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title: "Ortsgemeinde Aschbach Haushaltsplan 2026/2027 Lauterecken-Wolfstein; Jahresergebnis 2026 -34.759 €"
sdDatePublished: "2026-08-28T10:11:00Z"
source: "https://www.vg-lw.de/aktuelles/oeffentliche-auslegungen/haushaltssatzung-und-haushaltsplan-og-aschbach-2026-und-2027.pdf?cid=1hsy"
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  - name: "government budget"
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  - "Kusel"
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  - "Russia"
  - "United States"
  - "Ukraine"
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Ortsgemeinde Aschbach Haushaltsplan 2026/2027 Lauterecken-Wolfstein; Jahresergebnis 2026 -34.759 €

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Ortsgemeinde
Aschbach

Ortsgemeinde
Aschbach

Verbandsgemeinde
Lauterecken-Wolfstein
Haushaltssatzung

und

Haushaltsplan

mit Anlagen

für die Haushaltsjahre
2026 und 2027
Seite 1

Inhaltsverzeichnis
Seite
1.
Haushaltssatzung
3
2.
Bewirtschaftungsregeln
8
3.
Vorbericht
9
4.
Bilanz
35
5.
Ergebnis- und Finanzhaushalt
38
6.
Ergebnis- und Finanzhaushalt nach Produkten und Konten
49
7.
Teilhaushalte
195
8.
Investitionsübersicht
197
9.
Stellenplan
199
10.
Übersicht über die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit
202
11.
Schuldenübersicht
203
12.
Tilgungsplan
205
13.
Liquiditätsplanung
207
Seite 2

Muster 10
(zu § 4 Abs.8 GemHVO)

Übersicht über die Bewirtschaftungsregeln im Haushaltsplan der Ortsgemeinde Aschbach 2026/2027
A. § 15 - Zweckbindung
1. Gem. § 15 Abs. 1 GemHVO sind die Erträge aus Zuwendungen aus dem Regionalen Zukunftsprogramm für die
entsprechenden Aufwendungen beschränkt.
2. Gem. § 15 Abs. 4 GemHVO sind die Einzahlungen aus dem Regionalen Zukunftsprogramm für die entsprechenden
Auszahlungen beschränkt (Einzahlungen Buchungsstellen 551000.231420.922.681420, 551000.231430.922.681430,
551000.232590.922.681590, 366000.231420.923.681420, 366000.231430.923.681430, und 551000.232590.923.681590
beschränkt Auszahlungen Buchungsstellen 551000.0969360.922.785930 und 366000.0969360.923.785930).
B. § 16 - Deckungsfähigkeit
1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen, sowie die Personal- und Versorgungsauszahlungen werden gem. § 16 Abs.2
GemHVO teilhaushaltsübergreifend für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
2. Gem. § 16 Abs.3 GemHVO werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit teilhaushaltsübergreifend für
gegenseitig Deckungsfähig erklärt.
C. § 17 - Übertragbarkeit
1. Aufwendungen /Auszahlungen der Posten E 10 und F 10, sowie der Posten E 14 und F 14 sind teilhaushaltsübergreifend in
voller Höhe übertragbar.
Seite 8

Vorbericht zum Haushaltsplan der Ortsgemeinde Aschbach für die Jahre 2026 und 2027

Allgemeines

Der Vorbericht gem. § 6 GemHVO soll einen Überblick über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr unter Einbeziehung insbesondere der
beiden Haushaltsvorjahre geben. Die durch den Haushalt gesetzten Rahmenbedingungen werden erläutert. Er enthält ferner einen Ausblick auf wesentliche
Veränderungen der Rahmenbedingungen der Planung und die Entwicklung wichtiger Planungskomponenten innerhalb des Zeitraumes der Ergebnis- und Fi-
nanzplanung.

Gliederung des Vorberichtes

1. Entwicklung der Haushaltswirtschaft

1.1
Entwicklung der Jahresergebnisse

1.2
Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge

1.3
Entwicklung des Eigenkapitals

2. Haushaltswirtschaft
2.1
Rahmenbedingungen

2.2
Ergebnishaushalt

2.3
Finanzhaushalt

2.4
Teilhaushalte

2.5
Haushaltsausgleich

3. Entwicklung der Investitionen

4. Entwicklung der Kredite
4.1
Entwicklung der Investitionskredite

4.2
Entwicklung der Liquiditätskredite

5. Statistische Daten

5.1 Entwicklung der Einwohnerzahlen

5.2 Entwicklung der Steuerkraftmesszahlen

5.3 Entwicklung der Realsteuerhebesätze

Seite 9

1.1 Entwicklung der Jahresergebnisse

Muster 26
(zu § 93 Abs. 4 GemO)
lfd. Nr.
Jahr
Jahr
Betrag in €²
1
5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da kein Abschluss
2021
-32.628,00
2
4. Haushaltsvorjahr (Ansatz)
2022
-68.135,00
3
3. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge)
2023
-3.725,00
4
2. Haushaltsvorjahr (Ansatz)
2024
-53.177,00
5
1. Haushaltsvorjahr (Ansatz)
2025
-20.364,00
6
Jahresergebnis (Ansatz des Haushaltsjahres)
2026
-34.759,00
7
Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6)
-212.788,00
8
1. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2027
-30.904,00
9
2. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2028
-22.424,00
10
3. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2029
-14.099,00
11
Summe
-280.215,00
Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse
Ergebnis
(gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E23 GemHVO)
Seite 10

1.2 Entwicklung der Finanzmittelüberschüsse und Finanzmittelfehlbeträge

Muster 27
(zu § 93 Abs. 4 GemO)
lfd. Nr.
Jahr
Jahr
Saldo der
ordentlichen und
außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen
(§2 Abs.1 Satz 1
Posten F23 GemHVO)
./.
planmäßige
Tilgung
(§2 Abs. 1
Satz 1
Posten F36
GemHVO)
=
Beträge
1
5. Haushaltsvorjahr (Rechnungsergebnis) - Planwert, da noch kein
Abschluss
2021
-11.412,00
10.680,00
-22.092,00
2
4. Haushaltsvorjahr (Ansatz)
2022
-53.950,00
11.375,00
-65.325,00
3
3. Haushaltsvorjahr (Ansatz einschl. Nachträge)
2023
16.640,00
17.470,00
-830,00
4
2. Haushaltsvorjahr (Ansatz)
2024
-32.224,00
12.943,00
-45.167,00
5
1. Haushaltsvorjahr (Ansatz)
2025
7.891,00
16.052,00
-8.161,00
6
Haushaltsjahr (Ansatz)
2026
-16.609,00
18.711,00
-35.320,00
7
Zwischensumme (lfd. Nr. 1 bis 6)
-176.895,00
8
1. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2027
-15.104,00
24.010,00
-39.114,00
9
2. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2028
-8.824,00
23.025,00
-31.849,00
10
3. Haushaltsfolgejahr (Planung)
2029
-449,00
22.185,00
-22.634,00
11
Summe
-270.492,00
Übersicht über die Über-/Unterdeckung im Finanzhaushalt
in €²
Seite 11

1.3 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals

Jahr
Jahres-
ergebnis
nachrichtlich:
aufgelaufenes Eigenkapital*)
1
Eigenkapital zum 31.12. des dritten Haushaltsvorjahres (Planwert,
da kein Abschluss)
2023
-3.725,00
267.010,74
2
 + Jahresergebnis des zweiten Haushaltsvorjahres (Planwert, da
kein Abschluss)
2024
-53.177,00
213.833,74
3
 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsvorjahres
2025
-20.364,00
193.469,74
4
 + Ansatz für Jahresergebnis des Haushaltsjahres
2026
-34.759,00
158.710,74
5
 + geplantes Jahresergebnis des Haushaltsfolgejahres
2027
-30.904,00
127.806,74
6
 + geplantes Jahresergebnis des 2. Haushaltsfolgejahres
2028
-22.424,00
105.382,74
7
 + geplantes Jahresergebnis des 3. Haushaltsfolgejahres
2029
-14.099,00
91.283,74
*Wertberichtigungen gegen das Eigenkapital innerhalb der Jahresabschlüsse berücksichtigt.
Muster 28
(zu § 95 Abs. 3 GemO)
Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals
lfd. Nr.
Ergebnis
(gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten E 23)
in €²
Seite 12

2. Haushaltswirtschaft

2.1 Rahmenbedingungen

Auszüge aus dem Haushaltsrundschreiben des Innenministeriums für die Haushaltswirtschaft 2026

Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die deutsche Wirtschaft wird u.a. sowohl durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine als auch durch die von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
erhobenen Zölle belastet. Die Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrer Gemeinschaftsdiagnose für das Jahr 2025 von einer Zunahme des Bruttoinlandpro-
dukts in Deutschland um 0,2 % aus und belassen dabei ihre Prognose für das Jahr 2026 bei 1,3 %. Weiterhin gehen die Wirtschaftsforschungsinstitute davon
aus, dass die deutsche Wirtschaft in den kommenden zwei Jahren wieder etwas an Dynamik gewinnen dürfte, allerdings wird diese Dynamik angesichts anhal-
tender struktureller Schwäche nicht von Dauer sein. Die zukünftige Entwicklung der Weltwirtschaft und auch der deutschen Wirtschaft wird weiterhin maßgeblich
von exogenen Einflüssen abhängen.
So geht das Gutachten des wissenschaftlichen Beraterkreises für evidenzbasierte Wirtschaftspolitik beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom
27. September 2025 davon aus, dass fünf zentrale Handlungsfelder für eine zukunftsfähige Wachstumsstrategie relevant seien und zwar: Innovation und
Strukturwandel müssten zugelassen werden; staatliche Investitionen seien strategischer auszurichten; Deregulierung sei systematischer voranzutreiben; euro-
päische Integration sei zu vertiefen; zudem weist der Beraterkreis erneut auf notwendige Reformen der Sozialsysteme und der Steuerpolitik hin.
Die Bundesregierung geht in ihrer Herbstprojektion davon aus, dass sich nach zwei Jahren rückläufiger Wirtschaftsleistung im Herbst 2025 eine leichte kon-
junkturelle Erholung auf niedrigem Niveau abzeichnet. Zum Jahreswechsel 2025/2026 dürfe die binnenwirtschaftliche Dynamik zunehmen, gestützt durch wirt-
schafts- und finanzpolitische Maßnahmen der Bundesregierung. Für das laufende Jahr wird ein preisbereinigter Rückgang des Bruttoinlandprodukts um 02, %
erwartet. Im Jahr 2026 wird mit einem Anstieg um 1,3 % und im Jahr 2027 um 1,4 % gerechnet.
Anders als in früheren Erholungsphasen wird die wirtschaftliche Entwicklung voraussichtlich nicht maßgebend von der Außenwirtschaft getragen, sondern vor
allem durch die Binnennachfrage – insbesondere durch privaten und öffentlichen Konsum sowie durch Investitionen.
Risiken für die erwartete wirtschaftliche Erholung ergeben sich vor allem aus der volatilen Handels- und Sicherheitspolitik der USA, die potenzielle Gegen-
maßnahmen von Handelspartnern nach sich ziehen könnte.

Haushaltswirtschaftliche Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz
Im Jahr 2024 und damit im zweiten Jahr infolge, war ein negativer Finanzierungssaldo in Höhe von rund 630 Mio. Euro (Vorjahr 565 Mio. Euro) zu verzeich-
nen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass das Ergebnis maßgeblich von der Kapitalrechnung geprägt war und dass der Saldo der laufenden Rechnungen
sich auf +539 Mio. Euro belief. Dieses Ergebnis konnte im Wesentlichen durch eine erhebliche Ausweitung der Landeszuweisungen erreicht werden.

Das Land hat mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 einen sehr ambitionierten Haushalt verabschiedet, der die anstehenden Handlungserfordernisse finanziert.
Dies spiegelt sich auch in der Dotierung der Zahlungen an die Kommunen wider. Die Kommunen können mit deutlich höheren Zuweisungen vom Land rechnen,
erst recht nach dem Nachtragshaushalt 2025/2026. Mit rund 8,8 Mrd. Euro im Jahr 2025 bzw. 8,9 Mrd. Euro im Jahr 2026 liegen diese jeweils um ca. 1,2 Mrd.
Euro über dem Ansatz von 2024. Etwas weniger als die Hälfte der Zuweisungen entfällt dabei auf den kommunalen Finanzausgleich (KFA). Auch die Zweck-
zuweisungen innerhalb des KFA steigen bis 2026 um 104 Mio. Euro. Außerhalb des KFA steigen die geplanten Ausgaben im Doppelhaushalt 2025/2026
gegenüber dem Ansatz 2024 um 611 Mio. Euro in 2025 bzw. 606 Mio. Euro in 2026
Seite 13

Kommunale Haushaltskonsolidierung
Wie bereits in den vergangenen Jahren stellt die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte weiterhin eine zentrale Herausforderung dar. Dies betrifft nicht nur
die Haushalte der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände, sondern selbstverständlich auch den Landeshaushalt. Auf allen Verwaltungsebe-
nen sind nach wie vor erhebliche Anstrengungen erforderlich, um die Dynamik der Ausgabensteigerungen einzudämmen. Insbesondere auf kommunaler Ebene
ist es von besonderer Bedeutung, einem erneuten Anstieg der Liquiditätskredite entgegenzuwirken.
Die kommunalen Gebietskörperschaften sind daher weiterhin aufgefordert, ihre Haushalte konsequent zu konsolidieren und dabei sämtliche verfügbaren Mög-
lichkeiten zur Reduzierung der Ausgaben sowie zur Erhöhung der Einnahmen auszuschöpfen.
Die Kommunalberichte des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz weisen regelmäßig auf konkrete Handlungsoptionen hin, die zur Verbesserung der kommunalen
Haushalts- und Finanzlage beitragen können.

Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht
Informationen zu den Möglichkeiten, wie ein Haushaltsausgleich herbeigeführt werden kann und auch, unter welchen Bedingungen (noch) nicht ausgeglichene
Haushalte von der Kommunalaufsicht genehmigt werden können, finden sich in den Schreiben des Innenministeriums vom 02. Mai 2023, sowie vom 12. Sep-
tember 2023. Insbesondere wird hierbei auf die Beratungsfunktion der Kommunalaufsichten hingewiesen.

Haushaltswirtschaftliche Ma