HTAD fordert Umsetzung des Innovationsfreiheitsgesetzes in Deutschland; Time-to-Grant deutlich verkürzt.

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26.08.2026 Forschung und Transfer als Motor für Deutschlands Industrie Konkrete Maßnahmen zur schnellen Umsetzung von Innovationsfreiheit durch untergesetzliche Regelungen

Förderung des Technologietransfers durch Innovationsfreiheit Erfolgreicher Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in Anwendung und Wertschöpfung ist das Rückgrat unseres Innovationssystems. Deutschlands Forschungslandschaft ist hinsichtlich ihrer Innovationskraft weiterhin stark, muss sich jedoch einem zunehmenden Wettbewerb stellen. Ob Innovationen entstehen, skaliert werden und gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Wirkung entfalten können, hängt nicht allein von technologischer Exzellenz ab. Entscheidend sind auch die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen, die Forschung und Transfer ermöglichen, beschleunigen oder hemmen. Die Hightech Agenda Deutschland (HTAD) verbindet zwei zentrale Ansätze: die Förderung von Schlüsseltechnologien und strategischen Forschungsfeldern sowie Hebel zur Verbesserung innovationspolitischer Rahmenbedingungen. Zu den zentralen Hebeln zählt das Innovationsfreiheitsgesetz. Das Innovationsfreiheitsgesetz ist ein industriepolitisches Wettbewerbsinstrument zur schnelleren Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse in industrielle Wertschöpfung, neue Unternehmen und technologische Souveränität Deutschlands. Ziel des Innovationsfreiheitsgesetzes muss es sein, den vollständigen Innovationspfad von der Forschung über Demonstration und Pilotierung bis zur industriellen Skalierung in Deutschland zu ermöglichen. Innovationspolitischer Erfolg bemisst sich nicht allein an wissenschaftlicher Exzellenz, sondern vor allem an der Entstehung von Wertschöpfung, Industriearbeitsplätzen und Technologieführerschaft. Daher stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, wenn wir das im Koalitionsvertrag festgelegte Innovationsfreiheitsgesetz und die darin enthaltenen untergesetzlichen Regelungen, die Innovation und Transfer stärken, zeitnah umsetzen. Dies erfordert Änderungen in zahlreichen Regelwerken, um unterschiedliche technologie- und branchenspezifische Rahmenbedingungen durch das Innovationsfreiheitsgesetz zu verbessern. Für die Modernisierung unserer Innovationskultur setzen sich der Bundesverband der Industrie und die Fraunhofer-Gesellschaft gemeinsam ein.

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Handlungsempfehlungen Ein wirksames Innovationsfreiheitsgesetz muss als „Gesetzespaket“ verstanden werden, welches mehrere Regelungsbereiche verbindet. Die zentralen Innovationsbremsen liegen an Schnittstellen: in Förderverfahren und Nachweisregeln, in Vergabe- und Beihilfeauslegung, in Gemeinnützigkeitsgrenzen, in Daten- und Digitalrahmen sowie in Steuer- und Umsatzsteuerfragen. Viele kurzfristig umsetzbare Maßnahmen liegen dabei im untergesetzlichen Bereich: ▪ Modernisierung und Beschleunigung der Förderpraxis: Unabdingbar ist die konsequente Verkürzung der Zeit von Skizze bzw. Antrag bis Auszahlung („Time-to- Grant“). Ebenfalls ist die signifikante Entschlackung der Förderbürokratie durch Reduzierung der Anträge auf das beihilfe- und haushaltsrechtliche Minimum sowie die flexible Mittelbewirtschaftung durch größere Freiheiten bei der Mittelumschichtung notwendig. Außerdem ist die strikte Orientierung an Zielsetzung und Zielerreichung, Harmonisierung von Förderlogiken und -regularien in Bund und Ländern zu stärken. ▪ Prozessoptimierung: Fertigstellung der vollständigen digitalen, End-to-End standardisierten Prozesse und verpflichtende Einführung für alle Ressorts und Programme von Bund und Ländern, damit Antrags‑ und Bewilligungssysteme nicht nur schneller, sondern auch praxistauglich und skalierbar werden und digitale Durchgängigkeit gewährleistet ist. Auch der Innovationspfad im Gesundheitssektor sollte konsequent von der Forschung bis zur Versorgung von Patienten und Patientinnen gedacht werden. ▪ Klare Governance-Struktur und ressort- sowie ministeriumsübergreifende Kooperation in Bezug auf Programmentwicklung und -umsetzung, Vermeidung intransparenter Zuständigkeiten und schnellere Bearbeitung von Innovationsteilaspekten. Die Verzahnung des Innovationsfreiheitsgesetzes mit den Maßnahmen der Modernisierungsagenda, aber auch darüber hinaus mit weiteren Initiativen (Forschungsdatengesetz, Bundeserprobungsgesetz) zum Bürokratierückbau, sollte im Mittelpunkt stehen. Dazu gehört auch eine schrittweise Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen der Projektförderung über Ressorts und Projektträger hinweg, etwa durch standardisierte Zuwendungsbescheide und Musterverträge für Verbundprojekte. Die Harmonisierung und einheitliche Auslegung der Förderbedingungen über alle Ressorts und Referate hinweg würde den administrativen Aufwand für Unternehmen und Forschungspartner merklich reduzieren und den Start gemeinsamer Innovationsprojekte beschleunigen. ▪ Realitätsorientierter Datenschutz: Forschungs- und innovationsrelevante Datennutzungen sollten innerhalb des bestehenden europäischen Datenschutzrahmens durch einheitliche Auslegung, Standardverfahren sowie rechtssichere Erprobungs- und Forschungsräume deutlich erleichtert werden. Das Ziel muss eine rechtssichere, innovationsfreundliche Nutzung personenbezogener Daten sein, insbesondere für KI- Anwendungen, Gesundheitsdaten und industrielle Datenräume.

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Schnell umsetzbar: Konkrete untergesetzliche Maßnahmen Um möglichst schnell Regelungen zu schaffen, die für Forschung und Industrie die nötigen Freiräume sicherstellen und Transfer beschleunigen, empfehlen wir die Umsetzung folgender konkreter untergesetzlicher Maßnahmen: ▪ Die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sollte untergesetzlich gestärkt und vereinfacht werden. Um den Start öffentlich geförderter Vorhaben zu beschleunigen und die erforderlichen Konsortialverhandlungen zu erleichtern, können standardisierte, gemeinsam von Wirtschaft und Wissenschaft entwickelte Musterverträge eine wichtige Rolle spielen. Sie dienen als Ausgangspunkt für die Vertragsverhandlungen, liefern den Konsortialpartnern Orientierung und können von ihnen je nach Bedürfnis bzw. den Besonderheiten des jeweiligen Projektes angepasst werden. Ergänzend sollten durch gezielte Anpassungen im Vergabe-, Beihilfe- und Förderrecht die Voraussetzung für schnellere und effizientere Kooperationsprozesse verbessert werden. Die Regelungen sollten wettbewerbsneutral, beihilfekonform und praxistauglich ausgestaltet sein. Untergesetzlich sollte sichergestellt werden, dass die Verwertung von Forschungsergebnissen in Kooperationsvorhaben schnell, rechtssicher und innovationsfördernd ausgestaltet werden kann. Hierzu sollten bereits zu Projektbeginn klare Regelungen zu Verwertungs- und Nutzungsrechten sowie projektspezifisch verhandelbare IP-Regelungen getroffen werden. Eine Steuerreform zur Mobilisierung von Risikokapital aus der Privatwirtschaft wäre begrüßenswert, um die finanzielle Attraktivität von Innovationsförderung deutlich zu steigern. ▪ Für einen leistungsfähigen Technologietransfer müssen die Rahmenbedingungen entlang der gesamten Innovationskette verbessert werden, ohne dabei die Rollen von Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu verwischen. In der Phase zwischen Forschungserfolg und industrieller Skalierung entstehen erhebliche Reibungsverluste, vielen Inventionen gelingt es nicht, das sog. „Valley of Death“ zu überwinden. Um dem entgegenzuwirken, sollten außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Rahmen ihres Gemeinnützigkeits- und ihres vorwettbewerblichen Forschungs- und Transferauftrags Demonstratoren, Pilotanlagen, Nullserien und begrenzte Kleinserien herstellen können, solange die Industrie noch keine ausreichenden Produktionskapazitäten aufgebaut hat. Dies dient der Vorbereitung industrieller Anwendung. Für den Transfer von Software, Datenbanken und digitalen Lösungen sowie sonstigen Forschungsergebnissen sollten geeignete Lösungen entwickelt werden, die den Besonderheiten dieser Ergebnisse Rechnung tragen. Dabei sind Rechtssicherheit, Beihilfekonformität und Wettbewerbsneutralität ebenso zu gewährleisten wie der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und bestehender Background-IP der Unternehmen. Dadurch können die industrielle Marktvalidierung und Skalierung erleichtert und beschleunigt werden. Unternehmen können neue Technologien schneller übernehmen, Entwicklungsrisiken reduzieren und Innovationen rascher in marktfähige Produkte und Verfahren überführen. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Innovationsstandorts Deutschland und erhöht die volkswirtschaftliche Rendite öffentlicher Forschungsinvestitionen. ▪ Um hohe Reibungsverluste, Transaktionskosten und bürokratischen Aufwand zu vermeiden, sollten Förderbedingungen standardisiert, zwischen Ländern und Bund vereinheitlicht und vollständig digitalisiert werden. Konkret bedeutet dies End‑to‑End‑Digitalisierung des Förderprozesses (inkl. Richtlinienerstellung),

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medienbruchfreie Verfahren und verbindliche Fristen für Bewilligungen und Ablehnungsbescheide. ▪ Die Fördermittelverwaltung muss flexibler gestaltet und dabei der Output‑Kontrolle größeres Gewicht beigemessen werden, um der hohen Innovationsdynamik Rechnung tragen zu können. Zukünftig wären Verfahren so auszugestalten, dass „Time‑to‑Grant“ deutlich sinkt und Projektmittel flexibel und ohne kleinteilige Neu- und Änderungsanträge im Projektrahmen bewirtschaftet werden können. Das flexible Anpassen von Forschungspfaden bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen muss ohne förderrechtliche Nachteile möglich sein. Der Erfolg eines Projektes sollte sich stärker am wissenschaftlichen, technologischen und transferbezogenen Projekterfolg orientieren. ▪ Geeignete Regelungen erleichtern den Transfer von Forschungsergebnissen in die Entstehung neuer Innovationen. Die Bedeutung von Pilot- und Demonstrationsprojekten, Reallaboren sowie regulatorischen Sandboxes ist in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung. Sie ermöglichen es, neue Technologien und Geschäftsmodelle unter realitätsnahen Bedingungen zu erproben und zugleich wirtschaftliche, technologische und regulatorische Risiken beim Übergang von der Forschung in die praktische Anwendung zu verringern. ▪ Darüber hinaus ist der Zugang zu qualitätsgesicherten Datenbeständen als zentraler Innovationsmotor wichtig. Im Gesundheitswesen, industrieller Produktion und angewandter Forschung ist die Nutzbarmachung qualitätsgesicherter Datenbestände, etwa aus Forschung und Versorgung, eine wesentliche Grundlage für KI-basierte Diagnostik, personalisierte Medizin und datengetriebene Wirkstoffentwicklung. Eine Regelung, Datensätze datenschutzsensibel sowie rechtssicher und unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen für Forschungs-, Entwicklungs- und Validierungszwecke zu verarbeiten, wird die Innovationskraft in datengetriebenen Forschungs- und Innovationsfeldern stärken. Hierfür sind insbesondere praxistaugliche und einheitliche Standards für Anonymisierung und Pseudonymisierung erforderlich. Zwingend erforderlich ist dabei auch eine bundesweite Harmonisierung der Auslegung des Datenschutzrechts durch die Landesdatenschutzbeauftragten, um länderübergreifende Forschungs- und Datenkooperationen nicht durch föderale Zersplitterung zu blockieren. ▪ Die Erarbeitung einer nationalen IP-Strategie sollte zügig vorangetrieben werden, um einen kohärenten Rahmen für den Schutz, die Nutzung und die wirtschaftliche Verwertung geistigen Eigentums zu schaffen. Gleichzeitig gilt es, den Transfer entlang der Innovationskette zu erleichtern, Technologietransfer- und Beratungsstrukturen insbesondere für KMU und Start-ups zu stärken sowie innovationsfreundliche und rechtssichere Lizenzierungs- und Verwertungsmodelle weiterzuentwickeln. Zudem sollte die Strategi