---
title: "Kanton Basel-Landschaft lockert Trockenheits-Maßnahmen im Siedlungsgebiet; Feuerverbot aufgehoben"
sdDatePublished: "2026-08-28T08:06:00Z"
source: "https://www.gelterkinden.ch/de/aktuelles/meldungen/Der-Kanton-Basel-Landschaft-lockert-die-Massnahmen-bezueglich-Trockenheit.php"
topics:
  - name: "weather warning"
    identifier: "medtop:20001131"
  - name: "natural disaster"
    identifier: "medtop:20000151"
  - name: "emergency planning"
    identifier: "medtop:20000167"
  - name: "environmental policy"
    identifier: "medtop:20000423"
  - name: "safety of citizens"
    identifier: "medtop:20000619"
  - name: "water supply"
    identifier: "medtop:20000270"
locations:
  - "Basel-Land"
---


Kanton Basel-Landschaft lockert Trockenheits-Maßnahmen im Siedlungsgebiet; Feuerverbot aufgehoben

Der Kanton Basel-Landschaft lockert die Massnahmen bezüglich Trockenheit | Gemeinde Gelterkinden

Aktuelles Aktuelle Mitteilungen Gemeinde-App Veranstaltungen Lehrstellen

Der Kanton Basel-Landschaft lockert die Massnahmen bezüglich Trockenheit

Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage entspannt sich die Lage im Kanton Basel-Landschaft teilweise. Ab 28. August 2026, 12.00 Uhr, wird das absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben. Im Wald und am Waldrand (200 Meter) gilt weiterhin ein absolutes Feuerverbot. Aufgehoben werden ausserdem das Parkierverbot sowie das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot am Unterlauf der Birs. Allgemeine Lage Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 2., 13., 16. und 23. und 30. Juli sowie vom 13. August 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage hat sich die Lage hinsichtlich des Siedlungsgebietes und des Offenlands teilweise entspannt. Die Waldbrandgefahrenstufe ist neu auf Stufe 4. Lockerung von Massnahmen per 28. August 2026, 12.00 Uhr Das absolute Feuerverbot wird hinsichtlich des Siedlungsgebiets aufgehoben. Es ist weiterhin verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz-

Einweg-Gasgrills etc.). Die Aufhebung des allgemeinen Feuerverbots im Siedlungsgebiet gilt auch, wenn sich dieses innerhalb des definierten Mindestabstands zum Wald (200 Meter) befindet. In diesem Perimeter ist es unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt erlaubt, Feuer zu entfachen. Aufgehoben wird zudem das Verbot, Motorfahrzeuge auf Feldern, Wiesen, Grünflächen und Stoppelfeldern zu parkieren. Das Bade- und Betretungsverbot für Menschen und Tiere sowie das Fischereiverbot am Unterlauf der Birs wird ebenfalls aufgehoben. Ein solches gilt weiterhin für sämtliche Fliessgewässer mit Ausnahme des Rheins und der Birs. Vorsicht im Wald Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten. Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig) Medienmitteilung vom 30. Juli 2026 • Fliessgewässer: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton Basel-Landschaft gilt ein Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot mit Ausnahme des Rheins und der Birs. Medienmitteilung vom 16. Juli 2026 • Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton. • Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein. Medienmitteilung vom 25. Juni 2026 • Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Die Massnahmen werden auf der zentralen Informationsplattform www.bl.ch

trockenheit , auf der man sich entsprechend und einfach informieren kann, aufgeschaltet.

Gemeindeverwaltung Gelterkinden Marktgasse 8 4460 Gelterkinden

+41 61 985 22 22 E-Mail

07.30 – 12.00 Uhr 13.30 – 17.00 Uhr

09.00 – 11.30 Uhr 15.00 – 18.00 Uhr

© Gemeinde Gelterkinden 2026. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Datenschutzerklärung» und die «Nutzungsbedingungen» .

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung