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title: "Jugendhilfeausschuss Halle (Saale) distribuiert Demografiepauschale an Träger; 28,9 Vollzeitstellen zusätzlich"
sdDatePublished: "2026-08-28T16:42:00Z"
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  - name: "education policy"
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  - "Sachsen-Anhalt"
  - "Halle (Saale)"
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Jugendhilfeausschuss Halle (Saale) distribuiert Demografiepauschale an Träger; 28,9 Vollzeitstellen zusätzlich

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Stadt Halle (Saale)
26.08.2026
Geschäftsbereich Bildung und Soziales

Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 03.09.2026
Mitteilung zur Anregung der Fraktion SPD & FW Halle (Saale) zur Demografiepauschale
2026
Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02990
TOP: Ö 11.1

Mitteilung der Verwaltung:

Im Jugendhilfeausschuss im April dieses Jahres wurde zu §12d Abs. 5 KiFöG zur
Verteilung der Demografiepauschale informiert und diskutiert. Hierbei wurde der
pauschalisierte Ansatz für 2026 gewählt, in dem das Geld in Höhe von 491.695,35 € über
die Träger an alle Einrichtungen im Bedarfs- und Entwicklungsplan verteilt wurde,
sodass der Betrag ca. zwischen 300 und 3000 € je Einrichtung lag. Für die Jahre 2027
und 2028 stehen ebenfalls Mittel aus der Demografiepauschale zur Verfügung.

Die Träger kennen die Bedarfe ihrer Einrichtungen besonders gut und können diese
entsprechend abwägen und gewichten. Die Ergänzungsweisung des Landes kann über
den pauschalisierten Ansatz dazu beitragen, auf besondere Herausforderungen
einzelner Einrichtungen zu reagieren, sofern der Träger flexibel über die Höhe und den
Einsatz entscheiden kann. Dies entfaltet eine stärkere Wirkkraft für die Kinder in den
betreffenden Einrichtungen als ein Personalbudget, dass bei 300 € wohl nicht für einen
Tagessatz ausreicht. Laut der Seite des Sozialministeriums wurden der Stadt Halle
(Saale) 2026 1.973.935 € für die Demografie- und Bildungspauschale ausgereicht.1 Das
umfasst 28,9 Vollzeitstellen. Sofern der Betrag in den kommenden Jahren in ähnlicher
Höhe bestehen bleibt und gleichsam die Bildungspauschale wegfällt, sind die
Vollzeitstellen eine wertvolle zusätzliche Ressource für die Angebote der Träger.

Zusätzliche pädagogische Fachkräfte können z.B. dazu beitragen, verstärkt
Bildungsangebote vorzubereiten und umzusetzen, ohne dass die erzieherische und
betreuende Qualität im Rahmen des Mindestpersonalschlüssels beeinträchtigt wird. Sie
können flexibler einen Personalausfall, insbesondere bei kleineren Einrichtungen,
abfangen und zudem von Demografie bedrohte Einrichtungen personell stärker stützen,
als wenn nur für wenige Stunden im Monat oder Jahr Geld zur Verfügung steht.

Zusätzliche Kitasozialarbeit kann die bereits hohe Beanspruchung der vorhandenen
Fachkräfte abfedern. Kitasozialarbeit unterstützt präventiv und intervenierend
Kindertageseinrichtungen, wenn der Bedarf über die alltägliche pädagogische Arbeit
hinausgeht. Sie wirkt in den Sozialraum hinein, arbeitet mit den Familien im Einzelnen
oder als Gruppenangebot zusammen und trägt zum Kindeswohl bei. Durch die
Unterstützung bei Antragsverfahren kann sie insbesondere von Armut gefährdete und
von Beeinträchtigung und Benachteiligungen betroffene Kinder erreichen und deren
Familien strukturiert unterstützen.

1 https://ms.sachsen-anhalt.de/aktuelles/news-detail/landtag-beschliesst-kita-stabil-mehr-mittel-fuer-
kitas-und-entlastung-der-fachkraefte

2

Zusätzliche Sprachfachkräfte stärken die sprachliche Bildung und Interaktionsqualität
unabhängig von Herkunft und sozialem Status der Familien. Durch Ihre Arbeit mit
Kindern, Familien und dem Kita-Team tragen sie so zu mehr Bildungsgerechtigkeit bei.
Während die Sozialarbeit strukturelle Unterstützung leistet, sichert die Sprachfachkraft
die pädagogische Qualität und die Teilhabe der Kinder.

Darüber hinaus gibt es weitere trägerspezifische Personalbedarfe, die mit einzelnen
Stunden
pro
Einrichtung
nicht
abgedeckt
werden
können.
Es
bedarf
multiprofessioneller
Teams,
um
die
Fülle
an
Herausforderungen
einer
Kindertageseinrichtung professionell abzudecken.

Vor diesem Hintergrund regen wir an:

1. Die Demografiepauschale wird pauschalisiert an die Träger anhand der
Gesamtkinderzahl ihrer Einrichtungen ausgezahlt. Diese Einrichtungen sind in
der Bedarfs- und Entwicklungsplanung enthalten.
2. Die Träger reichen das Geld in entsprechender Höhe an ausgewählte
Einrichtungen bedarfsorientiert aus.
3. Die Träger entscheiden über Einsatz und Verwendung ihrer Zuwendungen wie
pädagogisches Fachpersonal, Kitasozialarbeit und Sprach-Kita-Arbeit.

Zu 1.

Das Verfahren wird, wie angeregt, bereits durch die Verwaltung vollumfänglich umgesetzt.

Zu 2.

Die Träger erhalten entsprechend der stichtagsbezogenen Meldung an das Land Sachsen-
Anhalt zur Kinderzahl die Zuschüsse vom Fachbereich Bildung ausgezahlt. Die Träger
entscheiden entsprechend der jeweiligen Bedarfe in den Einrichtungen über die weitere
Verteilung.

Zu 3.

Die Verwendung der Demografie-Pauschale unterliegt einer Zweckbindung zur Sicherung des
bereits beschäftigten pädagogischen Personals. Eine Förderung von Fachkräften von
Kitasozialarbeit und Sprach-Kita-Arbeit ist nicht zulässig, da derzeit über § 23 KiFöG LSA
ebenfalls Zuschüsse des Landes zur Verfügung stehen und auf Antrag an Träger von
Kindertageseinrichtungen durch den Fachbereich Bildung weitergegeben werden.

Katharina Brederlow
Beigeordnete