Bundesverband Schausteller und Marktkaufleute e.V. fordert Ausnahmeregelung für Reisegewerbe von Registrierkassenpflicht in Deutschland; Ausnahme für Reisegewerbe bei Registrierkassenpflicht angestrebt
Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Bundesverband Schausteller und Marktkaufleute e.V.”
Ausnahme für das Reisegewerbe von der Pflicht zur Führung einer Registrierkasse
Wenn Sie diese Seite verlassen ohne zu speichern, gehen Ihre Änderungen verloren. Wollen Sie wirklich fortfahren?
Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
Inhalt dieser Seite melden ( Mehr Informationen )
Angegeben von: Bundesverband Schausteller und Marktkaufleute e.V. (R000467) am 13.06.2025
Beschreibung: Im Koalitionsvertrag wird die Einführung einer Registrierkassenpflicht für Unternehmen ab 100.000 € Jahresumsatz ab dem Jahr 2027 vereinbart. Die Initiative des BSM e.V. hat das Ziel, hiervon eine Ausnahme für das Reisegewerbe zu erreichen.
Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
SG2506130009 ( PDF - 3 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 12.06.2025 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Versendet am 12.06.2025 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
SG2608280008 ( PDF - 3 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 09.07.2026 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Versendet am 09.07.2026 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos