Bundesarchitektenkammer e. V. (BAK) unterstützt Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 in Deutschland; Investitionen in Gebäudebestand gefördert.

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0028049 28.08.2026 10:20:30

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    R002429/RV0028049 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 28.08.2026 um 10:20 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Steuerpolitik muss die Rahmenbedingungen der freiberuflichen und überwiegend KMU-strukturierten Planungsbüros berücksichtigen Aktuell seit 28.08.2026 10:20:30 Angegeben von: am 28.08.2026

Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429) Beschreibung: Die BAK unterstützt das Ziel, Wachstum, Beschäftigung und verfügbare Einkommen zu stärken. Dieses Ziel sollte jedoch mit einer Steuerpolitik verbunden werden, die die wirtschaftliche Stabilität der freien Berufe sichert und Investitionen in den Gebäudebestand fördert. Gerade für die Architekturbranche sind verlässliche Rahmenbedingungen, tragfähige Personalkosten und investitionsfreundliche steuerliche Anreize zentrale Voraussetzungen für die Bewältigung der anstehenden Bau-, Sanierungs- und Transformationsaufgaben. Zu Regelungsentwurf Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel: Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 Datum des Referentenentwurfs: 18.08.2026

Federführendes Ministerium:

Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] Betroffene Interessenbereiche (1)

Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]

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Betroffene Bundesgesetze (4)

EStG [alle RV hierzu]

GewStG [alle RV hierzu]

BKGG 1996 [alle RV hierzu]

SvEV [alle RV hierzu] Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )

SG2608280006 PDF - 5 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 21.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]