Der Kanton Graubünden reichte Gesuche zur proaktiven Regulation des Wolfsbestands beim Bundesamt für Umwelt ein; Bund genehmigte Gesuche vollumfänglich zum 1. September 2026

Proaktive Regulation des Wolfsbestandes 2026

Der Kanton Graubünden hat im Juli 2026 erste Gesuche zur proaktiven Regulation des Wolfsbestands beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht. Der Bund bewilligte die Gesuche per 1. September 2026 vollumfänglich. Die seit 2023 umgesetzte Praxis führt der Kanton fort. Je nach Entwicklung der Schadens- und Rudelsituation werden weitere Regulationsmassnahmen geprüft. Die vollständige Medienmitteilung finden Sie unter dem folgenden Link: Medienmitteilung: Proaktive Regulation des Wolfsbestandes 2026