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title: "ARE ergänzt Erläuterungsbericht zum Sachplan Fruchtfolgeflächen Ittigen; Kompensation entfällt bei Gewächshäusern"
sdDatePublished: "2026-08-28T08:06:00Z"
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  - "Switzerland"
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ARE ergänzt Erläuterungsbericht zum Sachplan Fruchtfolgeflächen Ittigen; Kompensation entfällt bei Gewächshäusern

Erläuterungsbericht zum Sachplan Fruchtfolgeflächen ergänzt

Fremdmitteilung Veröffentlicht am 28. August 2026

Erläuterungsbericht zum Sachplan Fruchtfolgeflächen ergänzt

Ittigen, 28.08.2026 — Fruchtfolgeflächen (FFF) sind die ertragreichsten Landwirtschaftsböden der Schweiz und sollen die Bevölkerung in schweren Mangellagen mit Lebensmitteln versorgen. Kantone müssen daher einen Mindestumfang an FFF einhalten. Werden FFF überbaut, müssen sie kompensiert werden. Künftig ist bei Gewächshäusern, in denen regelmässig bodengebunden produziert wird, und bei ganzjährigen Folientunneln eine Kompensation nicht mehr notwendig. Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE hat den erläuternden Bericht zum Sachplan FFF entsprechend ergänzt.