GKV-Bündnis für Gesundheit fördert kommunale Vorhaben der Gesundheitsförderung und Prävention für vulnerable Zielgruppen in Bayern; bis zu 90.000€ insgesamt.
Kommunales Förderprogramm – Gesundheitsförderung und Prävention für vulnerable Zielgruppen
Kommunales Förderprogramm – Gesundheitsförderung und Prävention für vulnerable Zielgruppen
Hinweis: Einreichungsfrist für Stufe I ist abgelaufen
Das GKV-Bündnis für Gesundheit fördert bundesweit kommunale Vorhaben der Gesundheitsförderung und Prävention für vulnerable Zielgruppen. Vorhaben können bis zu drei Jahre mit maximal 30.000 € pro Jahr gefördert werden (insg. 90.000 €).
Der Antragsprozess ist zweistufig. In Stufe I ist die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft des GKV-Bündnisses für Gesundheit (kurz ARGE) in Bayern erster Ansprechpartner für Kommunen in Bayern. Die ARGE-Geschäftsstelle berät Kommunen bezüglich des Verfahrens sowie in fachlichen Fragen und bewertet die Förderfähigkeit.
Interessierte Kommunen erstellen im ersten Schritt einen kurzen Projektsteckbrief und senden diesen als Grundlage für ein Erstgespräch an die ARGE-Geschäftsstelle. Anschließend erstellen die Kommunen ein Konzept für das Vorhaben (Vorhabenbeschreibung, Ziele- und Maßnahmentabelle, grobes Finanzgerüst) und reichen dieses bei der ARGE-Geschäftsstelle Bayern ein. Bewertet die ARGE das Vorhaben als grundsätzlich förderfähig, stellt sie eine Empfehlung aus, einen förmlichen Zuwendungsantrag beim Projektträger Jülich einzureichen (Stufe II).
Die Förderbekanntmachung sowie alle weiteren Unterlagen finden Sie hier .
Geschäftsstelle ARGE GKV-Bündnis für Gesundheit Bayern c
o BKK Landesverband Bayern Züricher Str. 25 81476 München