Betreiber bezuschlagter Offshore-Windenergieanlagen in Deutschland verzichten zu Beginn der Betriebsphase auf Förderung zugunsten PPA-Vermarktung; Nach Frontjahren Förderung wieder beantragbar.
Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0028048 28.08.2026 09:58:01
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R001058/RV0028048 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 28.08.2026 um 09:58 Uhr
Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens PPA-Vermarktung in den ersten Betriebsjahren von Offshore- Windenergieanlagen Aktuell seit 28.08.2026 09:58:01 Angegeben von: am 28.08.2026
EWE AG (R001058) Beschreibung: Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes, um Betreibern bezuschlagter Offshore- Windenergieanlagen zu ermöglichen, zu Beginn der Betriebsphase für einen festgelegten Zeitraum auf die Förderung zu verzichten und den erzeugten Strom stattdessen außerhalb des Förderregimes, insbesondere über langfristige Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements – PPA), zu vermarkten. Nach Ablauf dieser „Frontjahre“ soll die vorgesehene Förderung in Anspruch genommen werden können. Hierzu sollen die entsprechenden Regelungen und Verweise des WindSeeG angepasst werden. Zu Regelungsentwurf Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf ( ) See Vorgang [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.08.2026
Federführendes Ministerium:
BMWE [alle RV hierzu] Betroffene Interessenbereiche (3)
Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
Klimaschutz [alle RV hierzu]
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R001058/RV0028048 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 28.08.2026 um 09:58 Uhr
Betroffene Bundesgesetze (1)
WindSeeG [alle RV hierzu]