Präsidium des Landesarbeitsgerichts Köln beschließt, 11. Kammer ab 26.08.2026 von SLa-Verfahren auszunehmen; Ab Februar 2027 von allen Eingängen ausgenommen.

3312-1

B e s c h l u s s

des Präsidiums des Landesarbeitsgerichts Köln

Im Hinblick auf den bevorstehenden Eintritt ihres Vorsitzenden in den Ruhestand wird die 11. Kammer ab dem 26. August 2026 von der geschäftsplanmäßigen Zuteilung von SLa-Verfahren und ab dem 1. Februar 2027 von allen Eingängen ausgenommen.

Köln, den 25. August 2026

Dr. vom Stein

Dr. Staschik

Dr. Goebel

  • verhindert -

Brand

Dr. Fabricius