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title: "Niedersächsische Landesregierung Bauchfelldialyse-Verbreitung Niedersachsen; Cloppenburg: 0% in 2016 auf 3,68% 2026"
sdDatePublished: "2026-08-28T11:10:00Z"
source: "https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_19_12500/11001-11500/19-11436.pdf"
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  - name: "health treatment and procedure"
    identifier: "medtop:20000464"
  - name: "medical specialisation"
    identifier: "medtop:20000487"
  - name: "public health"
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  - name: "government policy"
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  - "Schleswig-Holstein"
  - "Lower Saxony"
  - "Germany"
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Niedersächsische Landesregierung Bauchfelldialyse-Verbreitung Niedersachsen; Cloppenburg: 0% in 2016 auf 3,68% 2026

Niedersächsischer Landtag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/11436

1
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
gemäß § 46 Abs. 1 GO LT
mit Antwort der Landesregierung
Anfrage des Abgeordneten Eike Holsten (CDU)
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
namens der Landesregierung
Einsatz der Therapieform der Bauchfelldialyse in Niedersachsen - wie verbreitet ist die Nut-
zung einer patientenfreundlichen und wirtschaftlichen Therapieform?
Anfrage des Abgeordneten Eike Holsten (CDU), eingegangen am 17.07.2026 - Drs. 19/11247,
an die Staatskanzlei übersandt am 27.07.2026
Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
namens der Landesregierung vom 27.08.2026

Vorbemerkung des Abgeordneten
Die Peritonealdialyse (Bauchfelldialyse) ermöglicht geeigneten Patientinnen und Patienten eine Dia-
lysebehandlung in der häuslichen Umgebung. Sie gilt für die meisten der Betroffenen als gleichwer-
tige Alternative zur Hämodialyse und kann Expertinnen und Experten zufolge zu einer höheren
Selbstständigkeit sowie einer Entlastung von Personal- und Transportressourcen beitragen. Den-
noch wird dieses Verfahren bundesweit bislang vergleichsweise selten eingesetzt.1
In Schleswig-Holstein fördert das Land seit 2023 das Projekt „SKIP-SH“ (Sektorenübergreifende Ko-
ordinierungsstelle zur nachhaltigen Intensivierung der Peritonealdialyse in Schleswig-Holstein). Ziel
des Projekts ist es, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und ne-
phrologischen Praxen zu stärken, die Zahl der Patientinnen und Patienten in der Bauchfelldialyse zu
erhöhen und den Zugang zu dieser Therapieform landesweit zu verbessern.2

Vorbemerkung der Landesregierung
Der Eintritt einer dauerhaften Dialysepflicht wird durch eine schwere Nierenfunktionsstörung ausge-
löst. Diese wird meist im höheren Lebensalter und als sekundär eintretende Erkrankung, bedingt
durch vorbestehende Krankheitsbilder, diagnostiziert.3
Die Entscheidung, ob eine Patientin oder ein Patient mittels Peritonealdialyse behandelt werden kann
und in welchem Setting dies erfolgt, ist eine Entscheidung unter Arztvorbehalt.
Aus medizinischer Sicht sind für die Ausweitung des Angebots der Peritonealdialyse die Kapazitäten
dann begrenzt, wenn die physischen und psychischen Fähigkeiten der erkrankten Person und gege-
benenfalls ihrer Betreuungspersonen nicht vorliegen. Dies ist im höheren Lebensalter und durch Mul-
timorbidität ein deutlicher einschränkender Faktor. Durch die individuell unterschiedlichen Lebenssi-
tuationen kann aus reinen statistischen Auswertungen hier keine zuverlässige Aussage getroffen
werden, welche Kapazitäten der Peritonealdialyse grundsätzlich noch bestehen könnten. Für diese
Art der Dialyse muss auch die Rufbereitschaft durch die therapiebegleitende nephrologische Praxis
vorausgesetzt sein.

1
https://www.uksh.de/251222_pi_skipsh20-path-181766,9874,13830,224576.html
2
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Dialyse-zu-Hause-Mehr-Lebensqualitaet-weniger-Kos-
ten,bauchfelldialyse108.html
3
https://api.aerzteblatt.de/pdf/113/6/m85.pdf

Niedersächsischer Landtag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/11436

2
Da das Verfahren viele Vorteile für die Behandelten bietet, ist ein verbesserter Zugang zur Perito-
nealdialyse grundsätzlich zu befürworten.

1.
Wie viele Patientinnen und Patienten werden derzeit in Niedersachsen mittels Bauchfell-
dialyse behandelt, und welchem prozentualen Anteil an allen Dialysepatientinnen und
-patienten in Niedersachsen entspricht dies?
2.
Wie hat sich die Zahl sowie der Anteil der mittels Bauchfelldialyse behandelten Patien-
tinnen und Patienten in Niedersachsen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
3.
Wie verteilen sich die mittels Bauchfelldialyse behandelten Patientinnen und Patienten
auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte, und wie hoch ist der Anteil der
Bauchfelldialyse an allen Dialysebehandlungen in den einzelnen Landkreisen und kreis-
freien Städten?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Für die stationäre Versorgung:
* Es sind nur Daten ab 2019 verfügbar.

Eine einrichtungsbezogene Auswertung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Für die ambulante Versorgung:
Landkreise/
kreisfreie Städte
Dialysepatienten
1/2016
Anteil Bauchfell-
dialyse 1/2016
Dialysepatienten
1/2026
Anteil Bauchfell-
dialyse 1/2026
Ammerland
195
10,26 %
186
12,90 %
Aurich
215
0,47 %
219
2,74 %
Braunschweig, Stadt
311
11,25 %
298
13,76 %
Celle
148
0,68 %
146
0,00 %
Cloppenburg
0
0,00 %
163
3,68 %
Cuxhaven
152
0,66 %
138
2,17 %
Delmenhorst, Stadt
87
0,00 %
103
3,88 %
Diepholz
168
3,57 %
192
11,46 %
Emden, Stadt
92
3,26 %
90
11,11 %
Emsland
363
7,44 %
351
6,55 %
Friesland
182
7,14 %
136
7,35 %
Gifhorn
231
16,02 %
267
19,10 %
Goslar
170
11,18 %
170
14,12 %
Göttingen
454
7,93 %
501
4,99 %
Grafschaft Bentheim
85
0,00 %
119
0,00 %
Hameln-Pyrmont
168
6,55 %
161
9,94 %
Harburg
146
4,79 %
119
20,17 %
Heidekreis
186
2,15 %
178
21,35 %
Helmstedt
73
0,00 %
60
3,33 %
Hildesheim
325
4,00 %
350
5,71 %
Holzminden
59
0,00 %
57
0,00 %
Leer
185
5,41 %
196
4,08 %
Lüchow-Dannenberg
71
0,00 %
59
0,00 %
Lüneburg
137
2,19 %
96
0,00 %
Jahr
Dialyse OPS Schlüssel 853, 854, 855
Fallzahlen Niedersachsen
Peritonealdialyse OPS Schlüssel 857
Fallzahlen Niedersachsen
2019*
9.504
749
2020
9.337
674
2021
9.609
648
2022
9.016
641
2023
9.430
671
2024
9.381
769
2025
9.646
831
Gesamt:
65.923
4.983

Niedersächsischer Landtag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/11436

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Landkreise/
kreisfreie Städte
Dialysepatienten
1/2016
Anteil Bauchfell-
dialyse 1/2016
Dialysepatienten
1/2026
Anteil Bauchfell-
dialyse 1/2026
Nienburg (Weser)
79
0,00 %
69
1,45 %
Northeim
210
3,81 %
216
0,93 %
Oldenburg
69
7,25 %
66
12,12 %
Oldenburg, Stadt
250
6,40 %
282
6,74 %
Osnabrück
332
1,20 %
298
3,69 %
Osnabrück, Stadt
244
4,10 %
252
5,95 %
Osterholz
37
2,70 %
49
10,20 %
Osterode am Harz
119
2,52 %
158
5,06 %
Peine
105
2,86 %
97
0,00 %
Region Hannover
1.223
6,30 %
1.150
10,87 %
Rotenburg (Wümme)
131
17,56 %
138
40,58 %
Salzgitter, Stadt
208
0,96 %
145
9,66 %
Schaumburg
193
3,11 %
181
2,76 %
Stade
233
3,00 %
187
4,81 %
Uelzen
198
14,65 %
175
11,43 %
Vechta
91
9,89 %
61
18,03 %
Verden
76
6,58 %
73
27,40 %
Wesermarsch
74
0,00 %
87
1,15 %
Wilhelmshaven, Stadt
147
6,80 %
195
4,10 %
Wittmund
48
0,00 %
120
3,33 %
Wolfenbüttel
93
15,05 %
83
10,84 %
Wolfsburg, Stadt
26
100,00 %
51
0,00 %
Gesamt
8.389
5,64 %
8.488
8,34 %

4.
Welche nephrologischen Einrichtungen in Niedersachsen bieten die Bauchfelldialyse an,
und wie viele Patientinnen und Patienten werden dort jeweils betreut?
Eine einrichtungsbezogene Auswertung der Frequenzen der Bauchfelldialyse ist aus datenschutz-
rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Anzahl der Bauchfelldialysen in den 55 niedersächsischen
Praxen, die diese Leistung anbieten, liegt zwischen 1 und 111 Dialysen im Quartal 1/2026.

5.
Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu den durchschnittlichen Kosten der
Bauchfelldialyse im Vergleich zur Hämodialyse vor?
Quartal
Hämodialyse
Bauchfelldialyse
1/2016
5.664,53 Euro
5.959,13 Euro
1/2026
6.512,86 Euro
7.309,75 Euro

6.
Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu möglichen Einsparpotenzialen für
das Gesundheitswesen durch eine stärkere Nutzung der Bauchfelldialyse vor?
Grundsätzlich kann darauf hingewiesen werden, dass die Bauchfelldialyse als häuslich durchführba-
res Verfahren u. a. zu einer Verringerung von Transportaufwendungen sowie zu einer Entlastung
bestehender Dialysekapazitäten beitragen kann. Dem stehen jedoch Aufwendungen für Patienten-
schulungen, die laufende Betreuung sowie die Bereitstellung der erforderlichen Materialien und
Technik gegenüber.

7.
Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu den Auswirkungen einer stärkeren
Nutzung der Bauchfelldialyse auf den Bedarf an Pflegefachpersonal und den Einsatz von
Krankentransporten vor?
Die Entscheidung, welche Dialyse im Einzelfall zur Anwendung gelangt, fällt im patientenindividuellen
Einzelfall unter individueller Abwägung der Behandlungsoptionen. Die Peritonealdialyse kann als
häuslich durchführbares Nierenersatzverfahren dazu beitragen, die Inanspruchnahme von Dialy-
seeinrichtungen und die damit verbundenen Fahrten zu reduzieren. Eine unmittelbare Verringerung
des Personalbedarfs lässt sich hieraus jedoch nicht ableiten, da auch bei dieser Behandlungsform

Niedersächsischer Landtag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/11436

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eine kontinuierliche nephrologische Betreuung, die Schulung der Patientinnen und Patienten sowie
gegebenenfalls pflegerische Unterstützungsleistungen erforderlich sind. Die Auswirkungen auf die
Versorgungsstrukturen sind daher stets im Kontext der jeweiligen individuellen Versorgungssituation
zu betrachten.
Mit Blick auf die Auswirkungen einer stärkeren Nutzung der Bauchfelldialyse wird auf das Projekt
„MAU-PD - Multidimensionale Analyse der Ursachen für die niedrige Prävalenz der ambulanten
Peritonealdialyse in Deutschland“4 verwiesen, das als Versorgungsforschungsprojekt des Innova-
tionsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefördert wurde. Die wissenschaftliche
Verantwortung lag bei der Universität Köln. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass die - auch im inter-
nationalen Vergleich - niedrige Peritonealdialyse-Rate in Deutschland mit weniger als 10 % und gro-
ßen regionalen Unterschieden in erster Linie auf strukturelle Defizite zurückzuführen zu sein scheint.
Eine mehrheitliche Ablehnung des Verfahrens konnte bei den Leistungserbringern und Patientinnen
und Patienten nicht ermittelt werden, eher im Gegenteil. Auch konnten keine Unterschiede bei den
Kosten der beiden Dialyseverfahren ermittelt werden. Bei der Peritonealdialyse ist jedoch von deut-
lich niedrigeren Transportkosten auszugehen, diese Annahmen beruhen aber nur auf Schätzungen.

8.
Welche Gründe liegen der Landesregierung gegebenenfalls zur Häufigkeit der Nutzung
der Bauchfellanalyse in Niedersachsen vor?
Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.

9.
Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegebenenfalls derzeit, um die Versor-
gung mit der Bauchfelldialyse in Niedersachsen zu stärken und den Zugang geeigneter
Patientinnen und Patienten zu dieser Therapieform zu verbessern?
Die Ausgestaltung und Sicherstellung der Versorgung gesetzlich Versicherter ist nach den bundes-
gesetzlichen Vorgaben des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Aufgabe der gesetzlichen
Krankenversicherung und der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Hierzu gehören insbeson-
dere die Krankenkassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie der G-BA. Dazu gehört auch die
Verantwortung im Bereich der Versorgung mit Bauchfelldialyse Die Landesregierung verfügt insoweit
nicht über unmittelbare Regelungs- oder Steuerungskompetenzen.

10. Ist der Landesregierung das vom Land Schleswig-Holstein geförderte Projekt „SKIP-SH“
zur Förderung der Bauchfelldialyse bekannt? Falls ja, wie bewertet die Landesregierung
den sektorenübergreifenden Ansatz des Projekts „SKIP-SH“?
Das Projekt zielt darauf ab, durch eine verbesserte sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwi-
schen ambulanten und stationären Leistungserbringern bestehende Zugangsbarrieren zur Perito-
nealdialyse abzubauen und geeigneten Patientinnen und Patienten den Zugang zu dieser Therapie-
form zu erleichtern. Der sektorenübergreifende Ansatz, insbesondere die Stärkung der Koordination
zwischen den Versorgungsbereichen, die Verbesserung der Patientenberatung sowie die Qualifizie-
rung des beteiligten Fachpersonals, erscheint grundsätzlich geeignet, die Versorgungskontinuität zu
fördern und eine informierte Therapieentscheidung zu unterstützen.
Das Projekt „SKIP-SH“ wird aus dem Versorgungssicherungsfonds des Landes Schleswig-Holstein
gefördert. Die Laufzeit der Förderung e