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title: "Gemeinsamer Bundesausschuss fordert Hersteller des molekularen Genexpressionstests zur Überwachung von Niedrigrisiko-Patienten nach Herztransplantation in Berlin auf Angaben einzureichen; Frist bis 28. September 2026"
sdDatePublished: "2026-08-28T13:24:00Z"
source: "https://www.g-ba.de/downloads/39-261-7989/2026-08-27_Ermittlung-SN-MPH_Erp-RL_Genexpressionstest-Herztransplantation.pdf"
topics:
  - name: "healthcare policy"
    identifier: "medtop:20000479"
  - name: "medical equipment"
    identifier: "medtop:20001167"
  - name: "medical test"
    identifier: "medtop:20000469"
  - name: "health treatment and procedure"
    identifier: "medtop:20000464"
  - name: "government department"
    identifier: "medtop:20000609"
locations:
  - "Berlin"
  - "Germany"
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Gemeinsamer Bundesausschuss fordert Hersteller des molekularen Genexpressionstests zur Überwachung von Niedrigrisiko-Patienten nach Herztransplantation in Berlin auf Angaben einzureichen; Frist bis 28. September 2026

Bekanntmachung

Bekanntmachung
des Gemeinsamen Bundesausschusses
zur Ermittlung betroffener Medizinproduktehersteller:
Molekularer Genexpressionstest zur Überwachung von
Niedrigrisiko-Patienten nach einer Herztransplantation
hinsichtlich akuter zellulärer Abstoßungsreaktion
– Aufforderung zur Meldung –
Vom 27. August 2026
Der G-BA hat vor Entscheidungen über die Richtlinien nach den §§ 135, 137c und 137e des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zu Methoden, deren technische Anwendung
maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts beruht, den jeweils betroffenen
Medizinprodukteherstellern (im Folgenden: Hersteller) Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
Im gegenständlichen Fall handelt es sich bei dem maßgeblichen Medizinprodukt um ein in-
vitro-Diagnostikum, das auf der Expression der aus peripheren mononuklearen Blutzellen
isolierten mRNA von 20 Genen des Empfängers beruht und mit dem anhand eines
zugehörigen, definierten Auswertungsalgorithmus das Risiko einer Inflammation und damit
Abstoßungsreaktion nach Herztransplantation bestimmt werden soll.
Hiermit sind solche Hersteller aufgefordert sich beim G-BA zu melden, die der Auffassung sind,
dass Sie ein Medizinprodukt verantwortlich produzieren, das bei dem vorgenannten
Anwendungsgebiet zum Einsatz kommt und dessen Kernmerkmale sich nicht wesentlich von
dem der vorbeschriebenen Herangehensweise unterscheiden (Konkretisierungen dazu finden
sich im 2. Kapitel § 31 Absatz 4 der Verfahrensordnung des G-BA).
Der G-BA prüft dann auf der Grundlage der von Ihnen eingereichten Unterlagen, ob die
gesetzlichen Voraussetzungen der Stellungnahmeberechtigung vorliegen.
Hierzu sind aussagekräftige Unterlagen einzureichen. Diese umfassen Ausführungen in
deutscher Sprache
-
zur Bezeichnung und Beschreibung des Medizinprodukts,
-
zur Beschreibung der Einbindung des Medizinprodukts in die Methode
und
-
zur Zweckbestimmung, für die das Medizinprodukt in Verkehr gebracht wurde.
Es sind außerdem
-
ein Scan oder eine Kopie der aktuellen Nachweise zum
Konformitätsbewertungsverfahren (Konformitätsbescheinigungen) sowie der EU-
Konformitätserklärung gemäß Verordnung (EU) 2017/745) zum Nachweis des
Vorliegens der Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
sowie

2
-
die technische Gebrauchsanweisung
beizufügen.
Die Unterlagen sind bis zum 28. September 2026 der Geschäftsstelle des G-BA – nach
Möglichkeit in elektronischer Form (z. B. als Word- oder PDF-Dokumente) per E-Mail – zu
übermitteln. Bitte teilen Sie uns Ihre Korrespondenz-Post- und E-Mail-Adresse unter Angabe
einer Kontaktperson mit.
Sofern der G-BA in der Folge feststellen wird, dass Sie von der geplanten Entscheidung des
G-BA zur obengenannten Methode betroffen sind, wird Ihnen zu gegebenem Zeitpunkt
Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Korrespondenzadresse
Gemeinsamer Bundesausschuss
Abteilung Methodenbewertung & Veranlasste Leistungen
Postfach 12 06 06
10596 Berlin

E-Mail: erprobung137e@g-ba.de
Nachmeldungen sind zulässig. Insoweit ist zu beachten, dass bis zu der Entscheidung über
die Nachmeldung die Wahrnehmung des Stellungnahmerechts nicht möglich ist.
Berlin, den 27. August 2026

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Unterausschuss Methodenbewertung
Der Vorsitzende

Dr. van Treeck