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title: "Marie Käthe John, verstorben, Leipzig; 6 Wochen Frist, Freistaat Sachsen als einziger Erbe"
sdDatePublished: "2026-08-28T15:44:00Z"
source: "https://www.justiz.sachsen.de/agl/download/JohnMK.pdf"
topics:
  - name: "justice"
    identifier: "medtop:20000119"
  - name: "court administration"
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  - name: "death and dying"
    identifier: "medtop:20000810"
locations:
  - "Sachsen"
  - "Leipzig"
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Marie Käthe John, verstorben, Leipzig; 6 Wochen Frist, Freistaat Sachsen als einziger Erbe

Microsoft Word - 508 VI 3203-26.rtf

Öffentliche Aufforderung

Az: 508 VI 3203/26

Zwischen dem 27.06.2026 und 29.06.2026 ist verstorben Marie Käthe John geb. John,
geboren am 05.06.1937 in Leipzig, zuletzt wohnhaft in Leipzig.

Die durch Testament benannten Erben haben die Erbschaft ausgeschlagen. Gesetzliche
Erben wiederum konnten nicht ermittelt werden.

Alle Personen, denen Erbrechte am Nachlass zustehen, werden aufgefordert, diese Rechte
binnen 6 Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Leipzig anzumelden, andernfalls
gemäß § 1964 BGB festgestellt wird, dass ein anderer Erbe als der Freistaat Sachsen nicht
vorhanden ist.

Zum Nachlass liegen dem Gericht keine konkreten Informationen vor. Als Grund für die
abgegebenen Ausschlagungserklärungen wurde jedoch eine vermutete Vermögenslosigkeit
der Verstorbenen angegeben.