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title: "Zürcher Kirchenrat empfiehlt Ja zum Gegenvorschlag zur Suizidhilfe in Alten- und Pflegeheimen sowie in Spitälern Kanton Zürich; Kein Suizid in psychiatrischen Einrichtungen/Justizvollzug."
sdDatePublished: "2026-08-28T07:07:00Z"
source: "https://diakonie.ch/zuercher-kirchenrat-empfiehlt-ja-zu-regeln-fuer-suizidhilfe/"
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  - "Zürich (Kanton)"
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Zürcher Kirchenrat empfiehlt Ja zum Gegenvorschlag zur Suizidhilfe in Alten- und Pflegeheimen sowie in Spitälern Kanton Zürich; Kein Suizid in psychiatrischen Einrichtungen/Justizvollzug.

Zürcher Kirchenrat empfiehlt Ja zu Regeln für Suizidhilfe - Diakonie Schweiz

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Zürcher Kirchenrat empfiehlt Ja zu Regeln für Suizidhilfe

Im September stimmt die Zürcher Stimmbevölkerung über den Gegenvorschlag des Kantonsrates zur Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» ab. Die Vorlage regelt die Suizidhilfe in privaten Heimen sowie in öffentlichen und privaten Spitälern. Öffentliche Alters- und Pflegeheime sind bereits heute verpflichtet, Suizidhilfe unter bestimmten Voraussetzungen zu dulden.

Der Kirchenrat der Reformierten Kirche Kanton Zürich empfiehlt ein Ja zum Gegenvorschlag. Er bezeichnet ihn als ausgewogene Weiterentwicklung der Regeln zum assistierten Suizid, also zur Hilfe bei einem Suizid, die eine urteilsfähige Person selbst in Anspruch nimmt.

Kirchenratspräsidentin Esther Straub betont die persönliche Freiheit am Lebensende: «Menschen sollen ihr Leben und ihr Lebensende in persönlicher Gewissensabwägung selbstbestimmt gestalten können. Diese Freiheit gehört zur Würde jedes einzelnen Menschen und verdient Respekt.»

Nach Ansicht des Kirchenrats betreffen Entscheidungen über Suizidhilfe jedoch nicht allein die betroffene Person. Auch Angehörige, Mitbewohnende sowie Mitarbeitende von Heimen und Spitälern seien davon berührt. Einrichtungen müssten deshalb sowohl die Selbstbestimmung von Bewohnerinnen, Bewohnern sowie Patientinnen und Patienten als auch ein Umfeld von Fürsorge, Schutz und Respekt sichern.

Die Kirche verweist zudem auf möglichen sozialen Druck: Mit der zunehmenden Akzeptanz der Suizidhilfe könne auch die Sorge wachsen, anderen zur Last zu fallen. Es brauche deshalb Orte, an denen Entscheidungen über das Lebensende nicht unter diesem Erwartungsdruck stünden.

Der Gegenvorschlag ziehe aus Sicht des Kirchenrats dafür notwendige Grenzen. In psychiatrischen Einrichtungen und im Justizvollzug soll Suizidhilfe weiterhin nicht ermöglicht werden. Dies seien häufig keine frei gewählten Aufenthaltsorte, erklärt Straub. Wo der Wunsch, einer belastenden Situation zu entkommen, besonders gross sein könne, müssten Schutzräume erhalten bleiben.

Für die diakonische Begleitung hebt der Kirchenrat die seelsorgliche Unterstützung in Grenzsituationen hervor. Diese richte sich nicht nur an Menschen in ihrer letzten Lebensphase, sondern auch an Angehörige und an Heimpersonal. Selbstbestimmung zu ermöglichen und zugleich Schutz zu gewährleisten, sei dabei die zentrale Aufgabe.

Die Reformierte Kirche Kanton Zürich unterstützt den Gegenvorschlag des Kantonsrates zur Suizidhilfe in privaten Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern. Sie verbindet damit das Recht auf Selbstbestimmung mit dem Schutz von Menschen in besonders belastenden Lebenslagen.