IAZH Monitoring-Bericht 2025 Integrationsagenda Kanton Zürich; Schutzstatus S Förderquote sinkt auf 49%
Monitoring-Bericht 2025 Integrationsagenda Kanton Zürich (IAZH)
Monitoring- Bericht 2025 Integrationsagenda Kanton Zürich (IAZH)
Monitoring-Bericht 2024 2 Inhalt Das Wichtigste in Kürze 3 Ausblick 5
- Einleitung 7 1.1 Bestand VA/FL 7 1.2 Analyse IP-Entscheide 9 1.3 Bestand Personen mit Schutzstatus S 10
- Spezifische Integrationsförderung 11 2.1 Förderpraxis VA/FL 1. Phase 12 2.2 Förderpraxis VA/FL 2. Phase 14 2.3 Förderpraxis Personen mit Schutzstatus S 16 2.4 Nutzung ergänzender Angebote 17 2.5 Finanzen 19
- Zielerreichung 22 3.1 Grundsätze der IAZH (VA/FL) 22 3.2 Wirkungsziele IAS 25
- Anhang 29 4.1 Datenquellen 29 4.2 Abkürzungsverzeichnis und Glossar 30
Das Wichtigste in Kürze Übersicht 2025 stand im Zeichen der Konsolidierung des Fördersystems für Geflüchtete IAZH (Inte grationsagenda Kanton Zürich). Mit schweizweit rund 25 800 Asylgesuchen und 12 900 Anträgen auf den Schutzstatus S waren die Zahlen das zweite Jahr in Folge leicht tiefer als im Vorjahr. Der Bund wies dem Kanton Zürich rund 3500 geflüchtete Personen zu. Zahl reiche Personen wechselten im Berichtsjahr in die Zuständigkeit der Gemeinden. Über alle Zielgruppen betrachtet, blieb die Integrationsförderung von Geflüchteten im Kanton Zürich auf hohem Niveau stabil. Die Hauptzielgruppe des Fördersystems sind Personen über 16 Jahre. Insgesamt wurden im Rahmen der IAZH 11 681 Personen gefördert. Davon waren 6184 anerkannte und vor läufig aufgenommene Flüchtlinge (FL), vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Aus länder (VA) sowie Asylsuchende. Das sind 209 Personen mehr als im Vorjahr. Die Förder quote für diese Gruppe betrug 41,1 Prozent. Sie konnte im Vergleich zum Vorjahr leicht gesteigert werden. Bei der Förderung von Personen mit Schutzstatus S ist erstmals seit 2022 ein Rückgang zu beobachten. Die Anzahl geförderter Personen sank um 197 Perso nen auf 5497. Die Förderquote ging um 7,7 Prozentpunkte auf 49 Prozent zurück. Der Rück gang lässt sich dadurch erklären, dass viele Personen mit Schutzstatus S seit 2022 in der Schweiz leben und bereits gut integriert sind. Förderpraxis Personen >16 Davon geförderte Personen Bestand VA/FL S 10 000 10 000 5000 5000 0 9500 14 301 5228 (55%) Total geförderte Personen 11 681 5447 (38,1%) 8263 12 587 3639 (44%) 3882 (30,8%) 2022 2023 2021 11 794 3606 (30,6%) 10 038 11 223 14 909 15 063 5694 (56,7%) 5497 (49%) 5975 (40,1%) 6184 (41,1%) 2024 2025 Monitoring-Bericht 2024 3
Bei den Angebotsnutzungen zeigt sich ein ähnliches Bild. Das Gesamttotal der Angebots nutzungen 2025 belief sich auf 38 798 und ging im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück (2024: 39 156). Davon entfielen 20 427 Angebotsnutzungen auf VA/FL und Asylsuchende, ein Plus von 932 Nutzungen. Von diesen Angebotsnutzungen wiederum entfielen 3007 auf die erste, 17 420 auf die zweite (Unterbringungs-)Phase. Die Angebotsnutzungen von Ge flüchteten mit Schutzstatus S hingegen sanken um 1290 auf 18 371 Angebotsnutzungen. Weitere Ergebnisse Förderpraxis 1. Phase VA/FL: 2025 traten insgesamt 1433 VA/FL und Asylsuchende sowie 1903 Schutzsuchende mit Status S in die Durchgangszentren und Strukturen für unbegleitete Minderjährige (Mineur[e]s non-accompagné[e]s, MNA) ein. Im Jahresverlauf verringerte sich der Bestand in den kantonalen Strukturen um 97 Personen. Insbesondere, die Anzahl MNA nahm stark ab (–226 Personen). Werden die erste und die zweite Phase zusammen betrachtet, blieb die Anzahl MNA im Kanton Zürich trotz eines insgesamten Rückgangs hoch. 55 Prozent der rund 2000 Personen, die zu Erstinformationskursen in verschiedenen Sprachen eingeladen wurden, nahmen an diesen Kursen teil. Im Rahmen des Integrationscoachings konnte mit 564 über 16-jährigen VA/FL (67,8 Prozent) und 694 (ehemaligen) MNA (96 Prozent), die in die zweite Phase übertraten, die Potenzialabklärung (Kurzassessment) gestartet werden. 1420 VA/FL und Asylsuchende besuchten bereits in der ersten Phase Integrationsförderangebote der IAZH, wobei Asylsuchende nur Sprach angebote besuchen dürfen. 20 Prozent aller Angebotsnutzungen entfielen auf MNA, die hauptsächlich Bildungsangebote besuchten. Förderpraxis 2. Phase VA/FL: In den Gemeinden fand eine weitere, leichte Intensivie rung der Integrationsförderung statt. Insgesamt wurden 5094 Personen gefördert. Mit einem Anteil von 62,8 Prozent besuchten die meisten geförderten Personen Deutschkurse. Mit 876 geförderten Personen besuchten erneut mehr VA/FL Bildungsangebote (+127 Personen). Besonders deutlich war die Zunahme im Förderbereich Arbeitsintegration: Die Anzahl ge förderter Personen nahm um rund 400 Personen auf 1624 zu, was rund 23 Prozent aller geförderten Personen entspricht. Förderpraxis Schutzstatus S: Im Berichtsjahr wurden 5497 Personen mit Schutzstatus S gefördert, rund 200 weniger als im Vorjahr. Der Rückgang betraf insbesondere den Förder bereich Sprache, in dem rund 500 Personen weniger gefördert wurden. Im Bereich Arbeits integration wurde die Förderung nochmals deutlich intensiviert: Die Anzahl geförderter Personen stieg um rund 600 auf 2116. 339 Personen mit Schutzstatus S besuchten ein ak kreditiertes Bildungsangebot. Angebotsnutzungen VA/FL S 10 000 15 000 10 000 15 000 5000 5000 0 17 230 15 019 8087 10 977 10 045 Total Angebotsnutzungen 38 798 2022 2023 2021 2024 2025 19 661 18 371 19 495 20 427 Monitoring-Bericht 2024 4
Ausschöpfung der maximalen Kostenbeteiligungen: Die Gemeinden setzten 2025 insgesamt 48,4 Mio. Franken für die Integrationsförderung von VA/FL ein. Die Ausschöp fung der Kostenbeteiligungen durch die Städte und Gemeinden bleibt weiterhin sehr hete rogen. 63 von 160 Gemeinden förderten über ihre Kostenbeteiligungen hinaus. Bei ihnen übernahm der Kanton zusätzliche Kosten von 6,4 Mio. Franken für Bildungsangebote. Weiter setzten diese Gemeinden 1,7 Mio. Franken aus kommunalen Mitteln ein. 14 Ge meinden buchten keine akkreditierten Förderangebote. Zielerreichung – Frühzeitige Förderung: 72,1 Prozent aller 2025 geförderten Personen halten sich seit höchstens drei Jahren in der Schweiz auf. Gleichzeitig besteht bei Personen, die sich seit über sieben Jahren in der Schweiz aufhalten, weiterhin ein gewisser Förderbedarf. Unter ihnen sind Frauen übervertreten. – Chancengleiche Förderung nach Aufenthaltsstatus: Die Abweichung bei den För derquoten der vorläufig Aufgenommenen (58,1 Prozent) und der Flüchtlinge (45 Prozent) ist leicht zurückgegangen. Sie lässt sich durch die unterschiedliche Zusammensetzung der jeweiligen Personenbestände erklären. – Chancengleiche Förderung nach Geschlecht: 2025 wurden im Kanton Zürich 51 Prozent der weiblichen und 61,6 Prozent der männlichen Geflüchteten im Rahmen der IAZH gefördert. Auch in den Regelstrukturen der Bildung und des Arbeitsmarkts sind Frauen untervertreten. – Postobligatorische Ausbildung: Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen liegt der Fokus der Integrationsförderung auf Bildung. 2025 haben 38,2 Prozent der 16- bis 25-jährigen VA/FL Bildungsangebote der IAZH besucht (2024: 41,3 Prozent). Diese An gebote bereiten Geflüchtete auf eine postobligatorische Ausbildung vor. Weiter befan den sich 26,7 Prozent dieser Alterskohorte in einer meldepflichtigen Ausbildung. Bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Schutzstatus S befanden sich schät zungsweise 50 Prozent in einer Regelstruktur der Bildung oder einem Integrationsan gebot der IAZH. – Nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt: Im Kanton Zürich sind 57 Prozent der 2018 eingereisten VA/FL sieben Jahre nach Einreise erwerbstätig. Angesichts der Tat sache, dass die IAZH erst seit 2021 vollständig umgesetzt wird, ist das ein guter Wert. Das Ziel der nachhaltigen Arbeitsmarktintegration ist jedoch ambitioniert. Die Daten zei gen, dass die von Geflüchteten erzielten Einkommen oft nicht ausreichen, um sich voll ständig von der Sozialhilfe abzulösen, und deuten auf viele Stellenwechsel hin. Die Er werbsintegration von Personen mit Schutzstatus S hat im Kanton Zürich weiter zuge nommen. Ende 2025 waren 51,4 Prozent der 2022 eingereisten Personen erwerbstätig. Ausblick Die Monitoring-Berichte der letzten Jahre zeigten neben dem kontinuierlichen Ausbau der Integrationsförderung auch Herausforderungen im Fördersystem für Geflüchtete auf. Um diese anzugehen und die Steuerung des Fördersystems zu verbessern, setzt die Fach stelle Integration (FI) ein internes Optimierungsprojekt um. Es fokussiert auf die Ver besserung der Datengrundlagen, die Optimierung der Mittelallokation, die Überprüfung der Akkreditierungs- und Beschaffungsverfahren und die Intensivierung der Zusammen arbeit mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren. Gemeinden, anbietende Institutio nen sowie Regelstrukturen werden miteinbezogen. Wie weiter unten ausgeführt wird, sind erste Ergebnisse im Lauf des Jahres 2026 zu erwarten. Die strategischen Arbeiten im Kanton Zürich werden durch wichtige Impulse auf Bun desebene ergänzt. Der Schlussbericht der nationalen Asylstrategie 2027 stellt der Integ rationsförderung im Flüchtlingsbereich insgesamt ein positives Zeugnis aus. Er identifiziert aber Handlungsbedarf bei der Integration von Frauen und der Verankerung des Grund satzes «Arbeit dank Bildung». Diese beiden Schwerpunktthemen werden in das Kantonale Integrationsprogramm 2028–2032 (KIP 4) einfliessen, für das die Vorarbeiten laufen. Diese Schwerpunktsetzung auf nationaler Ebene deckt sich mit den strategischen Stossrichtun gen, die der Kanton Zürich bereits für das laufende Kantonale Integrationsprogramm 2024–2027 (KIP 3) gesetzt hat. Dank enger inhaltlicher und zeitlicher Abstimmung können Ressourcen gebündelt und kantonale Optimierungsmassnahmen ideal in den nationalen Rahmen eingebettet werden. Folgende Handlungsfelder werden im Kanton Zürich prioritär bearbeitet: – Finanzen: Im Rahmen des Optimierungsprojekts werden die Finanzmechanismen im Fördersystem für Geflüchtete überprüft und angepasst. Dabei geht es etwa um eine Angleichung der Finanzmechanismen der ersten und zweiten Phase. Ziel ist, die Mittel verteilung stärker bedarfsorientiert zu gestalten und die Schwankungstauglichkeit zu verbessern. Erste Anpassungen im Finanzierungsmodus sind bereits 2026 erfolgt. Monitoring-Bericht 2024 5
– Zukunft Status S: Ab März 2027 wird eine grosse Zahl von Personen mit Schutzstatus S seit fünf Jahren in der Schweiz leben. Damit erhalten sie Zugang zu Aufenthaltsbewilli gungen. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden erarbeiten zurzeit die zentralen Leit linien im Zusammenhang mit dem Schutzstatus S. Dabei stellen sich verschiedene Rechtsstellungs- und Finanzierungsfragen. – Verbindlichkeit der Integrationsförderung: Kanton und Gemeinden haben einen gesetzlichen Auftrag, Geflüchtete bedarfsgerecht und potenzialorientiert zu fördern. Seit der Einführung des Fördersystems für Geflüchtete IAZH zeigt sich jedoch, dass die Gemeinden im Kanton Zürich unterschiedlich fördern. Die FI, der Verband der Gemein depräsidien des Kantons Zürich (GPV) und die Sozialkonferenz Kanton Zürich (SoKo) sind deshalb daran, ihre Aufsicht über die Umsetzung der IAZH systematischer wahr zunehmen. Ziel ist, dass Geflüchtete im ganzen Kanton nach denselben Kriterien ge fördert werden. – Chancengleiche Förderung nach Geschlecht: Um den Zugang von Frauen zu Inte grationsangeboten sicherzustellen und den Grundsatz der chancengleichen Förderung umzusetzen, hat die FI ihren Angebotskatalog überprüft und wird punktuelle Anpassun gen aufgleisen. Im Hinblick auf das KIP 4 wird die FI zudem im Austausch mit beteiligten Akteurinnen und Akteuren den Integrationsprozess analysieren, um die wichtigsten Hebel für eine verstärkte Integration von Frauen zu eruieren. Dabei werden auch die Erkenntnisse aus den Arbeiten auf Bundesebene einfliessen. Darauf aufbauend sollen im KIP 4 konkrete Massnahmen zur verbesserten Förderung von