLINIEN
Die Beratung im BeBeE orientiert sich am Selbstverständnis der Ombudsstellen im
Bundesnetzwerk Ombudschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Daraus ergeben sich
folgende Leitlinien:
// unabhängige Beratung auf Grundlage der Eigenverantwortung der Ratsuchenden
// Hilfe zur Selbsthilfe mit dem Ziel, Beteiligungsrechte im Hilfeplanprozess
selbstständig wahrnehmen zu können
// individuelle und anlassbezogene Beratung
// wertschätzender Umgang mit allen Beteiligten
// Respekt gegenüber unterschiedlichen Wertvorstellungen
// transparente Beratung, damit Ratsuchende selbst Entscheidungen treffen können
// Ausrichtung an ombudschaftlichen Prinzipien mit dem Ziel eines strukturellen
Machtausgleichs und fairer Beteiligung
Ich habe
Stress mit der
Jugendhilfe.
Wer hilft
mir?
Ich habe
Stress mit der
Jugendhilfe.
Wer hilft
mir?

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Das BeBeE in Zahlen
Die zentrale Aufgabe der Ombudsstelle BeBeE besteht in der Beratung junger
Menschen sowie ihrer Familien. Gleichzeitig liefern die Beratungsgespräche wichtige
Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Um wieder­
kehrende Anliegen und strukturelle Problemlagen sichtbar zu machen, erfasst das
BeBeE seit 2014 statistische Daten zu den Anfragen. Durch den Vergleich über
mehrere Jahre hinweg lassen sich thematische und strukturelle Entwicklungen in der
Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen erkennen.
Seit 2021 beteiligt sich das BeBeE zudem an der bundesweiten statistischen
Erhebung des Bundesnetzwerks Ombudschaft, wodurch auch überregionale
Vergleiche möglich sind.
Seit November 2013 wurden insgesamt 2.030 Anfragen beraten. (Stand: 31.12.2025)
ENTWICKLUNG DER BERATUNGSANFRAGEN 2021 – 2025
Abb. 1 Entwicklung der Beratungsanfragen
271
26
2021
2021
2023
2024
2025
191
187
224
293
422
36
34
47
51
223
258
340
473
Anfragen gesamt
Anfragen neu
Altfälle

7
Im Jahr 2025 wandten sich 422 Ratsuchende an die Ombudsstelle, davon 352 aus
Bremen und 70 aus Bremerhaven. Zusätzlich wurden 51 laufende Anfragen aus ­den
Vorjahren weiterbearbeitet, darunter 14 aus Bremerhaven, so dass insgesamt 473
Anfragen beraten wurden. Aus dem neuen Themenfeld Kita gingen 22 Anfragen ein.
Der Anstieg der Neuanfragen um 44 % (von 293 im Jahr 2024 auf 422) zeigt eine
deutlich wachsende Inanspruchnahme der Ombudsstelle.
77 % der Anfragen betrafen eigenständige ombudschaftliche Beratungsprozesse,
während 23 % sogenannte Lotsenfälle waren, bei denen die Ratsuchenden entweder
an andere Ombudsstellen oder an Institutionen wie Erziehungsberatungsstellen oder
Rechtsanwält*innen weitervermittelt wurden.
88 % der Anfragen waren Erstanfragen; die Ratsuchenden kannten die Ombudsstelle
zuvor noch nicht. Für 324 Fälle liegen Informationen darüber vor, wie die Anfragenden
auf das Beratungsangebot aufmerksam wurden: 41 % der Ratsuchenden wurden durch
Fachkräfte freier Träger auf das Angebot aufmerksam, 14 % durch eigene Internet­
recherchen und 10 % durch Freunde oder Bekannte. Weitere 7 % erhielten Informa­ti­
onen über Fachkräfte anderer Institutionen (Lehrkräfte, (Schul-)Sozialarbeiter*innen,
Mitarbeitende anderer Beratungsstellen).
12 % der Ratsuchenden hatten bereits in der Vergangenheit Kontakt mit der
Ombudsstelle.
WER WENDET SICH AN DAS BEBEE?
Die meisten Anfragen kamen, wie in den letzten Jahren, von Müttern (41 %), die Zahl
der Anfragen von Vätern war deutlich geringer (15 %), ist aber leicht gestiegen. 16 %
der Anfragen stammen von Fachkräften freier Träger, bei denen die jungen Menschen
untergebracht waren, und die oft den ersten Kontakt herstellten, bevor die Beratung
mit den jungen Menschen selbst erfolgte. 7 % der Anfragen kamen direkt von
Jugend­lichen oder jungen Volljährigen, 5 % von Pflegeeltern und 7 % von Fachkräften
anderer Institutionen.
Bei Anfragen von Fachkräften erfolgte eine Kurzberatung und der Hinweis, dass sich
die Betroffenen für eine weitere Beratung an die Ombudsstelle wenden sollten.

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WER WAR DIE ERSTE KONTAKT AUFNEHMENDE PERSON
Abb. 2 Erste Kontaktaufnahme
WIE ERFOLGT DER ZUGANG / DER ERSTE KONTAKT?
Der erste Kontakt erfolgte in 70 % der Fälle telefonisch, wobei entweder ein
Beratungs­termin vereinbart oder das Anliegen direkt geklärt