Der 40-jährige Angeklagte Geiselnahme Bad Zwischenahn; Untersuchungshaft
Neue erstinstanzliche Strafsachen in der Zeit vom 31.08.2026 bis 04.09.2026 (36. Kalenderwoche) | Landgericht Oldenburg
Artikel-Informationen erstellt am: 28.08.2026 Termin am 02.09.2026, 09:30 Uhr – 1 KLs 88
25 Fortsetzungstermin: 07.09.2026 um 9:30 Uhr Tatvorwurf: Vergewaltigung Dem Angeklagten im Alter von 32 Jahren wird zur Last gelegt, im Mai 2022 sowie Juli 2024 eine heute 29-jährige Frau in seiner Wohnung in Zetel vergewaltigt zu haben. Beide Personen sollen sich gekannt und ein intimes Verhältnis miteinander geführt haben. Termin am 02.09.2026, 09:30 Uhr – 4 KLs 66
26 Fortsetzungstermine: 09.09. und 28.09.2026 jeweils um 9:30 Uhr Tatvorwurf: Geiselnahme Dem 40-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, sich in den frühen Morgenstunden eines Tages Mitte März 2026 in Bad Zwischenahn über eine unverschlossene Tür Zugang zu dem Wohnhaus seiner Schwiegermutter verschafft zu haben. Dort habe er seine Noch-Ehefrau sowie die gemeinsame 12-jährige Tochter angetroffen. Unter Vorhalt einer geladenen Pumpgun soll er die beiden zwei Stunden lang daran gehindert haben, das Haus zu verlassen, um ein aufgezwungenes Gespräch führen zu können. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Termin am 03.09.2026, 09:00 Uhr – 2 KLs 73
23 Fortsetzungstermine: 04.09., 10.09., 11.09, 15.09., 17.09., 24.09., 25.09., 01.10., 02.10., 05.10. und 27.10.2026 jeweils um 9:00 Uhr Tatvorwurf: Steuerhinterziehung Dem 39-jährigen Angeklagten wird zur Last gelegt, in Cloppenburg in 5 Fällen gegenüber den Finanzbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch Steuern in großem Ausmaß verkürzt zu haben. Der Angeklagte soll der Geschäftsführer einer inzwischen aufgelösten GmbH gewesen sein, deren Unternehmensgegenstand die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen, Veranstaltungsschutz und Objektbewachung sowie der Betrieb eines Corona-Testcenters war. Insbesondere sollen Scheinrechnungen in die Buchführung eingeflossen sein, um die an das Personal gezahlten Schwarzlöhne zu verdecken. Insgesamt soll durch die Taten für die Veranlagungsjahre 2013 bis 2017 eine Steuerverkürzung in Höhe von 1.124.466,01 EUR eingetreten sein.Artikel-Informationen erstellt am: 28.08.2026