Stimmberechtigte im Oberengadin stimmen am 27. September 2026 über vier Leistungsvereinbarungen ab; Finanzierung bis 2029 gesichert
Medienmitteilung
Fragen und Antworten Abstimmung vom 27. September 2026
Version 27.08.26
Inhalt
Allgemeine Fragen 3 1. Worüber stimmen die Stimmberechtigten am 27. September 2026 ab? 3 2. Weshalb braucht es neue Leistungsvereinbarungen? 3 3. Weshalb wird bereits wieder abgestimmt? 3 4. Weshalb haben die Leistungsvereinbarungen eine Laufzeit von drei Jahren? 3 5. Wird über die vier Leistungsvereinbarungen einzeln abgestimmt? 3 6. Was kosten die vier Leistungsvereinbarungen insgesamt? 3 7. Wie werden die Kosten auf die Gemeinden verteilt? 3 8. Was passiert, wenn eine einzelne Gemeinde eine Vorlage ablehnt? 4 9. Was passiert, wenn eine oder mehrere Leistungsvereinbarungen abgelehnt werden? 4 10. Wer entscheidet über die Finanzierung der Gesundheitsversorgung? 4 11. Weshalb braucht es trotz der Neuorganisation weiterhin hohe Gemeindebeiträge? 4 12. Was wurde seit dem Start der Sanadura am 1. April 2026 erreicht? 4 13. Was passiert mit den Immobilien der bisherigen Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin? 5 14. Was passiert mit der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO)? 5
Leistungsvereinbarung «Spital» 6 15. Was regelt die Leistungsvereinbarung «Spital»? 6 16. Welche Leistungen werden damit sichergestellt? 6 17. Wer betreibt das Spital Oberengadin? 6 18. Wie hoch sind die Beiträge für das Spital? 6 19. Weshalb ist der jährliche Beitrag tiefer als 2026? 6 20. Warum kosten die Spitalleistungen heute weniger als in früheren Varianten? 6 21. Wie wird sichergestellt, dass die Zusammenarbeit für beide Spitäler Vorteile bringt? 7 22. Wer bestimmt, welche Leistungen das Spital anbietet? 7 23. Was passiert bei einem Nein zur Leistungsvereinbarung «Spital»? 7
Seite 2 von 10 I Version 27.08.26 24. Was passiert mit dem gewährten Darlehen an die Spital Oberengadin AG? 7 25. Welchen Einfluss hat die Nachlassstundung der SGO auf das Mietverhältnis des Spitals? 7
Leistungsvereinbarung «Alterszentren» 8 26. Was regelt die Leistungsvereinbarung «Alterszentren»? 8 27. Welche Leistungen bieten die Alterszentren an? 8 28. Wie hoch sind die Beiträge für die Alterszentren? 8 29. Weshalb sinken die vorgesehenen Beiträge von Jahr zu Jahr? 8 30. Plant Sanadura die beiden Alterszentren auch in den Jahren 2027 bis 2029 selbst zu betreiben? 8 31. Weshalb muss das Darlehen von CHF 4 Mio. verlängert werden? 8 32. Wird langfristig an beiden Standorten (Promulins in Samedan, Du Lac in St. Moritz) festgehalten? 9
Leistungsvereinbarung «Spitex» 9 33. Was regelt die Leistungsvereinbarung «Spitex»? 9 34. Welche Leistungen erbringt die Spitex Oberengadin? 9 35. Wie hoch sind die Beiträge für die Spitex? 9 36. Weshalb sinken die Beiträge bis 2029? 9 37. Weshalb wird das Darlehen von CHF 1 Mio. verlängert? 9 38. Weshalb wird die Spitex weiterhin von der Sanadura betrieben? 10
Leistungsvereinbarung «Sanadura» 10 39. Was regelt die Leistungsvereinbarung «Sanadura»? 10 40. Wofür werden diese Beiträge verwendet? 10 41. Wie hoch sind die Beiträge? 10 42. Ist darin auch die Beratungsstelle Alter + Gesundheit enthalten? 10
Seite 3 von 10 I Version 27.08.26 Allgemeine Fragen
Worüber stimmen die Stimmberechtigten am 27. September 2026 ab? Zur Abstimmung stehen vier Leistungsvereinbarungen für die Gesundheitsversorgung im Oberengadin. Sie regeln die Finanzierung des Spitals Oberengadin, der Alterszen- tren, der Spitex und des Betriebs der Sanadura für die Jahre 2027 bis 2029.
Weshalb braucht es neue Leistungsvereinbarungen? Die Finanzierung der Gesundheitsversorgung ist bis Ende 2026 geregelt. Damit die Leis- tungen des Spitals, der Alterszentren und der Spitex sowie der Betrieb der Sanadura auch ab dem 1. Januar 2027 finanziell gesichert sind, braucht es neue Leistungsverein- barungen für die Jahre 2027 bis 2029.
Weshalb wird bereits wieder abgestimmt? Die Abstimmungen im Frühjahr 2026 schufen die Grundlage für die neue Organisation der Gesundheitsversorgung und sicherten insbesondere den Übergang sowie die Fi- nanzierung bis Ende 2026. Nun geht es um die Finanzierung für die folgenden drei Jahre.
Weshalb haben die Leistungsvereinbarungen eine Laufzeit von drei Jahren? Die dreijährige Laufzeit entspricht der bisherigen Praxis bei den Leistungsvereinbarun- gen. Sie schafft Kontinuität und Planungssicherheit für die Gemeinden und die Leis- tungserbringer. Gleichzeitig ermöglicht sie, die Finanzierung und die Leistungsaufträge regelmässig zu überprüfen und für die Zeit nach 2029 an die weitere Entwicklung anzu- passen.
Wird über die vier Leistungsvereinbarungen einzeln abgestimmt? Ja. Spital, Alterszentren, Spitex und Sanadura bilden vier separate Abstimmungsvorla- gen. Damit können die Stimmberechtigten über jede Leistungsvereinbarung einzeln entscheiden.
Was kosten die vier Leistungsvereinbarungen insgesamt? Für die Jahre 2027 bis 2029 sind Beiträge von insgesamt CHF 28,49 Mio. vorgesehen: • Spital: CHF 16,9 Mio. • Alterszentren: CHF 9,9 Mio. • Spitex: CHF 490'000 • Sanadura: CHF 1,2 Mio.
Bei den Alterszentren und der Spitex sollen zusätzlich bereits bestehende Darlehen von CHF 4 Mio. beziehungsweise CHF 1 Mio. bis Ende 2029 verlängert werden. Es handelt sich dabei nicht um neue Darlehen.
Wie werden die Kosten auf die Gemeinden verteilt? Die Beiträge werden gemäss dem jeweils aktuellen Regionenschlüssel auf die Trägerge- meinden verteilt, ohne die Gemeinde Bregaglia. Die konkrete Beitragspflicht der einzel- nen Gemeinden ist in der Abstimmungsbotschaft ausgewiesen.
Seite 4 von 10 I Version 27.08.26
Was passiert, wenn eine einzelne Gemeinde eine Vorlage ablehnt? Eine einzelne ablehnende Gemeinde führt nicht automatisch zur Ablehnung der Vor- lage. Eine Leistungsvereinbarung gilt als angenommen, wenn ihr sowohl die Mehrheit der Trägergemeinden als auch die Mehrheit aller Stimmenden zustimmt.
Was passiert, wenn eine oder mehrere Leistungsvereinbarungen abgelehnt wer- den? Dann fehlen der Sanadura die finanziellen Mittel für die von der jeweiligen Vorlage be- troffenen Leistungen. Je nachdem wären die Finanzierung der Spitalleistungen, der Al- terszentren, der Spitex oder des Betriebs der Sanadura nicht mehr gesichert. Die gesetzliche Verpflichtung zur Gewährleistung der Gesundheitsversorgung bleibt zwar bestehen. Ohne die entsprechenden finanziellen Mittel könnte diese Aufgabe je- doch nicht wie vorgesehen durch die Sanadura sichergestellt werden.
Wer entscheidet über die Finanzierung der Gesundheitsversorgung? Über die vorliegenden Leistungsvereinbarungen entscheiden die Stimmberechtigten der Trägergemeinden. Der Gesundheitsrat legt ihnen die Vorlagen zur Abstimmung vor. Sämtliche Gemeinden der Gesundheitsversorgungsregion Oberengadin sind Trägerge- meinden der Sanadura und entsprechend in der Sanadura eingebunden.
Weshalb braucht es trotz der Neuorganisation weiterhin hohe Gemeindebeiträge? Die Neuorganisation schafft klare Verantwortlichkeiten und ermöglicht, die Gesund- heitsversorgung gezielt weiterzuentwickeln. Sie beseitigt die bestehenden strukturellen Defizite jedoch nicht von heute auf morgen. Das Spital Oberengadin, die beiden Alterszentren und die Spitex weisen seit längerer Zeit strukturelle Defizite auf. Gründe dafür sind unter anderem die starke Saisonalität mit einer ungleichmässigen Auslastung, der Fachkräftemangel, höhere Personalkosten durch temporäres Personal, betriebliche Ineffizienzen – etwa durch die Führung der Al- terszentren an zwei Standorten – sowie auf Reorganisationen zurückzuführen.
Die Sanadura ist von der SGO unabhängig. Entsprechend werden die weiteren Fragen zur SGO, namentlich den Immobilien und zum Vermögen, separat im Nachlassverfah- ren unter Federführung des Sachwalters geklärt. Sie sind nicht Bestandteil der vier Leis- tungsvereinbarungen.
- Was wurde seit dem Start der Sanadura am 1. April 2026 erreicht? Die Neuorganisation der Gesundheitsversorgung konnte ohne Unterbruch umgesetzt werden. Die Organe der Sanadura wurden bestellt und haben ihre Arbeit aufgenom- men. Die Gesundheitsversorgung im Oberengadin wurde während des Übergangs nahtlos sichergestellt.
Im Spitalbereich werden die Synergien innerhalb der KSGR-Gruppe und mit der Klinik Gut AG genutzt. Dadurch konnten bereits Kostenreduktionen erzielt werden. Für die Jahre 2027 bis 2029 konnte das bestehende Leistungsangebot zu einem jährlichen Pau- schalpreis von CHF 5,8 Mio. vereinbart werden.
Seite 5 von 10 I Version 27.08.26 Noch nicht abgeschlossen ist die Stabilisierung insbesondere im Langzeitbereich. Der Fachkräftemangel bleibt eine Herausforderung. Genau deshalb bilden die Leistungsver- einbarungen für 2027 bis 2029 eine wichtige Grundlage für die weitere Konsolidierung.
- Was passiert mit den Immobilien der bisherigen Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin? Die vorliegende Abstimmung entscheidet nicht über die Immobilien der Stiftung Ge- sundheitsversorgung Oberengadin (SGO), sondern über die Finanzierung der Gesund- heitsversorgung für die Jahre 2027 bis 2029.
Die weiteren Fragen zu den Immobilien und zum Vermögen der SGO werden separat unter Federführung der Sachwalterin geklärt. Sie sind nicht Bestandteil der vier Leis- tungsvereinbarungen. Sobald dazu verbindliche Informationen vorliegen, kann entspre- chend informiert werden.
- Was passiert mit der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO)? Die operative Gesundheitsversorgung wurde per 1. April 2026 neu organisiert. Die Sa- nadura hat den Betrieb der Alterszentren Promulins und Du Lac sowie der Spitex von der SGO übernommen. Das Spital Oberengadin wird seit dem 1. April 2026 durch die Spital Oberengadin AG betrieben.
Damit ist die SGO nicht mehr für den operativen Betrieb dieser Angebote verantwort- lich. Wie mit der Stiftung selbst sowie ihren verbleibenden Vermögenswerten und Ver- pflichtungen weiter verfahren wird, ist nicht Gegenstand der Abstimmung vom 27. Sep- tember 2026. Diese Fragen werden im zuständigen Verfahren geklärt.
Bei der SGO sind derzeit noch rund 78 Mitarbeitende beschäftigt (Stand Mitte Juni 2026). Der Personalbestand wird im Zuge der schrittweisen Reduktion des Restbetriebs laufend abgebaut. Gründe dafür sind sowohl Austritte aufgrund externer Stellenwechsel als auch Kündigungen durch die SGO. Die verbleibenden Mitarbeitenden stellen bis auf Weiteres den reduzierten Betrieb in den Bereichen Finanzen, Technischer Dienst, Infor- matik, Gastronomie sowie Hauswirtschaft, insbesondere Reinigung und Logistik, sicher.
Vorläufig und teilweise bis zur vollständigen Liquidation hat die SGO noch verschiede- nen Aufgaben (z.B. Verpflegung Spital und Alterszentren, Inkasso der erbrachten Leis- tungen, HR-Belange, Betrieb der Immobilien als Vermieterin, Verkauf der betrieblichen Einrichtungen und aller Immobilien) zu erbringen.
Seite 6 von 10 I Version 27.08.26 Leistungsvereinbarung «Spital»
Was regelt die Leistungsvereinbarung «Spital»? Sie regelt die Finanzierung der von der Sanadura bei der Spital Oberengadin AG einge- kauften Spitalleistungen für die Jahre 2027 bis 2029. Der entsprechende Dienstleis- tungsvertrag ist bereits ausgehandelt. Er tritt unter der Voraussetzung in Kraft, dass die Leistungsvereinbarung angenommen wird.
Welche Leistungen werden damit sichergestellt? Das bestehende Leistungsangebot wird weitergeführt. Dazu gehören insbesondere: 24 Std./365 Tage-Notfallversorgung, Intermediate-Care-Betten, Chirurgie, allgemeine Traumatologie, Innere Medizin, Gynäkologie, Geburtshilfe und Pädiatrie sowie ambu- lante spezialärztliche Angebote wie Sprechstunden in Gastroenterologie, Onkologie und Dialyse sowie eine Grundversorgung für notfallmässige und planbare Behandlun- ge