Jugendhilfeausschuss Halle (Saale) distribuiert Demografiepauschale an Träger; 28,9 Vollzeitstellen zusätzlich
1
Stadt Halle (Saale) 26.08.2026 Geschäftsbereich Bildung und Soziales
Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 03.09.2026 Mitteilung zur Anregung der Fraktion SPD & FW Halle (Saale) zur Demografiepauschale 2026 Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02990 TOP: Ö 11.1
Mitteilung der Verwaltung:
Im Jugendhilfeausschuss im April dieses Jahres wurde zu §12d Abs. 5 KiFöG zur Verteilung der Demografiepauschale informiert und diskutiert. Hierbei wurde der pauschalisierte Ansatz für 2026 gewählt, in dem das Geld in Höhe von 491.695,35 € über die Träger an alle Einrichtungen im Bedarfs- und Entwicklungsplan verteilt wurde, sodass der Betrag ca. zwischen 300 und 3000 € je Einrichtung lag. Für die Jahre 2027 und 2028 stehen ebenfalls Mittel aus der Demografiepauschale zur Verfügung.
Die Träger kennen die Bedarfe ihrer Einrichtungen besonders gut und können diese entsprechend abwägen und gewichten. Die Ergänzungsweisung des Landes kann über den pauschalisierten Ansatz dazu beitragen, auf besondere Herausforderungen einzelner Einrichtungen zu reagieren, sofern der Träger flexibel über die Höhe und den Einsatz entscheiden kann. Dies entfaltet eine stärkere Wirkkraft für die Kinder in den betreffenden Einrichtungen als ein Personalbudget, dass bei 300 € wohl nicht für einen Tagessatz ausreicht. Laut der Seite des Sozialministeriums wurden der Stadt Halle (Saale) 2026 1.973.935 € für die Demografie- und Bildungspauschale ausgereicht.1 Das umfasst 28,9 Vollzeitstellen. Sofern der Betrag in den kommenden Jahren in ähnlicher Höhe bestehen bleibt und gleichsam die Bildungspauschale wegfällt, sind die Vollzeitstellen eine wertvolle zusätzliche Ressource für die Angebote der Träger.
Zusätzliche pädagogische Fachkräfte können z.B. dazu beitragen, verstärkt Bildungsangebote vorzubereiten und umzusetzen, ohne dass die erzieherische und betreuende Qualität im Rahmen des Mindestpersonalschlüssels beeinträchtigt wird. Sie können flexibler einen Personalausfall, insbesondere bei kleineren Einrichtungen, abfangen und zudem von Demografie bedrohte Einrichtungen personell stärker stützen, als wenn nur für wenige Stunden im Monat oder Jahr Geld zur Verfügung steht.
Zusätzliche Kitasozialarbeit kann die bereits hohe Beanspruchung der vorhandenen Fachkräfte abfedern. Kitasozialarbeit unterstützt präventiv und intervenierend Kindertageseinrichtungen, wenn der Bedarf über die alltägliche pädagogische Arbeit hinausgeht. Sie wirkt in den Sozialraum hinein, arbeitet mit den Familien im Einzelnen oder als Gruppenangebot zusammen und trägt zum Kindeswohl bei. Durch die Unterstützung bei Antragsverfahren kann sie insbesondere von Armut gefährdete und von Beeinträchtigung und Benachteiligungen betroffene Kinder erreichen und deren Familien strukturiert unterstützen.
1 https://ms.sachsen-anhalt.de/aktuelles/news-detail/landtag-beschliesst-kita-stabil-mehr-mittel-fuer- kitas-und-entlastung-der-fachkraefte
2
Zusätzliche Sprachfachkräfte stärken die sprachliche Bildung und Interaktionsqualität unabhängig von Herkunft und sozialem Status der Familien. Durch Ihre Arbeit mit Kindern, Familien und dem Kita-Team tragen sie so zu mehr Bildungsgerechtigkeit bei. Während die Sozialarbeit strukturelle Unterstützung leistet, sichert die Sprachfachkraft die pädagogische Qualität und die Teilhabe der Kinder.
Darüber hinaus gibt es weitere trägerspezifische Personalbedarfe, die mit einzelnen Stunden pro Einrichtung nicht abgedeckt werden können. Es bedarf multiprofessioneller Teams, um die Fülle an Herausforderungen einer Kindertageseinrichtung professionell abzudecken.
Vor diesem Hintergrund regen wir an:
- Die Demografiepauschale wird pauschalisiert an die Träger anhand der Gesamtkinderzahl ihrer Einrichtungen ausgezahlt. Diese Einrichtungen sind in der Bedarfs- und Entwicklungsplanung enthalten.
- Die Träger reichen das Geld in entsprechender Höhe an ausgewählte Einrichtungen bedarfsorientiert aus.
- Die Träger entscheiden über Einsatz und Verwendung ihrer Zuwendungen wie pädagogisches Fachpersonal, Kitasozialarbeit und Sprach-Kita-Arbeit.
Zu 1.
Das Verfahren wird, wie angeregt, bereits durch die Verwaltung vollumfänglich umgesetzt.
Zu 2.
Die Träger erhalten entsprechend der stichtagsbezogenen Meldung an das Land Sachsen- Anhalt zur Kinderzahl die Zuschüsse vom Fachbereich Bildung ausgezahlt. Die Träger entscheiden entsprechend der jeweiligen Bedarfe in den Einrichtungen über die weitere Verteilung.
Zu 3.
Die Verwendung der Demografie-Pauschale unterliegt einer Zweckbindung zur Sicherung des bereits beschäftigten pädagogischen Personals. Eine Förderung von Fachkräften von Kitasozialarbeit und Sprach-Kita-Arbeit ist nicht zulässig, da derzeit über § 23 KiFöG LSA ebenfalls Zuschüsse des Landes zur Verfügung stehen und auf Antrag an Träger von Kindertageseinrichtungen durch den Fachbereich Bildung weitergegeben werden.
Katharina Brederlow Beigeordnete