CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH Darlehenswerbung München; 0,68% effektiver Jahreszins nicht verfügbar
Klage gegen Check24 Vergleichsportal Finanzen | Verbraucherzentrale.de
Klage gegen Check24 Vergleichsportal Finanzen
CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH Trappentreustr. 1-3 80339 München Deutschland
Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern mit der Vergabe von Darlehen zu werben und
oder werben zu lassen, wenn die Beklagte nicht die vollständigen gesetzlichen Pflichtangaben zum 2
3-Beispiel nach § 17 Abs. 2 und 3 PAngV vorhält, wie geschehen gemäß Anlage K 1.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für den Abschluss eines Darlehensvertrags mit der Angabe „ab 0,68%“ und
mit der Angabe „ab 0,68%“ und
oder werben zu lassen, wie jeweils geschehen nach Anlage K 1, wenn der in dieser Werbung genannte unterste effektive Jahreszins („0,68%“) in Wahrheit für den Verbraucher, der die Werbung bekommen hat, nicht verfügbar ist.
Schlechter Kundenservice: Das können Sie tun
Schlechte Erreichbarkeit, teure Telefonnummern und keine Bestätigung: Wenn Sie sich beim Kundenservice melden, erhalten Sie nicht immer eine Lösung für Ihr Problem. Abhilfe schafft ein Tool der Verbraucherzentralen, mit dem Sie Musterbriefe für Ihr konkretes Problem erstellen lassen können.
Banking per App: Leistungen und Grenzen von Neobanken
Neobanken machen viel Werbung und locken mit kostenlosen Girokonten oder Krypto-Handel. Unter Umständen muss man dafür ein eingeschränktes Angebot und rein digitale Strukturen in Kauf nehmen. Die Verbraucherzentralen erklären, was Sie vor der Kontoeröffnung beachten sollten.
Zusatzbeitrag der Krankenkasse: Sonderkündigung und Wechsel möglich
Seit Ende Juli 2026 müssen Krankenkassen ihre Mitglieder nicht mehr über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags informieren. Das Sonderkündigungsrecht bleibt jedoch bestehen. Die Verbraucherzentralen raten: Versicherte sollten den Zusatzbeitrag selbst im Blick behalten, um günstiger zu wechseln.
GModG: Was steht im Gebäudemodernisierungs-Gesetz?
Das Gebäudemodernisierungs-Gesetz (GModG), vormals Gebäudeenergie-Gesetz (GEG), legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Worauf es bei einer Erneuerung oder Modernisierung ankommt, lesen Sie in diesem Artikel der Verbraucherzentralen.
Tribulus terrestris: Wirkt das Nahrungsergänzungsmittel tatsächlich als Testosteron-Booster?
Tribulus terrestris soll Muskeln und Potenz pushen. Für die Werbeversprechen fehlen Beweise – dafür gibt es Risiken durch verunreinigte Produkte. Was Sportler:innen wissen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel der Verbraucherzentralen.
Rückruf von Tiefkühlbeeren der Marke ja! sowie bei Aldi, Kaufland, Lidl und Netto
Ein weiterer Händler ruft - nach bisher schon vielen anderen - Tiefkühlbeeren-Chargen wegen Noroviren zurück. Einige Zeit zuvor wurden Tiefkühlbeeren wegen Hepatitis-A-Viren zurückgerufen. Vom Verzehr wird dringend abgeraten. Die Verbraucherzentrale rät, Tiefkühlbeeren vor der Verwendung zu kochen.
Heizungsförderung für Bestandsgebäude: Heizen mit Erneuerbaren Energien
Tauschen Sie Ihre Öl- oder Gasheizung gegen eine Anlage mit erneuerbaren Energien aus und profitieren Sie von Zuschüssen der Bundesregierung. Hier erfahren Sie, wie die aktuelle Förderung seit dem 21. Juli 2026 für den Heizungstausch geregelt ist.
AI Act: Was regelt die neue europäische KI-Verordnung?
Mit dem AI Act, der Verordnung über Künstliche Intelligenz, gibt die Europäische Union (EU) einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (kurz KI) vor. Wir fassen die wichtigsten Regelungen für Sie zusammen.
stock.adobe.com (mithilfe von KI generiert)
Sonnencreme: Worauf Sie achten sollten
Sonnencremes können Sonnenbrand vorbeugen. Aber sie schützen nicht unbegrenzt – und auch nicht sicher vor Hautkrebs. Die Verbraucherzentralen geben Tipps, worauf Sie achten sollten.
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für den Abschluss eines Darlehensvertrags