Kreisgericht St.Gallen erlässt gerichtliches Verbot für Liegenschaft Espenmoosstrasse 7, St.Gallen; Busse bis CHF 500.–
Veröffentlichung eines gerichtlichen Verbotes
Veröffentlichung eines gerichtlichen Verbotes Das Kreisgericht St.Gallen hat mit Entscheid vom 13. Januar 2026 gestützt auf Art. 258 ff. der Schweizerischen Zivilprozessordnung betreffend die Liegenschaft Nr. 3596 (Espenmoosstrasse 7, St.Gallen), Grundbuch St. Fiden Gemeinde St.Gallen, wie folgt ein gerichtliches Verbot gemäss entsprechender Signaltafel mit Zusatztext erlassen: Signal 2.50 «Parkieren verboten» «Privatplatz Berechtigte Espenmoosstrasse 7 und Domänenstrasse 10 gestattet Widerhandlung wird auf Antrag mit Busse bis zu CHF 500.– bestraft. St.Gallen, 13. Januar 2026 Kreisgericht St.Gallen» Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Publikation im Amtsblatt des Kantons St. Gallen und Anbringung auf dem Grundstück beim Kreisgericht St.Gallen, Bohl 1, Postfach, 9004 St.Gallen, Einsprache zu erheben. Die Gerichtsferien gelten nicht. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Gegenüber der Einsprecherin oder dem Einsprecher ist das Verbot gegebenenfalls auf dem Klageweg durchzusetzen. 9004 St.Gallen, 27. August 2026