Bundesarchitektenkammer e. V. Stellungnahme zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 an Bundesregierung/BMF; Investitionen in Gebäudebestand gefordert.

Lobbyregister-Stellungnahme SG2608280006 von “Bundesarchitektenkammer e. V.”

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( PDF - 5 Seiten )

Zu Regelungsvorhaben: Steuerpolitik muss die Rahmenbedingungen der freiberuflichen und überwiegend KMU-strukturierten Planungsbüros berücksichtigen

Die BAK unterstützt das Ziel, Wachstum, Beschäftigung und verfügbare Einkommen zu stärken. Dieses Ziel sollte jedoch mit einer Steuerpolitik verbunden werden, die die wirtschaftliche Stabilität der freien Berufe sichert und Investitionen in den Gebäudebestand fördert. Gerade für die Architekturbranche sind verlässliche Rahmenbedingungen, tragfähige Personalkosten und investitionsfreundliche steuerliche Anreize zentrale Voraussetzungen für die Bewältigung der anstehenden Bau-, Sanierungs- und Transformationsaufgaben.

Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. (R002429) am 28.08.2026

Versendet am 21.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel: Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 Datum des Referentenentwurfs: 18.08.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]

Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]

BKGG 1996 [alle SG hierzu]

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos

Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 Datum des Referentenentwurfs: 18.08.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]

Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]