Bauanzeige - Büroerweiterung, Ahornstrasse 5
Bauanzeige - Büroerweiterung, Ahornstrasse 5
Bauanzeige - Büroerweiterung, Ahornstrasse 5 In Anwendung von Art. 139 ff. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) erhalten Sie von diesem Bauvorhaben Kenntnis. Allfällige Einsprachen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Art sind innert der Auflagefrist schriftlich und mit entsprechender Begründung dem Gemeinderat Steinach einzureichen.