Deutsches Studierendenwerk fordert Änderungen an der Unterschwellenvergabeverordnung in Deutschland; Direktaufträge ab 100.000 €, Bekanntmachung ab 50.000 €
Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0028056 28.08.2026 17:20:16
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R003225/RV0028056 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 28.08.2026 um 17:20 Uhr
Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Verbesserungen für Studierendenwerke bei der Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung Aktuell seit 28.08.2026 17:20:16 Angegeben von: am 28.08.2026
Deutsches Studierendenwerk (R003225) Beschreibung: Bei der Neufassung des UVgO fordert das DSW im § 2 mehrere Anpassungen für die Studierendenwerke in Absatz 2 und 3. Hier geht es um die Wertgrenze von 50.000 € und die Bekanntmachung ab 25.000 €, wir fordern eine Wertgrenze von min. 100.000 € für Direktaufträge sowie eine Erhöhung der Bekanntmachungsgrenze auf min. 50.000 €. Zu Regelungsentwurf Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel: Reform der Unterschwellenvergabeverordnung Datum des Referentenentwurfs: 30.06.2026
Federführendes Ministerium:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu] Betroffene Interessenbereiche (1)
Sonstiges im Bereich “Recht” [alle RV hierzu]
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )
SG2608280015 PDF - 2 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 27.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]