Der Rat der Stadt Freren beschloss die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45; Beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung

– B E K A N N T M A C H U N G –

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  1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Zwischen Lünsfelder Straße und Ostwier Straße – Teil II“ der Stadt Freren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB;

hier: Erneute Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Stadt Freren hat in seiner Sitzung am 27.08.2026 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Zwischen Lünsfelder Straße und Ostwier Straße – Teil II“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die Entwurfsbegründung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Geltungsbereich mit einer Größe von rd. 2,53 ha bezieht sich auf die Flurstücke 58

2 in der Flur 45 der Gemarkung Freren. Er liegt südlich der Ostwier Straße, östlich der bestehenden Wohnbausiedlung „Südlich der Ostwier Straße“, nördlich der bestehenden Wohnbausiedlung „Zwischen Lünsfelder Straße und Ostwier Straße – Teil I“ sowie westlich der in die Bauleitplanung einbezogenen Astrid-Lindgren-Straße nordöstlich des Ortskerns der Stadt Freren und ist im nachstehenden Übersichtsplan stark umrandet dargestellt.

Übersichtsplan zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45

„Grundlage: Planunterlage unmaßstäblich“ – vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers: LGLN – RD Meppen – KA Lingen

Erneute Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung Die Änderungen und Ergänzungen zum bisherigen Entwurf sind in den Planunterlagen gelb markiert. Sie beziehen auf die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Neben Konkretisierungen und Ergänzungen wurde insbesondere die maximale Firsthöhe in maximale Gebäudehöhen, gestaffelt nach Gradbereichen der Dachneigung geändert.

Der geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Zwischen Lünsfelder Straße und Ostwier Straße – Teil II“ mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die angepasste Entwurfsbegründung stehen gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.09.2026 bis zum 21.09.2026 erneut auf der Internetseite www.freren.de → Veröffentlichungen → Bauleitplanung (aktuelle Bauleitplanverfahren) zur Ansicht und zum Download bereit. Zusätzlich liegen die vorgenannten Planunterlagen während der vorgenannten Frist im Rathaus in Freren, Markt 1, 49832 Freren, Zimmer 211, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) erneut zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist bei der Stadt Freren abgegeben werden, jedoch nur zu den gelb markierten Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen . Gem. § 4a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Beschlussfassung über diese Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

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