Bundesarchitektenkammer e. V. unterstützt Einkommensteuerreform 2027 in Deutschland; Investitionsanreize und stabile Rahmenbedingungen gefordert

Lobbyregister-Regelungsvorhaben von “Bundesarchitektenkammer e. V.”

Steuerpolitik muss die Rahmenbedingungen der freiberuflichen und überwiegend KMU-strukturierten Planungsbüros berücksichtigen

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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

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Angegeben von: Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429) am 28.08.2026

Beschreibung: Die BAK unterstützt das Ziel, Wachstum, Beschäftigung und verfügbare Einkommen zu stärken. Dieses Ziel sollte jedoch mit einer Steuerpolitik verbunden werden, die die wirtschaftliche Stabilität der freien Berufe sichert und Investitionen in den Gebäudebestand fördert. Gerade für die Architekturbranche sind verlässliche Rahmenbedingungen, tragfähige Personalkosten und investitionsfreundliche steuerliche Anreize zentrale Voraussetzungen für die Bewältigung der anstehenden Bau-, Sanierungs- und Transformationsaufgaben.

Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel: Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 Datum des Referentenentwurfs: 18.08.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]

BKGG 1996 [alle RV hierzu]

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

SG2608280006 ( PDF - 5 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 21.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Versendet am 21.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos

Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 Datum des Referentenentwurfs: 18.08.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]