Niedersächsische Landesregierung Bauchfelldialyse-Verbreitung Niedersachsen; Cloppenburg: 0% in 2016 auf 3,68% 2026
Niedersächsischer Landtag – 19. Wahlperiode Drucksache 19/11436
1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung Anfrage des Abgeordneten Eike Holsten (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung Einsatz der Therapieform der Bauchfelldialyse in Niedersachsen - wie verbreitet ist die Nut- zung einer patientenfreundlichen und wirtschaftlichen Therapieform? Anfrage des Abgeordneten Eike Holsten (CDU), eingegangen am 17.07.2026 - Drs. 19/11247, an die Staatskanzlei übersandt am 27.07.2026 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 27.08.2026
Vorbemerkung des Abgeordneten Die Peritonealdialyse (Bauchfelldialyse) ermöglicht geeigneten Patientinnen und Patienten eine Dia- lysebehandlung in der häuslichen Umgebung. Sie gilt für die meisten der Betroffenen als gleichwer- tige Alternative zur Hämodialyse und kann Expertinnen und Experten zufolge zu einer höheren Selbstständigkeit sowie einer Entlastung von Personal- und Transportressourcen beitragen. Den- noch wird dieses Verfahren bundesweit bislang vergleichsweise selten eingesetzt.1 In Schleswig-Holstein fördert das Land seit 2023 das Projekt „SKIP-SH“ (Sektorenübergreifende Ko- ordinierungsstelle zur nachhaltigen Intensivierung der Peritonealdialyse in Schleswig-Holstein). Ziel des Projekts ist es, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und ne- phrologischen Praxen zu stärken, die Zahl der Patientinnen und Patienten in der Bauchfelldialyse zu erhöhen und den Zugang zu dieser Therapieform landesweit zu verbessern.2
Vorbemerkung der Landesregierung Der Eintritt einer dauerhaften Dialysepflicht wird durch eine schwere Nierenfunktionsstörung ausge- löst. Diese wird meist im höheren Lebensalter und als sekundär eintretende Erkrankung, bedingt durch vorbestehende Krankheitsbilder, diagnostiziert.3 Die Entscheidung, ob eine Patientin oder ein Patient mittels Peritonealdialyse behandelt werden kann und in welchem Setting dies erfolgt, ist eine Entscheidung unter Arztvorbehalt. Aus medizinischer Sicht sind für die Ausweitung des Angebots der Peritonealdialyse die Kapazitäten dann begrenzt, wenn die physischen und psychischen Fähigkeiten der erkrankten Person und gege- benenfalls ihrer Betreuungspersonen nicht vorliegen. Dies ist im höheren Lebensalter und durch Mul- timorbidität ein deutlicher einschränkender Faktor. Durch die individuell unterschiedlichen Lebenssi- tuationen kann aus reinen statistischen Auswertungen hier keine zuverlässige Aussage getroffen werden, welche Kapazitäten der Peritonealdialyse grundsätzlich noch bestehen könnten. Für diese Art der Dialyse muss auch die Rufbereitschaft durch die therapiebegleitende nephrologische Praxis vorausgesetzt sein.
1 https://www.uksh.de/251222_pi_skipsh20-path-181766,9874,13830,224576.html 2 https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Dialyse-zu-Hause-Mehr-Lebensqualitaet-weniger-Kos- ten,bauchfelldialyse108.html 3 https://api.aerzteblatt.de/pdf/113/6/m85.pdf
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2 Da das Verfahren viele Vorteile für die Behandelten bietet, ist ein verbesserter Zugang zur Perito- nealdialyse grundsätzlich zu befürworten.
Wie viele Patientinnen und Patienten werden derzeit in Niedersachsen mittels Bauchfell- dialyse behandelt, und welchem prozentualen Anteil an allen Dialysepatientinnen und -patienten in Niedersachsen entspricht dies? 2. Wie hat sich die Zahl sowie der Anteil der mittels Bauchfelldialyse behandelten Patien- tinnen und Patienten in Niedersachsen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 3. Wie verteilen sich die mittels Bauchfelldialyse behandelten Patientinnen und Patienten auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte, und wie hoch ist der Anteil der Bauchfelldialyse an allen Dialysebehandlungen in den einzelnen Landkreisen und kreis- freien Städten? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Für die stationäre Versorgung:
- Es sind nur Daten ab 2019 verfügbar.
Eine einrichtungsbezogene Auswertung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Für die ambulante Versorgung: Landkreise/ kreisfreie Städte Dialysepatienten 1/2016 Anteil Bauchfell- dialyse 1/2016 Dialysepatienten 1/2026 Anteil Bauchfell- dialyse 1/2026 Ammerland 195 10,26 % 186 12,90 % Aurich 215 0,47 % 219 2,74 % Braunschweig, Stadt 311 11,25 % 298 13,76 % Celle 148 0,68 % 146 0,00 % Cloppenburg 0 0,00 % 163 3,68 % Cuxhaven 152 0,66 % 138 2,17 % Delmenhorst, Stadt 87 0,00 % 103 3,88 % Diepholz 168 3,57 % 192 11,46 % Emden, Stadt 92 3,26 % 90 11,11 % Emsland 363 7,44 % 351 6,55 % Friesland 182 7,14 % 136 7,35 % Gifhorn 231 16,02 % 267 19,10 % Goslar 170 11,18 % 170 14,12 % Göttingen 454 7,93 % 501 4,99 % Grafschaft Bentheim 85 0,00 % 119 0,00 % Hameln-Pyrmont 168 6,55 % 161 9,94 % Harburg 146 4,79 % 119 20,17 % Heidekreis 186 2,15 % 178 21,35 % Helmstedt 73 0,00 % 60 3,33 % Hildesheim 325 4,00 % 350 5,71 % Holzminden 59 0,00 % 57 0,00 % Leer 185 5,41 % 196 4,08 % Lüchow-Dannenberg 71 0,00 % 59 0,00 % Lüneburg 137 2,19 % 96 0,00 % Jahr Dialyse OPS Schlüssel 853, 854, 855 Fallzahlen Niedersachsen Peritonealdialyse OPS Schlüssel 857 Fallzahlen Niedersachsen 2019* 9.504 749 2020 9.337 674 2021 9.609 648 2022 9.016 641 2023 9.430 671 2024 9.381 769 2025 9.646 831 Gesamt: 65.923 4.983
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3 Landkreise/ kreisfreie Städte Dialysepatienten 1/2016 Anteil Bauchfell- dialyse 1/2016 Dialysepatienten 1/2026 Anteil Bauchfell- dialyse 1/2026 Nienburg (Weser) 79 0,00 % 69 1,45 % Northeim 210 3,81 % 216 0,93 % Oldenburg 69 7,25 % 66 12,12 % Oldenburg, Stadt 250 6,40 % 282 6,74 % Osnabrück 332 1,20 % 298 3,69 % Osnabrück, Stadt 244 4,10 % 252 5,95 % Osterholz 37 2,70 % 49 10,20 % Osterode am Harz 119 2,52 % 158 5,06 % Peine 105 2,86 % 97 0,00 % Region Hannover 1.223 6,30 % 1.150 10,87 % Rotenburg (Wümme) 131 17,56 % 138 40,58 % Salzgitter, Stadt 208 0,96 % 145 9,66 % Schaumburg 193 3,11 % 181 2,76 % Stade 233 3,00 % 187 4,81 % Uelzen 198 14,65 % 175 11,43 % Vechta 91 9,89 % 61 18,03 % Verden 76 6,58 % 73 27,40 % Wesermarsch 74 0,00 % 87 1,15 % Wilhelmshaven, Stadt 147 6,80 % 195 4,10 % Wittmund 48 0,00 % 120 3,33 % Wolfenbüttel 93 15,05 % 83 10,84 % Wolfsburg, Stadt 26 100,00 % 51 0,00 % Gesamt 8.389 5,64 % 8.488 8,34 %
Welche nephrologischen Einrichtungen in Niedersachsen bieten die Bauchfelldialyse an, und wie viele Patientinnen und Patienten werden dort jeweils betreut? Eine einrichtungsbezogene Auswertung der Frequenzen der Bauchfelldialyse ist aus datenschutz- rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Anzahl der Bauchfelldialysen in den 55 niedersächsischen Praxen, die diese Leistung anbieten, liegt zwischen 1 und 111 Dialysen im Quartal 1/2026.
Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu den durchschnittlichen Kosten der Bauchfelldialyse im Vergleich zur Hämodialyse vor? Quartal Hämodialyse Bauchfelldialyse 1/2016 5.664,53 Euro 5.959,13 Euro 1/2026 6.512,86 Euro 7.309,75 Euro
Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu möglichen Einsparpotenzialen für das Gesundheitswesen durch eine stärkere Nutzung der Bauchfelldialyse vor? Grundsätzlich kann darauf hingewiesen werden, dass die Bauchfelldialyse als häuslich durchführba- res Verfahren u. a. zu einer Verringerung von Transportaufwendungen sowie zu einer Entlastung bestehender Dialysekapazitäten beitragen kann. Dem stehen jedoch Aufwendungen für Patienten- schulungen, die laufende Betreuung sowie die Bereitstellung der erforderlichen Materialien und Technik gegenüber.
Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu den Auswirkungen einer stärkeren Nutzung der Bauchfelldialyse auf den Bedarf an Pflegefachpersonal und den Einsatz von Krankentransporten vor? Die Entscheidung, welche Dialyse im Einzelfall zur Anwendung gelangt, fällt im patientenindividuellen Einzelfall unter individueller Abwägung der Behandlungsoptionen. Die Peritonealdialyse kann als häuslich durchführbares Nierenersatzverfahren dazu beitragen, die Inanspruchnahme von Dialy- seeinrichtungen und die damit verbundenen Fahrten zu reduzieren. Eine unmittelbare Verringerung des Personalbedarfs lässt sich hieraus jedoch nicht ableiten, da auch bei dieser Behandlungsform
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4 eine kontinuierliche nephrologische Betreuung, die Schulung der Patientinnen und Patienten sowie gegebenenfalls pflegerische Unterstützungsleistungen erforderlich sind. Die Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen sind daher stets im Kontext der jeweiligen individuellen Versorgungssituation zu betrachten. Mit Blick auf die Auswirkungen einer stärkeren Nutzung der Bauchfelldialyse wird auf das Projekt „MAU-PD - Multidimensionale Analyse der Ursachen für die niedrige Prävalenz der ambulanten Peritonealdialyse in Deutschland“4 verwiesen, das als Versorgungsforschungsprojekt des Innova- tionsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefördert wurde. Die wissenschaftliche Verantwortung lag bei der Universität Köln. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass die - auch im inter- nationalen Vergleich - niedrige Peritonealdialyse-Rate in Deutschland mit weniger als 10 % und gro- ßen regionalen Unterschieden in erster Linie auf strukturelle Defizite zurückzuführen zu sein scheint. Eine mehrheitliche Ablehnung des Verfahrens konnte bei den Leistungserbringern und Patientinnen und Patienten nicht ermittelt werden, eher im Gegenteil. Auch konnten keine Unterschiede bei den Kosten der beiden Dialyseverfahren ermittelt werden. Bei der Peritonealdialyse ist jedoch von deut- lich niedrigeren Transportkosten auszugehen, diese Annahmen beruhen aber nur auf Schätzungen.
Welche Gründe liegen der Landesregierung gegebenenfalls zur Häufigkeit der Nutzung der Bauchfellanalyse in Niedersachsen vor? Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.
Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegebenenfalls derzeit, um die Versor- gung mit der Bauchfelldialyse in Niedersachsen zu stärken und den Zugang geeigneter Patientinnen und Patienten zu dieser Therapieform zu verbessern? Die Ausgestaltung und Sicherstellung der Versorgung gesetzlich Versicherter ist nach den bundes- gesetzlichen Vorgaben des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung und der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Hierzu gehören insbeson- dere die Krankenkassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie der G-BA. Dazu gehört auch die Verantwortung im Bereich der Versorgung mit Bauchfelldialyse Die Landesregierung verfügt insoweit nicht über unmittelbare Regelungs- oder Steuerungskompetenzen.
- Ist der Landesregierung das vom Land Schleswig-Holstein geförderte Projekt „SKIP-SH“ zur Förderung der Bauchfelldialyse bekannt? Falls ja, wie bewertet die Landesregierung den sektorenübergreifenden Ansatz des Projekts „SKIP-SH“? Das Projekt zielt darauf ab, durch eine verbesserte sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwi- schen ambulanten und stationären Leistungserbringern bestehende Zugangsbarrieren zur Perito- nealdialyse abzubauen und geeigneten Patientinnen und Patienten den Zugang zu dieser Therapie- form zu erleichtern. Der sektorenübergreifende Ansatz, insbesondere die Stärkung der Koordination zwischen den Versorgungsbereichen, die Verbesserung der Patientenberatung sowie die Qualifizie- rung des beteiligten Fachpersonals, erscheint grundsätzlich geeignet, die Versorgungskontinuität zu fördern und eine informierte Therapieentscheidung zu unterstützen. Das Projekt „SKIP-SH“ wird aus dem Versorgungssicherungsfonds des Landes Schleswig-Holstein gefördert. Die Laufzeit der Förderung e