Müller Irene, Anbau an Einfamilienhaus und Neubau Geräte- und Fahrradunterstand, Bellen 1, 8833 Samstagern; 20 Tage Planauflage Rekursfrist ab Zustellung
Richterswil - Bellen 1, Anbau an Einfamilienhaus und Neubau Geräte- und Fahrradunterstand, Müller
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Bellen 1, Anbau an Einfamilienhaus und Neubau Geräte- und Fahrradunterstand, Müller
Bauherrschaft: Müller Irene, Bellen 1, 8833 Samstagern
Projektverfasser: Mario Widmer Baubegleitung GmbH, Zugerstrasse 50e, 8820 Wädenswil
Anbau an Einfamilienhaus und Neubau Geräte- und Fahrradunterstand, Vers.Nr. 998, Kat.Nr. 1168, Bellen 1, 8833 Samstagern (Landwirtschaftszone)
Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflageZH (https:
richterswil) einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Die Planeinsicht bei der Abteilung Planung und Bau Richterswil, Chüngengass 6, 8805 Richterswil, wird nicht mehr angeboten.
Während der Planauflage von 20 Tagen können Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden (Baurechtsentscheide) über die Plattform eAuflageZH eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt.
Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine pauschale Gebühr von CHF 50.- erhoben. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§§ 315, 316 PBG).
Die Wahrung anderer Ansprüche richtet sich inhaltlich nach dem Privatrecht und für das Verfahren nach dem Zivilprozessrecht.