Fachabteilung der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration leitet Fördersystematik-Entwicklung für Jugendverbände in Bremen; Fortschritt bis 2026 geplant
Vorlage JHA
Seite 1 von 3
| 400-22 Bremen, 03.08.2026
Lfd. Nr.: 08/26 LJHA Vorlage für die Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses der Freien Hansestadt Bremen am 08.04.2026
TOP 5 Entwicklung einer Fördersystematik für verbandliche Ju- gendarbeit im Land Bremen A. Problem Am 25.04.2024 beschloss der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) die Einrichtung einer Un- terarbeitsgruppe des LJHA unter Federführung des Bremer Jugendrings mit dem Ziel der Entwicklung einer Fördersystematik für verbandliche Jugendarbeit im Land Bremen. Die Un- terarbeitsgruppe, besetzt mit Vertretungen von Verbänden, des Bremer Jugendrings und Stadtjugendrings Bremerhaven, der Koalition und Opposition sowie des Magistrats Bremer- haven sowie der Fachabteilung der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, hat zwischen Sommer 2024 und Februar 2025 insgesamt vier Mal getagt und auf Grundlage der Überlegungen des Bremer Jugendrings Elemente einer Fördersystematik für Jugendver- bände im Land Bremen diskutiert. Durch den Bremer Jugendring fanden zudem auch Ge- spräche mit nicht im Jugendring organisierten Verbänden statt. Eine Befassung des Landes- jugendhilfeausschusses im Juni 2025 gelang nicht, da seitens der Verwaltungen Bedenken bezüglich der Ergebnisse der Unterarbeitsgruppe geäußert wurden. Diese bezogen sich zum einen auf die Umsetzbarkeit der Ergebnisse, die aus Sicht der Verwaltung keine fertig konzi- pierte Fördersystematik darstellen, zum anderen auf die Mittelbedarfe, die seitens des Bre- mer Jugendrings erhoben wurden und für die Verwaltung nicht nachvollziehbar waren. Gleichzeitig meldeten mehrere Verbände Bedenken hinsichtlich der anvisierten Berech- nungsgrundlage („Teilnahmetag“) an. Im Sommer 2025 wurde zwischen Fachabteilung bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Ju- gend und Integration und dem Bremer Jugendring vereinbart, dass weitere Treffen im kleine- ren Kreis stattfinden sollen, um strittige Punkte in den Überlegungen zu einer Fördersyste- matik zu thematisieren. An diesen Gesprächen sollten Bremer Jugendring, Stadtjugendring Bremerhaven sowie Magistrat Bremerhaven und Fachabteilung bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration teilnehmen. Zwischen August 2025 und Februar 2026 fan- den vier dieser Treffen statt (17.11.2025, 08.12.2025, 08.01.2026, 05.02.2026). Inhalte wa- ren, neben einer gemeinschaftlichen Zielverständigung, die Entwicklung von Kriterien für die Förderfähigkeit von Jugendverbänden und Überlegungen zu einer Fördersystematik auf Grundlage der Ergebnisse der Unterarbeitsgruppe sowie eine Diskussion der Bedenken, die vom Bund Deutscher Pfadfinder_innen (BDP) und der Naturfreundjugend (NFJ) geäußert wurden, insbesondere hinsichtlich der Berechnungsgröße „Teilnehmertage“. Im Januar 2026 wurden Fachabteilung und Magistrat darüber informiert, dass der Mitgliederausschuss des Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Freie Hansestadt Bremen
Seite 2 von 3
Bremer Jugendrings Vorstand und Geschäftsstelle im November 2025 aufgefordert hatte, die Gespräche mit der Behörde auszusetzen, bis im Rahmen der Vollversammlung am 10.03.2026 der Bremer Jugendring eine Position zu weiteren Gesprächen gefasst hat. Die Fachabteilung der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration sowie das Ma- gistrat Bremerhaven, Amt für Jugend, Familie und Frauen, vertreten die Auffassung, dass eine Entwicklung der Fördersystematik unter Federführung des öffentlichen Trägers schnellstmöglich fortgeführt und zum Abschluss gebracht werden sollte. Dies entspricht auch der Auffassung der Vorstände von Bremer Jugendring sowie Stadtjugendring Bremerhaven. B. Lösung Um das Ziel einer Entwicklung einer Fördersystematik für alle Jugendverbände zu erreichen, liegt von nun an Federführung für den Prozess bei der Fachabteilung bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration. In ihrem Verantwortungsbereich liegt sowohl die Förderung von Jugendverbänden auf kommunaler Ebene der Stadtgemeinde Bremen als auch auf Ebene des Landes Bremen. Es erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Amt für Ju- gend, Familie und Frauen des Magistrats Bremerhaven. Ferner hat das Sozialressort Ju- gendverbände mit und ohne Mitgliedschaft im Bremer Jugendring im Blick – ein elementares Detail, wenn das Ziel die Entwicklung einer Fördersystematik für alle Jugendverbände im Land Bremen ist. Zur Zielerreichung wird folgender Prozess vorgeschlagen:
- Gründung einer Arbeitsgruppe, die wie folgt besetzt ist:
Federführung: Fachabteilung der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und In- tegration
Eine Vertretung des Amtes für Jugend, Familie und Frauen des Magistrats Bre- merhaven
Zwei Personen als Vertretung des Bremer Jugendrings
Zwei Personen als Vertretung des Stadtjugendrings Bremerhaven
Eine Vertretung von nicht im Bremer Jugendring organisierten Verbänden 2. Erstellung eines Zeitplans mit Zieldimension der Inkraftsetzung zum 01.01.2028 und Erreichen der nächsten Haushaltsverhandlungen. 3. Transparentes Verfahren: Die Protokolle der Arbeitstreffen werden jeweils Interessier- ten zur Verfügung gestellt. Der aktuelle Stand der Arbeitsgruppe wird im Mitglieder- ausschuss des Bremer Jugendrings als ständiger TOP aufgenommen. In der Mitglie- derversammlung des Stadtjugendrings Bremerhaven wird regelmäßig berichtet. Das Sozialressort sowie das Amt für Jugend, Familie und Frauen kommen bei Bedarf zu diesen Treffen dazu. Der Mitgliederausschuss entscheidet über die Zustimmung des Bremer Jugendrings zu der im Prozess erarbeiteten Finanzierungssystematik, bevor diese in den LJHA eingebracht wird. 4. Bedarfsabfrage durch die Fachabteilung der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, um transparent und realistisch finanzielle Bedarfe in der Jugendver- bandsförderung zu erfassen.
Grundlage der Erarbeitung einer Fördersystematik für Jugendverbände im Land Bremen (Stadtgemeinde Bremen und Stadtgemeinde Bremerhaven) ist ein gemeinsames Verständ- nis über die Definition von „Jugendverband“:
Anerkennung nach § 75 SGB VIII (freier Träger der Jugendhilfe)
Organisation als auf Freiwilligkeit beruhender, selbstorganisierter Zusammenschluss junger Menschen, in dem die Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII selbst organisiert, ge- meinschaftlich gestaltet und mitverantwortet wird. Das heißt: o Arbeit in erster Linie, aber nicht nur, auf Mitglieder ausgelegt
Seite 3 von 3
o Zielgruppe im Alter von 6 bis 27 Jahren o Innerverbandliche Willensbildung entspricht demokratischen Grundsätzen o Delegation von Verantwortung an gewählte Mitglieder, die rechenschafts- pflichtig sind
Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein (siehe auch: Anerkennung nach § 75 SGB VIII)
Jugendverbände in Erwachsenenverbänden: Autonomie des Jugendbereichs muss in der Satzung des Erwachsenenverbands geregelt sein, Vorliegen einer eigenen Ju- gendsatzung, selbstgewählte Jugendorgane, demokratische Willensbildung innerhalb des Jugendbereichs, Hoheit über eigene finanzielle Mittel
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit werden die Verhandlungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 nicht mehr erreicht. Ein Einbringen der Ergebnisse in die nächsten Haushaltsver- handlungen erscheint äußerst sinnvoll. Somit ist zum derzeitigen Zeitpunkt im Haushaltsent- wurf 2026/2027 im Bereich der Jugendverbandsarbeit kein nennenswerter Mittelaufwuchs hinterlegt. Hierfür gilt es, Lösungen zu finden. C. Alternativen Alternativen werden nicht empfohlen. D. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen / Genderprüfung Angebote der verbandlichen Jugendarbeit stehen allen jungen Menschen offen. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen werden im Laufe der Erarbeitung der Fördersyste- matik zutage treten. E. Beteiligung / Abstimmung Die Vorlage wurde im Mitgliederausschuss des Bremer Jugendrings am 21.04.2026 diskutiert und einstimmig beschlossen. Eine Befassung der AG nach § 78 SGB VIII Kinder- und Jugend- förderung erfolgt am 02.09.2026 in der Stadtgemeinde Bremen und am 08.09.2026 in Bremer- haven. F. Öffentlichkeitsarbeit / Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsge- setz
Einer Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz steht nichts entgegen. G. Beschlussvorschlag Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Vorlage skizzierte Vorgehensweise zur Erar- beitung einer Fördersystematik für Jugendverbände im Land Bremen.