KESB im Kanton Zürich veröffentlicht Jahresbericht 2025; Pendenzen deutlich gestiegen
Jahresbericht Fachaufsicht KESB 2025
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Inhalt 2025 in Zahlen 3 Das Wichtigste in Kürze 4 1 KESB im Kanton Zürich 5 1.1 Fachaufsicht 5 1.2 Mitarbeitende der KESB 5 1.3 Risikofälle und Weisungen 5 1.4 Bearbeitungsdauer KESB 6 1.5 Revisorat 6 2 Entwicklungen 7 2.1 Häusliche Gewalt und Kindesschutz 7 2.2 Alter und Demenz 8 3 KESB in Zahlen 9 3.1 Bevölkerungswachstum 9 3.2 Anzahl Personen mit Schutzmassnahmen 10 3.3 Verfahren und ihre Erledigung 12 3.3.1 Eingegangene Verfahren 12 3.3.2 Pendente Verfahren Ende Jahr 13 3.3.3 Erledigungsquote 2025 14 3.4 Ausblick 14 Anhang: KESB in Zahlen 16
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2025 in Zahlen
15 von 1000 Personen haben eine oder mehrere Schutzmassnahme(-n) Das sind total 24’491Personen
56'206 Verfahren sind neu eingegangen Das sind 1,65 Prozent mehr als im Vorjahr
Die Fachaufsicht hat…
…63 Aufsichtsbeschwerden beantwortet
…171 telefonische Beratungen durchgeführt
…100 Mitglieder der KESB an der Weiterbildung geschult
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Das Wichtigste in Kürze Die Geschäftslast der 13 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton Zürich bleibt auch 2025 auf hohem Niveau. Die Anzahl Personen mit Schutzmassnahmen hat um 2 Prozent zugenommen, während die Bevölkerung nur um 0,8 Prozent gewachsen ist. Zudem sind 2025 nahezu gleich viele Verfahren wie im Vorjahr eingegangen. Die KESB erfüllen ihre Aufgaben zuverlässig, die Belastung bleibt aber hoch. Gründe dafür sind unbesetzte Stellen, Absenzen sowie der Weggang von erfahrenen Mitarbeitenden. Zugenommen haben auch dringliche und komplexe Fälle. Besonders anspruchsvoll sind Verfahren mit hochstrittigen Eltern, häuslicher Gewalt oder akuten Gefährdungssituationen. Mehrere KESB haben zur Entlastung ihren Stellenplan erhöht oder planen dies. Der Personalbestand der KESB ist zwischen 2020 und 2025 kantonsweit deutlich gewachsen und wird vermutlich weiter steigen. Angespannt bleibt die Situation in den Revisoraten. Sie prüfen die Rechnungen und Vermögensverwaltung der Beistandspersonen. Die Bearbeitungsdauer ist bei der Mehrheit der KESB weiterhin zu lang und die Zahl der hängigen Verfahren hat deutlich zugenommen. Seit 2020 haben sich diese Kennzahlen mehr als verdoppelt. Ursache dafür sind personelle Engpässe und Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung. Die Fachaufsicht empfiehlt den betroffenen KESB und ihren Trägerschaften, den Stellenbestand und die Anstellungsbedingungen im Revisorat zu überprüfen und gezielt Massnahmen zum Abbau der Pendenzen zu treffen. Häusliche Gewalt ist auch im Kindes- und Erwachsenenschutz ein wichtiges Thema. Schon das Miterleben gilt als Kindeswohlgefährdung und kann zu Angst, Stress und langfristigen Entwicklungsrisiken bei Kindern führen. Der Kanton Zürich setzt im Rahmen der Istanbul- Konvention verstärkt auf gewaltpräventive Angebote. Ein neues Merkblatt unterstützt die KESB dabei, Eltern verbindlich zu Beratungen oder Lernprogrammen zuzuweisen. Ein weiterer Schwerpunkt war 2025 das Thema Alter und Demenz. Die Fachaufsicht führte eine Weiterbildung zum Umgang mit älteren Menschen und ihren Angehörigen durch. Im Zentrum standen das Verständnis für die Lebensrealität von Menschen mit Demenz, eine respektvolle Kommunikation sowie die besondere Belastung von Angehörigen. Die Weiterbildung vermittelte praxisnahe Ansätze für einen wertschätzenden und wirksamen Umgang im Berufsalltag der KESB. Die Zahl der Personen mit Schutzmassnahmen wird sowohl bei Minderjährigen als auch bei Erwachsenen voraussichtlich weiter steigen. Dazu dürften insbesondere gesellschaftliche Entwicklungen und die Alterung der Bevölkerung beitragen. Gleichzeitig dürfte die sinkende Bereitschaft von Privatpersonen, Beistandschaften zu übernehmen, den Bedarf an professionellen Beistandspersonen weiter erhöhen. Insgesamt ist daher mit einer zunehmenden Belastung der KESB und der Berufsbeistandschaften zu rechnen. Sie werden auch künftig mehr personelle Ressourcen benötigen, um ihre Aufgaben weiterhin wirksam erfüllen zu können.
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1 KESB im Kanton Zürich 1.1 Fachaufsicht Das Gemeindeamt übt die Fachaufsicht über die KESB des Kantons Zürich aus. Die Fachaufsicht berät und unterstützt die KESB. Durch Schulungen und Visitationen sichert die Fachaufsicht die Qualität der Arbeit der KESB. Die Fachaufsicht gibt jährlich einen Bericht heraus. Er richtet sich an die Bevölkerung, die KESB und ihre Trägerschaften sowie Zusammenarbeitspartner. In diesem Bericht zeigt die Fachaufsicht die wichtigsten Erkenntnisse aus den Visitationen auf. Zudem berichtet sie über aktuelle Entwicklungen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. 1.2 Mitarbeitende der KESB Im Kanton Zürich gibt es 13 KESB. Die Behörden- und Ersatzmitglieder entscheiden in der Regel zu Dritt über die Fälle der KESB. Ende 2025 waren im Kanton Zürich 77 Behördenmitglieder und 68 Ersatzmitglieder tätig. Der Anteil der Männer beträgt seit Jahren knapp 30 Prozent. Die Belastung einer KESB kann unter anderem an den Gleitzeit- und Ferienguthaben der Mitarbeitenden gemessen werden. Es zeigt sich das gleiche Bild wie im Vorjahr: Bei wiederum acht KESB sind die Guthaben unauffällig oder nur leicht erhöht. Fünf KESB haben erhöhte bis sehr hohe Guthaben. Auch die Gründe für die hohen Guthaben haben sich kaum verändert. Sie entstehen wegen Absenzen, unbesetzten Stellen und dem Weggang von erfahrenen Mitarbeitenden. Weiter verzeichnen die KESB mehr Notfälle, in denen sie sofort handeln müssen. Zugenommen haben auch Fälle mit hochstrittigen Eltern und häuslicher Gewalt. Erfreulich ist, dass es auch 2025 keine Auffälligkeiten bei den Personalwechseln gibt. Der langjährige Präsident der KESB Bezirk Pfäffikon ist zurückgetreten. Die bisherige Vizepräsidentin hat seine Nachfolge übernommen. Bereits 2024 haben sechs KESB elf Vollzeitstellen geschaffen. 2025 haben neun KESB weitere 13 neue Vollzeitstellen eingerichtet. Sieben KESB planen weitere Erhöhungen im Stellenplan. Der Personalbestand der KESB hat kantonsweit in den Jahren 2020 bis 2025 um rund 18 Prozent und damit deutlich zugenommen. Dieser wird künftig vermutlich weiter steigen. Denn die Belastung der KESB ist trotz der Schaffung neuer Stellen insgesamt unverändert hoch. 1.3 Risikofälle und Weisungen Risikofälle sind Fälle mit starkem Widerstand der Betroffenen, vielen Beteiligten, hoher Dringlichkeit oder mit Androhung von Suizid oder eines Gangs an die Medien. Dazu zählen auch Fälle, die rechtlich sehr anspruchsvoll sind oder stark in die Rechte der Betroffenen eingreifen.
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Die Fachaufsicht überprüfte pro KESB je drei Risikofälle aus dem Kindes- und dem Erwachsenenschutz, total 78. Es zeigte sich: Die KESB handelten in diesen Fällen zeitnah und zweckmässig. Zu 25 Fällen machte die Fachaufsicht Hinweise. So hat sich die KESB zum Beispiel an das Kantonale Bedrohungsmanagement zu wenden, wenn bei einer Person ein erhöhtes Risiko für Gewalt oder schwere Selbstgefährdung besteht. In diesen Fällen sind die Handlungen der Person zu dokumentieren. Auch muss die KESB ihr Handeln nachvollziehbar in den Akten abbilden. So sollte die KESB zum Beispiel in den Akten ausführen, weshalb nur eine Berufsbeistandsperson und keine private Beistandsperson für das Mandat in Frage kommt. Wichtig ist auch, die Betroffenen und deren Angehörige in das Verfahren der KESB einzubeziehen. Wenn etwa eine Person aufgrund ihrer Beeinträchtigung ihre Rechte im Verfahren nicht selbst wahrnehmen kann, ist eine Verfahrensvertretung gemäss Art. 449a ZGB zu prüfen. Die KESB setzen die Weisungen der Fachaufsicht über Kindesvertretung und Superprovisorische Massnahmen grundsätzlich um. Vereinzelt musste die Fachaufsicht daran erinnern, die Vorgaben einzuhalten und umzusetzen. 1.4 Bearbeitungsdauer KESB Die Fachaufsicht überprüft zweimal pro Jahr bei jeder KESB die Fälle mit der längsten Bearbeitungsdauer. Dabei handelt es sich in der Regel nicht um dringende Fälle: Die internen Pendenzenkontrollen der KESB funktionieren gut, und sie priorisieren die Fälle richtig. Aber auch weniger dringende Fälle sind zeitnah zu bearbeiten. Die Fachaufsicht hat an den Visitationen total 80 Fälle überprüft. In 13 Fällen hat sie Bearbeitungslücken und in 14 Fällen eine lange Bearbeitungsdauer festgestellt. In 20 Fällen hat die Fachaufsicht inhaltliche Hinweise gemacht. So ist es zum Beispiel im Kindesschutz wichtig, dass die KESB mit den Eltern zusammenarbeiten und wenn immer möglich ein Arbeitsbündnis bilden. Zudem empfiehlt sie den KESB, ihre Entscheide mit Ziffern, Absätzen und Titeln zu gliedern. So wird der Text übersichtlicher und verständlicher. Sechs KESB mussten der Fachaufsicht über die Fortschritte einzelner Fälle berichten. 2024 waren es noch elf KESB. Nach einer merklichen Zunahme im Jahr 2024 haben die Bearbeitungslücken und die Verfahrensdauer insgesamt wieder abgenommen und bewegen sich auf dem Niveau von 2023. Damit weisen die Verfahren wieder weniger Bearbeitungslücken auf und dauern weniger lange. 1.5 Revisorat Die Beistandsperson verwaltet das Einkommen und Vermögen im Interesse der betroffenen Person. Sie muss der KESB regelmässig die Rechnung vorlegen. Das Revisorat der KESB überprüft diese Rechnung. Zudem unterstützt das Revisorat private Beistandspersonen bei der Buchführung. Das Revisorat nimmt somit eine wichtige Rolle ein. Die Fachaufsicht kontrolliert deshalb, wie lange die Prüfung der Rechnungen dauert und wie viele Verfahren hängig sind.
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Diese Werte haben sich 2024 weiter verschlechtert. Nur noch drei KESB weisen unauffällige Werte bei der Bearbeitungsdauer und der Anzahl hängiger Verfahren auf (2023: sechs KESB). Bei neun KESB ist die Bearbeitungsdauer vor allem im Erwachsenenschutz zu lang, das heisst sie beträgt mehr als fünf Monate. Bei acht KESB waren Ende Jahr zu viele Verfahren noch hängig. Im Vorjahr war die Situation nur bei zwei KESB kritisch. 2025 mussten bereits vier KESB der Fachaufsicht über die Entwicklung der Kennzahlen und die Besetzung der Stellen im Revisorat berichten. Die Fachaufsicht wies zudem weitere fünf KESB darauf hin, die Bearbeitungsdauer und die Pendenzen zu reduzieren. Die Kennzahlen sind teilweise deutlich zu hoch und müssen verbessert werden. Denn die lange Bearbeitungsdauer ist für die betroffenen Personen und die Beistandspersonen unbefriedigend. Es besteht auch ein Risiko für Haftungsfälle. Auch der Vergleich der Kennzahlen über mehrere Jahre zeigt die drastische Verschlechterung. 2024 dauerten im ganzen Kanton 4085 Verfahren länger als sechs Monate, 2020 waren es nur 1804 Verfahren. Die Zahl der Verfahren mit langer Dauer hat sich damit mehr als verdoppelt. Ähnlich ist das Bild bei den hängigen Verfahren. 2024 waren im Kanton Zürich 4935 nicht abgeschlossen, 2020 waren es 3029. Dies entspricht einer Zunahme von 63 Prozent. Bei der überwiegenden Mehrheit der KESB ist die Situation im Revisorat angespannt. Auch 2025 mussten mehrere KESB temporäre Mitarbeitende einsetzen, weil sie Absenzen und Personalwechsel nicht auffangen konnten. Zudem beklagen mehrere KESB, dass sie Stellen im Revisorat nicht besetzen können. Die Fachaufsicht empfiehlt den betroffenen KESB und Trägerschaften, den Stellenplan und das Lohnband im Revisorat zu überprüfen. Allenfalls sind auch weiter temporäre Mitarbeitende einzusetzen, um die hohen Pendenzen abzubauen. 2 Entwicklungen 2.1 Häusliche Gewalt und Kindesschutz Häusliche Gewalt umfasst physische, psychische, sexuelle, soziale oder wirtschaftliche Übergriffe innerhalb von Beziehungen. Hat das Paar Kinder, sind diese immer mitbetroffen. Gerade kleine Kinder empfinden die Bedrohung eines Elternteils als Bedrohung der eigenen Person. Die Folgen können tiefgreifend sein: Angst, Un