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title: "Landratsamt Bautzen prüft Verkauf von Grundstücken in Großharthau zur Aufstockung landwirtschaftlicher Betriebe; Frist bis 11.09.2026 für schriftliche Mitteilungen"
sdDatePublished: "2026-08-28T12:09:00Z"
source: "https://www.landkreis-bautzen.de/oeffentlicher-hinweis-zu-einem-grundstuecksverkauf-in-grossharthau-51886.php"
topics:
  - name: "agriculture"
    identifier: "medtop:20000210"
  - name: "government"
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locations:
  - "Großharthau"
  - "Bautzen (Landkreis)"
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Landratsamt Bautzen prüft Verkauf von Grundstücken in Großharthau zur Aufstockung landwirtschaftlicher Betriebe; Frist bis 11.09.2026 für schriftliche Mitteilungen

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in Großharthau

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Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 11.09.2026 mit.

Angebot für Land- und Forstwirte

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden:

Land- und Forstwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen dies bitte bis zum 11.09.2026 dem Landratsamt Bautzen schriftlich mit.

Ihr Schreiben sollte Folgendes enthalten:

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit Formular nicht barrierefrei

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz":

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.

grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.

Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit Formular