SR Köln GmbH & Co. KG erhält die wasserrechtliche Erlaubnis, Niederschlagswasser in den Rhein in Köln einzuleiten; bis 31.12.2045 gültig, Höchstmenge 165 l/s
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Bezirksregierung Köln
Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 2 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwa- chungsverordnung
Az: 54A.3-2024-0099896-(11.0)-76
Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren für die Firma SR Köln GmbH & Co. KG
Gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung – IZÜV) vom 02.05.2013 (BGBl S.973, 1011, 3756) in Verbindung mit § 10 Abs. 7 und 8 des Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), alle in der jeweils zurzeit geltenden Fassung, wird die Entscheidung vom 17.03.2026 über den wasserrechtlichen Erlaubnisantrag der Firma SR Köln GmbH & Co. KG, Vo- gelsrather Weg 11, 41366 Schwalmtal öffentlich bekannt gemacht:
Verfügender Teil des Bescheides (§ 10 Abs. 8 S.2 BImSchG):
Hiermit erteile ich der Firma SR Köln GmbH & Co. KG, Vogelsrather Weg 11, 41366 Schwalmtal auf Antrag vom 01.08.2024 – unbeschadet der Rechte Dritter – die wider- rufliche und befristete Erlaubnis, den Anforderungen dieses Bescheides entsprechen- des Niederschlagswasser in den Rhein einzuleiten. Dauer der Erlaubnis: Die Erlaubnis ist bis zum 31.12.2045 gültig. Lage der Einleitungsstelle: Gemeinde Köln, Gemeindekennzahl 05315000, Gewässerkennzahl 2, Gewässer- name Rhein, ETRS89/UTM-Zone-32N -Koordinaten: Ostwert 358465 Nordwert 5649107, Bezeichnung im Lageplan Hansekai Gebäude H7 Art des eingeleiteten Abwassers: Diese Einleitungsstelle dient der Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser von Dachflächen. Die Einleitung erfolgt von Dachflächen aus mit natürlichem Gefälle über Mittelwasser in den Rhein (in das Hafenbecken mit Spundwänden). Die Erlaubnis gibt die Befugnis zum Einleiten folgender Höchstmenge, die an der Ein- leitstelle E1 165 l/s nicht überschritten werden darf. Spezifische Daten des diesem Bescheid zugrunde liegenden Berechnungsregens: nach Kostra DWD 2020, Ange- schlossene Fläche: 4950 m².
Hinweis: Die Erlaubnis beinhaltet verschiedene Nebenbestimmungen (dort unter Ziffer 7.). Diese Nebenbestimmungen betreffen die behördliche Überwachung (Ziff. 7.1).
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Köln, 50667 Köln erhoben werden.
Von dem auf diese Bekanntmachung folgenden Tag an zwei Wochen, also vom 08. September 2026 bis einschließlich 21. September 2026 wird der Erlaubnisbescheid gem. § 4 Abs.2 S.2 IZÜV i. V. m. § 10 Abs. 8 S. 3 BIm- SchG auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter https://www.bezreg-koeln.nrw.de/bekanntmachungen?title=&type=83&munici- pality=All&from=&till= zugänglich gemacht. Mit dem Ende dieser Auslegungsfrist gilt der Erlaubnisbescheid gemäß § 4 Abs. 2 S.2 IZÜV i.V.m. 10 Abs. 8 S. 5 BImSchG Dritten gegenüber als zugestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass zeitgleich unter dem Az. 52.03-2023-0004822-G- 11.0 eine öffentliche Bekanntmachung der immissionsschutzrechtlichen Genehmi- gung für das oben bezeichnete Vorhaben der Firma SR Köln GmbH & Co.KG erfolgt.
Köln, den 27. August 2026 Im Auftrag gez. Metzemacher