Deutsche Umwelthilfe e.V. Entwurf HochseeSchG zur Umsetzung des UN-HochseeSchutzabkommens in Deutschland; Verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgesehen
Regelungsvorhaben “Umsetzung des HochseeSchG zur Umsetzung des UN Hochseeschutzabkommen” von “Deutsche Umwelthilfe e.V.” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag
Umsetzung des HochseeSchG zur Umsetzung des UN Hochseeschutzabkommen
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
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Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. (R001683) am 15.04.2026
Beschreibung: Das UN-Hochseeschutzabkommen regelt die Einrichtung von Meeresschutzgebieten in der Hochsee, verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen, die gerechte Teilung von Erlösen aus marinen genetischen Ressourcen und den Aufbau von Kapazitäten sowie einen Technologietransfer zwischen allen Vertragsländern. Nach der verspäteten Ratifizierung muss Deutschland nun ambitioniert an der Umsetzung arbeiten und aktiv an der Gestaltung der Rahmenbedingungen mitwirken.
3543 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz - HochseeSchG) Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
SG2604150015 ( PDF - 3 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 23.02.2026 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Versendet am 23.02.2026 an: Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
Bundestag Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
3543 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzgesetz - HochseeSchG) Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]