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title: "Gemeinde Rümlang hebt Feuerverbot im Gemeindegebiet Rümlang auf; Kanton prüft Waldbrandgefahr 5→4"
sdDatePublished: "2026-08-28T05:11:00Z"
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Gemeinde Rümlang hebt Feuerverbot im Gemeindegebiet Rümlang auf; Kanton prüft Waldbrandgefahr 5→4

Rümlang - Aufhebung des Feuerverbots auf dem Gemeindegebiet Rümlang

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Aufhebung des Feuerverbots auf dem Gemeindegebiet Rümlang

Mit Präsidialverfügung vom 27. August 2026 hebt die Gemeinde Rümlang das am 17. Juli 2026 angeordnete generelle Feuerverbot auf ihrem Gemeindegebiet ab 28.08.2026 auf.

Die seit dem 17. August 2026 gefallenen Niederschläge haben zu einer ersten Erholung der Krautvegetation geführt. Zusammen mit den angekündigten deutlich tieferen Temperaturen nimmt die Gefahr von rasch verlaufenden und schwer einzudämmenden Flurbränden merklich ab. Die kantonalen Behörden ziehen zudem eine Absenkung der Waldbrandgefahrenstufe von Stufe 5 (sehr grosse Gefahr) auf Stufe 4 (grosse Gefahr) in Betracht.

Die Gemeinde Rümlang dankt der Bevölkerung, welche das Feuerverbot während der sechswöchigen Dauer grossmehrheitlich eingehalten hat – auch während der Festivitäten rund um den Nationalfeiertag wurde auf das Abfeuern von Feuerwerk verzichtet. Dieses Verantwortungsbewusstsein wird ausdrücklich gewürdigt.

Weiterhin zu beachten: Das kantonale Feuerverbot im Wald und in Flächen in Waldesnähe bleibt unverändert in Kraft. Offene Feuer und Feuerwerk sind dort weiterhin nicht gestattet.