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title: "Schulgemeinden des Kantons Zürich – Kostenübernahme ISR-Abrechnung 2025/26 im VSA-Portal; Obergrenzen festgelegt."
sdDatePublished: "2026-08-28T04:15:00Z"
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  - "Zürich (Kanton)"
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Schulgemeinden des Kantons Zürich – Kostenübernahme ISR-Abrechnung 2025/26 im VSA-Portal; Obergrenzen festgelegt.

Informationsschreiben zur Abrechnung der Sonderschulung Schuljahr 2025/2026

An die Schulgemeinden
des Kantons Zürich
2. Juni 2026
Beiträge an die Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der
Regelschule (ISR)

Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Volksschulamt
Besondere Förderung, Sonderpädagogik

Sehr geehrte Damen und Herren
Gemäss § 65 a Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) beteiligt
sich der Kanton an der Finanzierung der Integrierten Sonderschulung in der Verantwor-
tung der Regelschule (ISR). Die Verordnung über die Finanzierung der Sonderschu-
lung vom 6. Oktober 2021 (VFiSo, LS 412.106) regelt die Voraussetzungen, die Festle-
gung und die Ausrichtung des kantonalen Kostenanteils an die ISR. Die Obergrenzen,
d.h. die Höhe der vergleichbaren Angebote von Sonderschulen, sind darin wie folgt
festgelegt:
-
Typ A: Lern-, Verhaltens- und Sprachbeeinträchtigung
Fr. 53 000
-
Typ B: Körper- und Sinnesbeeinträchtigung

Fr. 80 000
-
Typ C: kognitive Beeinträchtigung

Fr. 64 000
Sie können die Kostenübernahme im Onlineportal des Volksschulamtes (VSA-Portal)
beantragen. Dabei kann die Schulgemeinde wählen zwischen einer personenbezoge-
nen und einer pauschalen Erfassung (Abrechnungsart):
-
Personenbezogen: Die Kosten werden mit Angabe des Lohns der für die Son-
derschulung der Schülerin oder des Schülers eingesetzten Lehr- oder Fachper-
sonen personenbezogen abgerechnet.
-
Pauschal: Die Kosten werden funktionsbezogen abgerechnet. Nach Eingabe
der für ISR eingesetzten Stellenprozente werden die Kosten mit einem im For-
mular hinterlegten Pauschallohn berechnet. Dieser entspricht den Kosten, wel-
che im Merkblatt Finanzierung ISR vom 24. März 2025 aufgeführt sind. Die
Pauschalerfassung eignet sich für grosse Gemeinden, die mehrere ISR-Ab-
rechnungen erstellen müssen und auf die aufwändigere detaillierte Abrechnung
verzichten wollen.

Bildungsdirektion
Volksschulamt
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Die Wahl der Abrechnungsart ist der Gemeinde freigestellt. Jede Gemeinde hat sich
jedoch für eine der beiden Abrechnungsarten zu entscheiden. Ein Wechsel der Abrech-
nungsart innerhalb derselben Abrechnungsperiode ist nicht möglich.
Sie erstellen die Abrechnungen für das Schuljahr 2025/26 und erfassen im Portal jede
ISR-Schülerin und jeder ISR-Schüler einzeln. Liegen die Kosten pro ISR-Schülerin
oder ISR-Schüler unter Fr. 45 000 ist keine Erfassung notwendig.
Die Anträge auf Kostenübernahme müssen Sie bis spätestens 31. August 2026 elekt-
ronisch im VSA-Portal erfassen. Aus Datenschutzgründen verzichten Sie bitte auf das
Hochladen von Beschlüssen der Schulpflege.
Für weitere Fragen steht Ihnen die für Ihre Gemeinde zuständige Fachperson des Sek-
tors Sonderpädagogik gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Sektor Sonderpädagogik