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title: "KESB im Kanton Zürich veröffentlicht Jahresbericht 2025; Pendenzen deutlich gestiegen"
sdDatePublished: "2026-08-28T06:22:00Z"
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  - "Dielsdorf"
  - "Switzerland"
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KESB im Kanton Zürich veröffentlicht Jahresbericht 2025; Pendenzen deutlich gestiegen

Jahresbericht Fachaufsicht KESB 2025

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Inhalt
2025 in Zahlen
3
Das Wichtigste in Kürze
4
1
KESB im Kanton Zürich
5
1.1
Fachaufsicht
5
1.2
Mitarbeitende der KESB
5
1.3
Risikofälle und Weisungen
5
1.4
Bearbeitungsdauer KESB
6
1.5
Revisorat
6
2
Entwicklungen
7
2.1
Häusliche Gewalt und Kindesschutz
7
2.2
Alter und Demenz
8
3
KESB in Zahlen
9
3.1
Bevölkerungswachstum
9
3.2
Anzahl Personen mit Schutzmassnahmen
10
3.3
Verfahren und ihre Erledigung
12
3.3.1
Eingegangene Verfahren
12
3.3.2
Pendente Verfahren Ende Jahr
13
3.3.3
Erledigungsquote 2025
14
3.4
Ausblick
14
Anhang: KESB in Zahlen
16

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2025 in Zahlen

15 von 1000 Personen haben eine
oder mehrere Schutzmassnahme(-n)
Das sind total 24’491Personen

56'206 Verfahren sind neu eingegangen
Das sind 1,65 Prozent mehr
als im Vorjahr

Die Fachaufsicht hat…

...63 Aufsichtsbeschwerden beantwortet

…171 telefonische Beratungen durchgeführt

…100 Mitglieder der KESB an der Weiterbildung geschult

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Das Wichtigste in Kürze
Die Geschäftslast der 13 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton
Zürich bleibt auch 2025 auf hohem Niveau. Die Anzahl Personen mit Schutzmassnahmen
hat um 2 Prozent zugenommen, während die Bevölkerung nur um 0,8 Prozent gewachsen
ist. Zudem sind 2025 nahezu gleich viele Verfahren wie im Vorjahr eingegangen.
Die KESB erfüllen ihre Aufgaben zuverlässig, die Belastung bleibt aber hoch. Gründe dafür
sind unbesetzte Stellen, Absenzen sowie der Weggang von erfahrenen Mitarbeitenden.
Zugenommen haben auch dringliche und komplexe Fälle. Besonders anspruchsvoll sind
Verfahren mit hochstrittigen Eltern, häuslicher Gewalt oder akuten Gefährdungssituationen.
Mehrere KESB haben zur Entlastung ihren Stellenplan erhöht oder planen dies. Der
Personalbestand der KESB ist zwischen 2020 und 2025 kantonsweit deutlich gewachsen
und wird vermutlich weiter steigen.
Angespannt bleibt die Situation in den Revisoraten. Sie prüfen die Rechnungen und
Vermögensverwaltung der Beistandspersonen. Die Bearbeitungsdauer ist bei der Mehrheit
der KESB weiterhin zu lang und die Zahl der hängigen Verfahren hat deutlich zugenommen.
Seit 2020 haben sich diese Kennzahlen mehr als verdoppelt. Ursache dafür sind personelle
Engpässe und Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung. Die Fachaufsicht empfiehlt den
betroffenen KESB und ihren Trägerschaften, den Stellenbestand und die
Anstellungsbedingungen im Revisorat zu überprüfen und gezielt Massnahmen zum Abbau
der Pendenzen zu treffen.
Häusliche Gewalt ist auch im Kindes- und Erwachsenenschutz ein wichtiges Thema. Schon
das Miterleben gilt als Kindeswohlgefährdung und kann zu Angst, Stress und langfristigen
Entwicklungsrisiken bei Kindern führen. Der Kanton Zürich setzt im Rahmen der Istanbul-
Konvention verstärkt auf gewaltpräventive Angebote. Ein neues Merkblatt unterstützt die
KESB dabei, Eltern verbindlich zu Beratungen oder Lernprogrammen zuzuweisen.
Ein weiterer Schwerpunkt war 2025 das Thema Alter und Demenz. Die Fachaufsicht führte
eine Weiterbildung zum Umgang mit älteren Menschen und ihren Angehörigen durch. Im
Zentrum standen das Verständnis für die Lebensrealität von Menschen mit Demenz, eine
respektvolle Kommunikation sowie die besondere Belastung von Angehörigen. Die
Weiterbildung vermittelte praxisnahe Ansätze für einen wertschätzenden und wirksamen
Umgang im Berufsalltag der KESB.
Die Zahl der Personen mit Schutzmassnahmen wird sowohl bei Minderjährigen als auch bei
Erwachsenen voraussichtlich weiter steigen. Dazu dürften insbesondere gesellschaftliche
Entwicklungen und die Alterung der Bevölkerung beitragen. Gleichzeitig dürfte die sinkende
Bereitschaft von Privatpersonen, Beistandschaften zu übernehmen, den Bedarf an
professionellen Beistandspersonen weiter erhöhen. Insgesamt ist daher mit einer
zunehmenden Belastung der KESB und der Berufsbeistandschaften zu rechnen. Sie
werden auch künftig mehr personelle Ressourcen benötigen, um ihre Aufgaben weiterhin
wirksam erfüllen zu können.

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1
KESB im Kanton Zürich
1.1
Fachaufsicht
Das Gemeindeamt übt die Fachaufsicht über die KESB des Kantons Zürich aus. Die
Fachaufsicht berät und unterstützt die KESB. Durch Schulungen und Visitationen sichert die
Fachaufsicht die Qualität der Arbeit der KESB. Die Fachaufsicht gibt jährlich einen Bericht
heraus. Er richtet sich an die Bevölkerung, die KESB und ihre Trägerschaften sowie
Zusammenarbeitspartner. In diesem Bericht zeigt die Fachaufsicht die wichtigsten
Erkenntnisse aus den Visitationen auf. Zudem berichtet sie über aktuelle Entwicklungen im
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.
1.2
Mitarbeitende der KESB
Im Kanton Zürich gibt es 13 KESB. Die Behörden- und Ersatzmitglieder entscheiden in der
Regel zu Dritt über die Fälle der KESB. Ende 2025 waren im Kanton Zürich
77 Behördenmitglieder und 68 Ersatzmitglieder tätig. Der Anteil der Männer beträgt seit
Jahren knapp 30 Prozent.
Die Belastung einer KESB kann unter anderem an den Gleitzeit- und Ferienguthaben der
Mitarbeitenden gemessen werden. Es zeigt sich das gleiche Bild wie im Vorjahr: Bei
wiederum acht KESB sind die Guthaben unauffällig oder nur leicht erhöht. Fünf KESB
haben erhöhte bis sehr hohe Guthaben. Auch die Gründe für die hohen Guthaben haben
sich kaum verändert. Sie entstehen wegen Absenzen, unbesetzten Stellen und dem
Weggang von erfahrenen Mitarbeitenden. Weiter verzeichnen die KESB mehr Notfälle, in
denen sie sofort handeln müssen. Zugenommen haben auch Fälle mit hochstrittigen Eltern
und häuslicher Gewalt.
Erfreulich ist, dass es auch 2025 keine Auffälligkeiten bei den Personalwechseln gibt. Der
langjährige Präsident der KESB Bezirk Pfäffikon ist zurückgetreten. Die bisherige
Vizepräsidentin hat seine Nachfolge übernommen.
Bereits 2024 haben sechs KESB elf Vollzeitstellen geschaffen. 2025 haben neun KESB
weitere 13 neue Vollzeitstellen eingerichtet. Sieben KESB planen weitere Erhöhungen im
Stellenplan. Der Personalbestand der KESB hat kantonsweit in den Jahren 2020 bis 2025
um rund 18 Prozent und damit deutlich zugenommen. Dieser wird künftig vermutlich weiter
steigen. Denn die Belastung der KESB ist trotz der Schaffung neuer Stellen insgesamt
unverändert hoch.
1.3
Risikofälle und Weisungen
Risikofälle sind Fälle mit starkem Widerstand der Betroffenen, vielen Beteiligten, hoher
Dringlichkeit oder mit Androhung von Suizid oder eines Gangs an die Medien. Dazu zählen
auch Fälle, die rechtlich sehr anspruchsvoll sind oder stark in die Rechte der Betroffenen
eingreifen.

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Die Fachaufsicht überprüfte pro KESB je drei Risikofälle aus dem Kindes- und dem
Erwachsenenschutz, total 78. Es zeigte sich: Die KESB handelten in diesen Fällen zeitnah
und zweckmässig. Zu 25 Fällen machte die Fachaufsicht Hinweise. So hat sich die KESB
zum Beispiel an das Kantonale Bedrohungsmanagement zu wenden, wenn bei einer
Person ein erhöhtes Risiko für Gewalt oder schwere Selbstgefährdung besteht. In diesen
Fällen sind die Handlungen der Person zu dokumentieren. Auch muss die KESB ihr
Handeln nachvollziehbar in den Akten abbilden. So sollte die KESB zum Beispiel in den
Akten ausführen, weshalb nur eine Berufsbeistandsperson und keine private
Beistandsperson für das Mandat in Frage kommt. Wichtig ist auch, die Betroffenen und
deren Angehörige in das Verfahren der KESB einzubeziehen. Wenn etwa eine Person
aufgrund ihrer Beeinträchtigung ihre Rechte im Verfahren nicht selbst wahrnehmen kann, ist
eine Verfahrensvertretung gemäss Art. 449a ZGB zu prüfen.
Die KESB setzen die Weisungen der Fachaufsicht über Kindesvertretung und
Superprovisorische Massnahmen grundsätzlich um. Vereinzelt musste die Fachaufsicht
daran erinnern, die Vorgaben einzuhalten und umzusetzen.
1.4
Bearbeitungsdauer KESB
Die Fachaufsicht überprüft zweimal pro Jahr bei jeder KESB die Fälle mit der längsten
Bearbeitungsdauer. Dabei handelt es sich in der Regel nicht um dringende Fälle: Die
internen Pendenzenkontrollen der KESB funktionieren gut, und sie priorisieren die Fälle
richtig. Aber auch weniger dringende Fälle sind zeitnah zu bearbeiten.
Die Fachaufsicht hat an den Visitationen total 80 Fälle überprüft. In 13 Fällen hat sie
Bearbeitungslücken und in 14 Fällen eine lange Bearbeitungsdauer festgestellt. In 20 Fällen
hat die Fachaufsicht inhaltliche Hinweise gemacht. So ist es zum Beispiel im Kindesschutz
wichtig, dass die KESB mit den Eltern zusammenarbeiten und wenn immer möglich ein
Arbeitsbündnis bilden. Zudem empfiehlt sie den KESB, ihre Entscheide mit Ziffern,
Absätzen und Titeln zu gliedern. So wird der Text übersichtlicher und verständlicher.
Sechs KESB mussten der Fachaufsicht über die Fortschritte einzelner Fälle berichten. 2024
waren es noch elf KESB.
Nach einer merklichen Zunahme im Jahr 2024 haben die Bearbeitungslücken und die
Verfahrensdauer insgesamt wieder abgenommen und bewegen sich auf dem Niveau von
2023. Damit weisen die Verfahren wieder weniger Bearbeitungslücken auf und dauern
weniger lange.
1.5
Revisorat
Die Beistandsperson verwaltet das Einkommen und Vermögen im Interesse der betroffenen
Person. Sie muss der KESB regelmässig die Rechnung vorlegen. Das Revisorat der KESB
überprüft diese Rechnung. Zudem unterstützt das Revisorat private Beistandspersonen bei
der Buchführung. Das Revisorat nimmt somit eine wichtige Rolle ein. Die Fachaufsicht
kontrolliert deshalb, wie lange die Prüfung der Rechnungen dauert und wie viele Verfahren
hängig sind.

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Diese Werte haben sich 2024 weiter verschlechtert. Nur noch drei KESB weisen
unauffällige Werte bei der Bearbeitungsdauer und der Anzahl hängiger Verfahren auf (2023:
sechs KESB). Bei neun KESB ist die Bearbeitungsdauer vor allem im Erwachsenenschutz
zu lang, das heisst sie beträgt mehr als fünf Monate. Bei acht KESB waren Ende Jahr zu
viele Verfahren noch hängig. Im Vorjahr war die Situation nur bei zwei KESB kritisch. 2025
mussten bereits vier KESB der Fachaufsicht über die Entwicklung der Kennzahlen und die
Besetzung der Stellen im Revisorat berichten. Die Fachaufsicht wies zudem weitere fünf
KESB darauf hin, die Bearbeitungsdauer und die Pendenzen zu reduzieren.
Die Kennzahlen sind teilweise deutlich zu hoch und müssen verbessert werden. Denn die
lange Bearbeitungsdauer ist für die betroffenen Personen und die Beistandspersonen
unbefriedigend. Es besteht auch ein Risiko für Haftungsfälle.
Auch der Vergleich der Kennzahlen über mehrere Jahre zeigt die drastische
Verschlechterung. 2024 dauerten im ganzen Kanton 4085 Verfahren länger als sechs
Monate, 2020 waren es nur 1804 Verfahren. Die Zahl der Verfahren mit langer Dauer hat
sich damit mehr als verdoppelt. Ähnlich ist das Bild bei den hängigen Verfahren. 2024
waren im Kanton Zürich 4935 nicht abgeschlossen, 2020 waren es 3029. Dies entspricht
einer Zunahme von 63 Prozent.
Bei der überwiegenden Mehrheit der KESB ist die Situation im Revisorat angespannt. Auch
2025 mussten mehrere KESB temporäre Mitarbeitende einsetzen, weil sie Absenzen und
Personalwechsel nicht auffangen konnten. Zudem beklagen mehrere KESB, dass sie
Stellen im Revisorat nicht besetzen können. Die Fachaufsicht empfiehlt den betroffenen
KESB und Trägerschaften, den Stellenplan und das Lohnband im Revisorat zu überprüfen.
Allenfalls sind auch weiter temporäre Mitarbeitende einzusetzen, um die hohen Pendenzen
abzubauen.
2
Entwicklungen
2.1
Häusliche Gewalt und Kindesschutz
Häusliche Gewalt umfasst physische, psychische, sexuelle, soziale oder wirtschaftliche
Übergriffe innerhalb von Beziehungen. Hat das Paar Kinder, sind diese immer mitbetroffen.
Gerade kleine Kinder empfinden die Bedrohung eines Elternteils als Bedrohung der eigenen
Person. Die Folgen können tiefgreifend sein: Angst, Un