Landratsamt Bautzen prüft Verkauf von Grundstücken in Großharthau zur Aufstockung landwirtschaftlicher Betriebe; Frist bis 11.09.2026 für schriftliche Mitteilungen
Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in Großharthau
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Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 11.09.2026 mit.
Angebot für Land- und Forstwirte
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:
Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 11.09.2026 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit Formular nicht barrierefrei
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung “Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz”:
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.
Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit Formular