Michael Zeller bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Bezirk 14 7 29-09 Groitzsch; Amtszeit 7 Jahre endet 30. September 2033
Gewerbe- und Handwerksrecht | Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
Gewerbe- und Handwerksrecht [28.08.2026] Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Bezirk 14 7 29-09 Groitzsch Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt: Mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 wird Herr Schornsteinfegermeister Michael Zeller zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 7 29-09 Groitzsch bestellt. Der Bezirk 14 7 29-09 Groitzsch umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 04442 Zwenkau, 04523 Elstertrebnitz, 04539 Groitzsch und 04552 Borna. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 30. September 2033. Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Michael Zeller befindet sich: Weinbergstraße 15 in 04668 Grimma Sie erreichen ihn unter: Leipzig, den 28. August 2026 Landesdirektion Sachsen gez. Gronau Sachbearbeiter Mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 wird Herr Schornsteinfegermeister Michael Zeller zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk 14 7 29-09 Groitzsch bestellt. Der Bezirk 14 7 29-09 Groitzsch umfasst im Wesentlichen Straßenzüge im PLZ-Bereich 04442 Zwenkau, 04523 Elstertrebnitz, 04539 Groitzsch und 04552 Borna. Auskünfte zur genauen Straßen- bzw. Grundstückszuordnung erteilt die Landesdirektion Sachsen. Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet, und endet daher mit Ablauf des 30. September 2033. Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Michael Zeller befindet sich: Weinbergstraße 15 in 04668 Grimma Sie erreichen ihn unter: Leipzig, den 28. August 2026 Landesdirektion Sachsen gez. Gronau Sachbearbeiter