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title: "LfU verpflichtet Deponien Harrislee und Johannistal Schleswig-Holstein zur Aufnahme freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken Brokdorf und Brunsbüttel; 195 t Brokdorf, 3675 t Brunsbüttel freigegeben"
sdDatePublished: "2026-08-28T12:10:00Z"
source: "https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen/2026/260628_akw_abfall"
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  - name: "waste management"
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locations:
  - "Steinburg"
  - "Schleswig-Holstein"
  - "Dithmarschen"
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LfU verpflichtet Deponien Harrislee und Johannistal Schleswig-Holstein zur Aufnahme freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken Brokdorf und Brunsbüttel; 195 t Brokdorf, 3675 t Brunsbüttel freigegeben

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LfU verpflichtet Deponien zur Annahme von KKW-Abfällen

Deponien Harrislee und Johannistal: LfU übersendet Anordnungsentwürfe zur Aufnahme freigegebener Abfälle aus den Kernkraftwerken Brokdorf und Brunsbüttel

FLINTBEK. Das Landesamt für Umwelt ( LfU ) hat heute den Betreibern der Deponien Harrislee und Johannistal Anordnungsentwürfe übersandt, mit denen die Deponien verpflichtet werden sollen, freigegebene Abfälle aus den Kernkraftwerken Brokdorf und Brunsbüttel aufzunehmen. Die Anordnungsentwürfe sind eng mit dem schleswig-holsteinischen Umweltministerium ( MEKUN ) abgestimmt, das sowohl für Abfallrecht wie auch für die Atomaufsicht zuständig ist.

Im Fall des Kernkraftwerks Brokdorf handelt es sich um 195 Tonnen mineralische Dämmmaterialien, im Fall des Kernkraftwerks Brunsbüttel um insgesamt 3675 Tonnen Dämmmaterialien und Bauschutt. Die Abfälle werden nach umfangreichen Messungen zur Deponierung freigegeben und aus dem Strahlenschutzregime entlassen.

Es konnte keine Deponie gefunden werden, die freiwillig zur Aufnahme der Abfälle von den beiden Kernkraftwerksstandorten bereit war. Da weder der Kreis Steinburg, der als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger zuständig ist für das KKW Brokdorf, noch die Abfallwirtschaft Dithmarschen, die für das KKW Brunsbüttel zuständig ist, eigene Deponien betreiben und sich auch auf dem Entsorgungsmarkt keine Vertragspartner gefunden haben, muss das Landesamt für Umwelt nun Deponien zur Annahme verpflichten.

Bei den Abfällen handelt es sich im Wesentlichen um Mineralfaser-Isolierungen von Rohrleitungen und Behältern sowie um Bauschutt und asbesthaltige Baustoffe, wie sie auch in anderen industriellen Anlagen verwendet werden. Die Atomaufsicht ist für die Freigabeentscheidung zuständig. Sie wird dabei durch von ihr selbst beauftragte Sachverständige unterstützt.

Die Deponien Harrislee und Johannistal sind Deponien der Deponieklasse I (DK I), verfügen über eine Zulassung für die beantragten Abfälle und lagern diese auch in großem Umfang ab, wenn sie von anderen Abfallerzeugern stammen. Auch weil diese Deponien über ein hinreichendes Restvolumen verfügen, sprechen keine fachlichen oder rechtlichen Gründe dagegen, sie zur Annahme der freigegebenen Abfälle zu verpflichten. Die Betreiber der Deponien haben jetzt im Rahmen von Anhörungen die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Zulässige Dosis rund ein Zweihundertstel der natürlichen Hintergrundstrahlung

Um Abfälle aus den Kernkraftwerken freizugeben, gelten extrem strenge Grenzwerte. Bei der Freigabe gilt das „10 Mikrosievertkonzept“. Die Dosis von 10 Mikrosievert entspricht etwa einem Zweihundertstel der uns umgebenden natürlichen Hintergrundstrahlung und ist wegen der normalen Schwankungsbreite nicht wahrnehmbar. Auch für das Deponiesickerwasser kann dank der Umsetzung dieses Konzeptes eine relevante radiologische Belastung ausgeschlossen werden. Eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit steht aufgrund der zwingenden Beachtung des 10-Mikrosievert-Kriteriums nicht zu befürchten. Zudem wird durch das sorgsam überwachte Freigabeverfahren die Freigabe und Deponierung von Abfällen mit höherer Aktivität ausgeschlossen. Die Sorge vor gesundheitlichen Schäden ist damit unbegründet.

Hintergrundinformationen zu der Stilllegung und dem Abbau der kerntechnischen Anlagen, zum Freigabeverfahren und zur Deponierung freigegebener Abfälle finden Sie hier:

Fragen und Antworten zu Deponien Fragen und Antworten zu den Genehmigungsverfahren für die Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf

Verantwortlich für diesen Pressetext: Vivien Matzen, Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein | Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek | Telefon 04347 704 747 | E-Mail: Vivien.Matzen@lfu.landsh.de | Internet: www.schleswig-holstein.de

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