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title: "HTAD fordert Umsetzung des Innovationsfreiheitsgesetzes in Deutschland; Time-to-Grant deutlich verkürzt."
sdDatePublished: "2026-08-28T16:02:00Z"
source: "https://www.fraunhofer.de/content/dam/zv/de/presse-medien/2026/august/20260826_Positionspapier%20FhG%20BDI_InnoFG.pdf"
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  - "Germany"
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HTAD fordert Umsetzung des Innovationsfreiheitsgesetzes in Deutschland; Time-to-Grant deutlich verkürzt.

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26.08.2026
Forschung und Transfer als Motor für Deutschlands
Industrie
Konkrete Maßnahmen zur schnellen Umsetzung von Innovationsfreiheit
durch untergesetzliche Regelungen

Förderung des Technologietransfers durch Innovationsfreiheit
Erfolgreicher Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in Anwendung und Wertschöpfung ist
das Rückgrat unseres Innovationssystems. Deutschlands Forschungslandschaft ist
hinsichtlich ihrer Innovationskraft weiterhin stark, muss sich jedoch einem zunehmenden
Wettbewerb stellen.
Ob Innovationen entstehen, skaliert werden und gesellschaftliche sowie wirtschaftliche
Wirkung entfalten können, hängt nicht allein von technologischer Exzellenz ab. Entscheidend
sind auch die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen, die Forschung und
Transfer ermöglichen, beschleunigen oder hemmen.
Die Hightech Agenda Deutschland (HTAD) verbindet zwei zentrale Ansätze: die
Förderung von Schlüsseltechnologien und strategischen Forschungsfeldern sowie
Hebel zur Verbesserung innovationspolitischer Rahmenbedingungen. Zu den zentralen
Hebeln zählt das Innovationsfreiheitsgesetz.
Das Innovationsfreiheitsgesetz ist ein industriepolitisches Wettbewerbsinstrument zur
schnelleren Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse in industrielle Wertschöpfung, neue
Unternehmen
und
technologische
Souveränität
Deutschlands.
Ziel
des
Innovationsfreiheitsgesetzes muss es sein, den vollständigen Innovationspfad von der
Forschung über Demonstration und Pilotierung bis zur industriellen Skalierung in Deutschland
zu ermöglichen. Innovationspolitischer Erfolg bemisst sich nicht allein an wissenschaftlicher
Exzellenz, sondern vor allem an der Entstehung von Wertschöpfung, Industriearbeitsplätzen
und Technologieführerschaft. Daher stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands, wenn
wir das im Koalitionsvertrag festgelegte Innovationsfreiheitsgesetz und die darin enthaltenen
untergesetzlichen Regelungen, die Innovation und Transfer stärken, zeitnah umsetzen. Dies
erfordert Änderungen in zahlreichen Regelwerken, um unterschiedliche technologie- und
branchenspezifische
Rahmenbedingungen
durch
das
Innovationsfreiheitsgesetz
zu
verbessern. Für die Modernisierung unserer Innovationskultur setzen sich der Bundesverband
der Industrie und die Fraunhofer-Gesellschaft gemeinsam ein.

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Handlungsempfehlungen
Ein wirksames Innovationsfreiheitsgesetz muss als „Gesetzespaket“ verstanden werden,
welches mehrere Regelungsbereiche verbindet. Die zentralen Innovationsbremsen liegen an
Schnittstellen: in Förderverfahren und Nachweisregeln, in Vergabe- und Beihilfeauslegung, in
Gemeinnützigkeitsgrenzen,
in
Daten-
und
Digitalrahmen
sowie
in
Steuer-
und
Umsatzsteuerfragen.
Viele
kurzfristig
umsetzbare
Maßnahmen
liegen
dabei
im
untergesetzlichen Bereich:
▪
Modernisierung und Beschleunigung der Förderpraxis: Unabdingbar ist die
konsequente Verkürzung der Zeit von Skizze bzw. Antrag bis Auszahlung („Time-to-
Grant“). Ebenfalls ist die signifikante Entschlackung der Förderbürokratie durch
Reduzierung der Anträge auf das beihilfe- und haushaltsrechtliche Minimum sowie die
flexible Mittelbewirtschaftung durch größere Freiheiten bei der Mittelumschichtung
notwendig. Außerdem ist die strikte Orientierung an Zielsetzung und Zielerreichung,
Harmonisierung von Förderlogiken und -regularien in Bund und Ländern zu stärken.
▪
Prozessoptimierung:
Fertigstellung
der
vollständigen
digitalen,
End-to-End
standardisierten Prozesse und verpflichtende Einführung für alle Ressorts und Programme
von Bund und Ländern, damit Antrags‑ und Bewilligungssysteme nicht nur schneller,
sondern auch praxistauglich und skalierbar werden und digitale Durchgängigkeit
gewährleistet ist. Auch der Innovationspfad im Gesundheitssektor sollte konsequent von
der Forschung bis zur Versorgung von Patienten und Patientinnen gedacht werden.
▪
Klare Governance-Struktur und ressort- sowie ministeriumsübergreifende Kooperation
in Bezug auf Programmentwicklung und -umsetzung, Vermeidung intransparenter
Zuständigkeiten und schnellere Bearbeitung von Innovationsteilaspekten. Die Verzahnung
des Innovationsfreiheitsgesetzes mit den Maßnahmen der Modernisierungsagenda, aber
auch
darüber
hinaus
mit
weiteren
Initiativen
(Forschungsdatengesetz,
Bundeserprobungsgesetz) zum Bürokratierückbau, sollte im Mittelpunkt stehen. Dazu
gehört auch eine schrittweise Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen der
Projektförderung über Ressorts und Projektträger hinweg, etwa durch standardisierte
Zuwendungsbescheide und Musterverträge für Verbundprojekte. Die Harmonisierung und
einheitliche Auslegung der Förderbedingungen über alle Ressorts und Referate hinweg
würde den administrativen Aufwand für Unternehmen und Forschungspartner merklich
reduzieren und den Start gemeinsamer Innovationsprojekte beschleunigen.
▪
Realitätsorientierter
Datenschutz:
Forschungs-
und
innovationsrelevante
Datennutzungen sollten innerhalb des bestehenden europäischen Datenschutzrahmens
durch einheitliche Auslegung, Standardverfahren sowie rechtssichere Erprobungs- und
Forschungsräume deutlich erleichtert werden. Das Ziel muss eine rechtssichere,
innovationsfreundliche Nutzung personenbezogener Daten sein, insbesondere für KI-
Anwendungen, Gesundheitsdaten und industrielle Datenräume.

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Schnell umsetzbar: Konkrete untergesetzliche Maßnahmen
Um möglichst schnell Regelungen zu schaffen, die für Forschung und Industrie die nötigen
Freiräume sicherstellen und Transfer beschleunigen, empfehlen wir die Umsetzung folgender
konkreter untergesetzlicher Maßnahmen:
▪
Die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sollte untergesetzlich
gestärkt und vereinfacht werden. Um den Start öffentlich geförderter Vorhaben zu
beschleunigen und die erforderlichen Konsortialverhandlungen zu erleichtern, können
standardisierte, gemeinsam von Wirtschaft und Wissenschaft entwickelte Musterverträge
eine wichtige Rolle spielen. Sie dienen als Ausgangspunkt für die Vertragsverhandlungen,
liefern den Konsortialpartnern Orientierung und können von ihnen je nach Bedürfnis bzw.
den Besonderheiten des jeweiligen Projektes angepasst werden. Ergänzend sollten durch
gezielte Anpassungen im Vergabe-, Beihilfe- und Förderrecht die Voraussetzung für
schnellere und effizientere Kooperationsprozesse verbessert werden. Die Regelungen
sollten wettbewerbsneutral, beihilfekonform und praxistauglich ausgestaltet sein.
Untergesetzlich
sollte
sichergestellt
werden,
dass
die
Verwertung
von
Forschungsergebnissen
in
Kooperationsvorhaben
schnell,
rechtssicher
und
innovationsfördernd ausgestaltet werden kann. Hierzu sollten bereits zu Projektbeginn
klare Regelungen zu Verwertungs- und Nutzungsrechten sowie projektspezifisch
verhandelbare IP-Regelungen getroffen werden. Eine Steuerreform zur Mobilisierung von
Risikokapital aus der Privatwirtschaft wäre begrüßenswert, um die finanzielle Attraktivität
von Innovationsförderung deutlich zu steigern.
▪
Für einen leistungsfähigen Technologietransfer müssen die Rahmenbedingungen
entlang der gesamten Innovationskette verbessert werden, ohne dabei die Rollen
von Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu verwischen. In der Phase
zwischen
Forschungserfolg
und
industrieller
Skalierung
entstehen
erhebliche
Reibungsverluste, vielen Inventionen gelingt es nicht, das sog. „Valley of Death“ zu
überwinden.
Um
dem
entgegenzuwirken,
sollten
außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen
im
Rahmen
ihres
Gemeinnützigkeits-
und
ihres
vorwettbewerblichen Forschungs- und Transferauftrags Demonstratoren, Pilotanlagen,
Nullserien und begrenzte Kleinserien herstellen können, solange die Industrie noch keine
ausreichenden Produktionskapazitäten aufgebaut hat. Dies dient der Vorbereitung
industrieller Anwendung. Für den Transfer von Software, Datenbanken und digitalen
Lösungen sowie sonstigen Forschungsergebnissen sollten geeignete Lösungen entwickelt
werden, die den Besonderheiten dieser Ergebnisse Rechnung tragen. Dabei sind
Rechtssicherheit, Beihilfekonformität und Wettbewerbsneutralität ebenso zu gewährleisten
wie der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und bestehender Background-IP der
Unternehmen. Dadurch können die industrielle Marktvalidierung und Skalierung erleichtert
und beschleunigt werden. Unternehmen können neue Technologien schneller
übernehmen, Entwicklungsrisiken reduzieren und Innovationen rascher in marktfähige
Produkte und Verfahren überführen. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des
Innovationsstandorts Deutschland und erhöht die volkswirtschaftliche Rendite öffentlicher
Forschungsinvestitionen.
▪
Um hohe Reibungsverluste, Transaktionskosten und bürokratischen Aufwand zu
vermeiden, sollten Förderbedingungen standardisiert, zwischen Ländern und Bund
vereinheitlicht
und
vollständig
digitalisiert
werden.
Konkret
bedeutet
dies
End‑to‑End‑Digitalisierung
des
Förderprozesses
(inkl.
Richtlinienerstellung),

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medienbruchfreie
Verfahren
und
verbindliche
Fristen
für
Bewilligungen
und
Ablehnungsbescheide.
▪
Die Fördermittelverwaltung muss flexibler gestaltet und dabei der Output‑Kontrolle
größeres Gewicht beigemessen werden, um der hohen Innovationsdynamik
Rechnung tragen zu können. Zukünftig wären Verfahren so auszugestalten, dass
„Time‑to‑Grant“ deutlich sinkt und Projektmittel flexibel und ohne kleinteilige Neu- und
Änderungsanträge im Projektrahmen bewirtschaftet werden können. Das flexible
Anpassen von Forschungspfaden bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen muss ohne
förderrechtliche Nachteile möglich sein. Der Erfolg eines Projektes sollte sich stärker am
wissenschaftlichen, technologischen und transferbezogenen Projekterfolg orientieren.
▪
Geeignete Regelungen erleichtern den Transfer von Forschungsergebnissen in die
Entstehung
neuer
Innovationen.
Die
Bedeutung
von
Pilot-
und
Demonstrationsprojekten, Reallaboren sowie regulatorischen Sandboxes ist in
diesem Zusammenhang von großer Bedeutung. Sie ermöglichen es, neue
Technologien und Geschäftsmodelle unter realitätsnahen Bedingungen zu erproben und
zugleich wirtschaftliche, technologische und regulatorische Risiken beim Übergang von
der Forschung in die praktische Anwendung zu verringern.
▪
Darüber hinaus ist der Zugang zu qualitätsgesicherten Datenbeständen als zentraler
Innovationsmotor wichtig. Im Gesundheitswesen, industrieller Produktion und
angewandter Forschung ist die Nutzbarmachung qualitätsgesicherter Datenbestände,
etwa aus Forschung und Versorgung, eine wesentliche Grundlage für KI-basierte
Diagnostik, personalisierte Medizin und datengetriebene Wirkstoffentwicklung. Eine
Regelung, Datensätze datenschutzsensibel sowie rechtssicher und unter Wahrung von
Geschäftsgeheimnissen für Forschungs-, Entwicklungs- und Validierungszwecke zu
verarbeiten,
wird
die
Innovationskraft
in
datengetriebenen
Forschungs-
und
Innovationsfeldern stärken. Hierfür sind insbesondere praxistaugliche und einheitliche
Standards für Anonymisierung und Pseudonymisierung erforderlich. Zwingend erforderlich
ist dabei auch eine bundesweite Harmonisierung der Auslegung des Datenschutzrechts
durch die Landesdatenschutzbeauftragten, um länderübergreifende Forschungs- und
Datenkooperationen nicht durch föderale Zersplitterung zu blockieren.
▪
Die Erarbeitung einer nationalen IP-Strategie sollte zügig vorangetrieben werden, um
einen kohärenten Rahmen für den Schutz, die Nutzung und die wirtschaftliche Verwertung
geistigen Eigentums zu schaffen. Gleichzeitig gilt es, den Transfer entlang der
Innovationskette
zu
erleichtern,
Technologietransfer-
und
Beratungsstrukturen
insbesondere für KMU und Start-ups zu stärken sowie innovationsfreundliche und
rechtssichere Lizenzierungs- und Verwertungsmodelle weiterzuentwickeln. Zudem sollte
die Strategi