Gemeinderat Wittenbach erlässt öffentliche Planauflage Hochwasserschutz Wiesenbach; Einsprache möglich innerhalb der Auflagefrist
Öffentliche Planauflage Hochwasserschutzprojekt und Teilstrassenplan Wiesenbach
Öffentliche Planauflage Hochwasserschutzprojekt und Teilstrassenplan Wiesenbach Hochwasserschutzprojekt Wiesenbach (mit Festlegung des Gewässerraums, Baulinien) sowie Teilstrassenplan Hochwasserschutz Wiesenbach Der Gemeinderat Wittenbach hat am 26. August 2026 gestützt auf Art. 21 ff. des kantonalen Wasserbaugesetzes (sGS 734.1, WBG), Art. 41a der eidg. Gewässerschutzverordnung (SR 814.201, GschV) und Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1, StrG) folgende Pläne erlassen: Gegenstände - Hochwasserschutzprojekt «Hochwasserschutz Wiesenbach», Abschnitt GN10. km 0.000 – km 05.200 (mit Sondernutzungsplan Wiesenbach zur Festlegung des Gewässerraums, Baulinien) - Teilstrassenplan Hochwasserschutz Wiesenbach (Teilaufhebung Grünauweg, Gemeindeweg 1. Klasse, Nr. 510 und Neuklassierung Grünauweg, Gemeindeweg 1. Klasse, Nr. 510) Öffentliche Auflage Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, d. h. vom 28. August 2026 bis 26. September 2026 im Gemeindehaus, Bauverwaltung, öffentlich auf. Die Unterlagen werden auch im Internet unter Wittenbach - Baupublikationen sowie auf der Publikationsplattform, www.publikationen.sg.ch publiziert. Rechtsmittel Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse geltend macht, kann innert der Auflagefrist schriftlich und mit Begründung gegen das Wasserbauprojekt und die Zulässigkeit der Enteignung gemäss Art. 28 WBG und gegen den Teilstrassenplan Hochwasserschutz Wiesenbau, beim Gemeinderat Wittenbach, Dottenwilerstr. 2, 9300 Wittenbach, Einsprache erheben. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten. Wittenbach, 20. August 2026 Gemeinderat Wittenbach