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title: "IAZH Monitoring-Bericht 2025 Integrationsagenda Kanton Zürich; Schutzstatus S Förderquote sinkt auf 49%"
sdDatePublished: "2026-08-28T06:22:00Z"
source: "https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/migration-integration/integrationsberatung-foerderung/integrationsagenda/monitoring_bericht_2025_integrationsagenda_kanton_z%C3%BCrich_iazh.pdf"
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  - "Afghanistan"
  - "Somalia"
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IAZH Monitoring-Bericht 2025 Integrationsagenda Kanton Zürich; Schutzstatus S Förderquote sinkt auf 49%

Monitoring-Bericht 2025 Integrationsagenda Kanton Zürich (IAZH)

Monitoring-
Bericht 2025
 Integrationsagenda
 Kanton Zürich (IAZH)

Monitoring-Bericht 2024
2
Inhalt
Das Wichtigste in Kürze
3
Ausblick
5
1. Einleitung
7
1.1
Bestand VA/FL
7
1.2 Analyse IP-Entscheide
9
1.3 Bestand Personen mit Schutzstatus S
10
2. Spezifische ­Integrationsförderung
11
2.1
Förderpraxis VA/FL 1. Phase
12
2.2 Förderpraxis VA/FL 2. Phase
14
2.3 Förderpraxis Personen mit Schutzstatus S
16
2.4 Nutzung ergänzender Angebote
17
2.5 Finanzen
19
3. Zielerreichung
22
3.1
Grundsätze der IAZH (VA/FL)
22
3.2 Wirkungsziele IAS
25
4. Anhang
29
4.1
Datenquellen
29
4.2 Abkürzungsverzeichnis und Glossar
30

Das Wichtigste in Kürze
Übersicht
2025 stand im Zeichen der Konsolidierung des Fördersystems für Geflüchtete IAZH (Inte­
grationsagenda Kanton Zürich). Mit schweizweit rund 25 800 Asylgesuchen und 12 900
Anträgen auf den Schutzstatus S waren die Zahlen das zweite Jahr in Folge leicht tiefer als
im Vorjahr. Der Bund wies dem Kanton Zürich rund 3500 geflüchtete Personen zu. Zahl­
reiche Personen wechselten im Berichtsjahr in die Zuständigkeit der Gemeinden. Über alle
Zielgruppen betrachtet, blieb die Integrationsförderung von Geflüchteten im Kanton Zürich
auf hohem Niveau stabil.
Die Hauptzielgruppe des Fördersystems sind Personen über 16 Jahre. Insgesamt wurden
im Rahmen der IAZH 11 681 Personen gefördert. Davon waren 6184 anerkannte und vor­
läufig aufgenommene Flüchtlinge (FL), vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Aus­
länder (VA) sowie Asylsuchende. Das sind 209 Personen mehr als im Vorjahr. Die Förder­
quote für diese Gruppe betrug 41,1 Prozent. Sie konnte im Vergleich zum Vorjahr leicht
gesteigert werden. Bei der Förderung von Personen mit Schutzstatus S ist erstmals seit
2022 ein Rückgang zu beobachten. Die Anzahl geförderter Personen sank um 197 Perso­
nen auf 5497. Die Förderquote ging um 7,7 Prozentpunkte auf 49 Prozent zurück. Der Rück­
gang lässt sich dadurch erklären, dass viele Personen mit Schutzstatus S seit 2022 in der
Schweiz leben und bereits gut integriert sind.
Förderpraxis
Personen >16
Davon geförderte Personen
Bestand VA/FL
S
10 000
10 000
5000
5000
0
9500
14 301
5228
(55%)
Total geförderte
Personen
11 681
5447
(38,1%)
8263
12 587
3639
(44%)
3882
(30,8%)
2022
2023
2021
11 794
3606
(30,6%)
10 038
11 223
14 909
15 063
5694
(56,7%)
5497
(49%)
 5975
(40,1%)
 6184
(41,1%)
2024
2025
Monitoring-Bericht 2024
3

Bei den Angebotsnutzungen zeigt sich ein ähnliches Bild. Das Gesamttotal der Angebots­
nutzungen 2025 belief sich auf 38 798 und ging im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück
(2024: 39 156). Davon entfielen 20 427 Angebotsnutzungen auf VA/FL und Asylsuchende,
ein Plus von 932 Nutzungen. Von diesen Angebotsnutzungen wiederum entfielen 3007 auf
die erste, 17 420 auf die zweite (Unterbringungs-)Phase. Die Angebotsnutzungen von Ge­
flüchteten mit Schutzstatus S hingegen sanken um 1290 auf 18 371 Angebotsnutzungen.
Weitere Ergebnisse
Förderpraxis 1. Phase VA/FL: 2025 traten insgesamt 1433 VA/FL und Asylsuchende
sowie 1903 Schutzsuchende mit Status S in die Durchgangszentren und Strukturen für
unbegleitete Minderjährige (Mineur[e]s non-accompagné[e]s, MNA) ein. Im Jahresverlauf
verringerte sich der Bestand in den kantonalen Strukturen um 97 Personen. Insbesondere,
die Anzahl MNA nahm stark ab (–226 Personen). Werden die erste und die zweite Phase
zusammen betrachtet, blieb die Anzahl MNA im Kanton Zürich trotz eines insgesamten
Rückgangs hoch. 55 Prozent der rund 2000 Personen, die zu Erstinformationskursen in
verschiedenen Sprachen eingeladen wurden, nahmen an diesen Kursen teil. Im Rahmen
des Integrationscoachings konnte mit 564 über 16-jährigen VA/FL (67,8 Prozent) und 694
(ehemaligen) MNA (96 Prozent), die in die zweite Phase über­traten, die Potenzialabklärung
(Kurzassessment) gestartet werden. 1420 VA/FL und Asylsuchende besuchten bereits in
der ersten Phase Integrationsförderangebote der IAZH, wobei Asylsuchende nur Sprach­
angebote besuchen dürfen. 20 Prozent aller Angebotsnutzungen entfielen auf MNA, die
hauptsächlich Bildungsangebote besuchten.
Förderpraxis 2. Phase VA/FL: In den Gemeinden fand eine weitere, leichte Intensivie­
rung der Integrationsförderung statt. Insgesamt wurden 5094 Personen gefördert. Mit einem
Anteil von 62,8 Prozent besuchten die meisten geförderten Personen Deutschkurse. Mit 876
geförderten Personen besuchten erneut mehr VA/FL Bildungsangebote (+127 Per­sonen).
Besonders deutlich war die Zunahme im Förderbereich Arbeitsintegration: Die Anzahl ge­
förderter Personen nahm um rund 400 Personen auf 1624 zu, was rund 23 Prozent aller
geförderten Personen entspricht.
Förderpraxis Schutzstatus S: Im Berichtsjahr wurden 5497 Personen mit Schutzstatus S
gefördert, rund 200 weniger als im Vorjahr. Der Rückgang betraf insbesondere den Förder­
bereich Sprache, in dem rund 500 Personen weniger gefördert wurden. Im Bereich Arbeits­
integration wurde die Förderung nochmals deutlich intensiviert: Die Anzahl geförderter
­Personen stieg um rund 600 auf 2116. 339 Personen mit Schutzstatus S besuchten ein ak­
kreditiertes Bildungsangebot.
Angebotsnutzungen
VA/FL
S
10 000
15 000
10 000
15 000
5000
5000
0
17 230
15 019
8087
10 977
10 045
Total
Angebotsnutzungen
38 798
2022
2023
2021
2024
2025
19 661
18 371
19 495
20 427
Monitoring-Bericht 2024
4

Ausschöpfung der maximalen Kostenbeteiligungen: Die Gemeinden setzten 2025
insgesamt 48,4 Mio. Franken für die Integrationsförderung von VA/FL ein. Die Ausschöp­
fung der Kostenbeteiligungen durch die Städte und Gemeinden bleibt weiterhin sehr hete­
rogen. 63 von 160 Gemeinden förderten über ihre Kostenbeteiligungen hinaus. Bei ihnen
übernahm der Kanton zusätzliche Kosten von 6,4 Mio. Franken für Bildungsangebote.
Weiter setzten diese Gemeinden 1,7 Mio. Franken aus kommunalen Mitteln ein. 14 Ge­
meinden buchten keine akkreditierten Förderangebote.
Zielerreichung
– Frühzeitige Förderung: 72,1 Prozent aller 2025 geförderten Personen halten sich seit
höchstens drei Jahren in der Schweiz auf. Gleichzeitig besteht bei Personen, die sich
seit über sieben Jahren in der Schweiz aufhalten, weiterhin ein gewisser Förderbedarf.
Unter ihnen sind Frauen übervertreten.
– Chancengleiche Förderung nach Aufenthaltsstatus: Die Abweichung bei den För­
derquoten der vorläufig Aufgenommenen (58,1 Prozent) und der Flüchtlinge (45 Prozent)
ist leicht zurückgegangen. Sie lässt sich durch die unterschiedliche Zusammensetzung
der jeweiligen Personenbestände erklären.
– Chancengleiche Förderung nach Geschlecht: 2025 wurden im Kanton Zürich 51
Prozent der weiblichen und 61,6 Prozent der männlichen Geflüchteten im Rahmen der
IAZH gefördert. Auch in den Regelstrukturen der Bildung und des Arbeitsmarkts sind
Frauen untervertreten.
– Postobligatorische Ausbildung: Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen liegt der
Fokus der Integrationsförderung auf Bildung. 2025 haben 38,2 Prozent der 16- bis
25-jährigen VA/FL Bildungsangebote der IAZH besucht (2024: 41,3 Prozent). Diese An­
gebote bereiten Geflüchtete auf eine postobligatorische Ausbildung vor. Weiter befan­
den sich 26,7 Prozent dieser Alterskohorte in einer meldepflichtigen Ausbildung. Bei
den Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Schutzstatus S befanden sich schät­
zungsweise 50 Prozent in einer Regelstruktur der Bildung oder einem Integrationsan­
gebot der IAZH.
– Nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt: Im Kanton Zürich sind 57 Prozent der
2018 eingereisten VA/FL sieben Jahre nach Einreise erwerbstätig. Angesichts der Tat­
sache, dass die IAZH erst seit 2021 vollständig umgesetzt wird, ist das ein guter Wert.
Das Ziel der nachhaltigen Arbeitsmarktintegration ist jedoch ambitioniert. Die Daten zei­
gen, dass die von Geflüchteten erzielten Einkommen oft nicht ausreichen, um sich voll­
ständig von der Sozialhilfe abzulösen, und deuten auf viele Stellenwechsel hin. Die Er­
werbsintegration von Personen mit Schutzstatus S hat im Kanton Zürich weiter zuge­
nommen. Ende 2025 waren 51,4 Prozent der 2022 eingereisten Personen erwerbstätig.
Ausblick
Die Monitoring-Berichte der letzten Jahre zeigten neben dem kontinuierlichen Ausbau der
Integrationsförderung auch Herausforderungen im Fördersystem für Geflüchtete auf. Um
diese anzugehen und die Steuerung des Fördersystems zu verbessern, setzt die Fach­
stelle Integration (FI) ein internes Optimierungsprojekt um. Es fokussiert auf die Ver­
besserung der Datengrundlagen, die Optimierung der Mittelallokation, die Überprüfung
der Akkreditierungs- und Beschaffungsverfahren und die Intensivierung der Zusammen­
arbeit mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren. Gemeinden, anbietende Institutio­
nen sowie Regelstrukturen werden miteinbezogen. Wie weiter unten ausgeführt wird, sind
erste Ergebnisse im Lauf des Jahres 2026 zu erwarten.
Die strategischen Arbeiten im Kanton Zürich werden durch wichtige Impulse auf Bun­
desebene ergänzt. Der Schlussbericht der nationalen Asylstrategie 2027 stellt der Integ­
rationsförderung im Flüchtlingsbereich insgesamt ein positives Zeugnis aus. Er identifiziert
aber Handlungsbedarf bei der Integration von Frauen und der Verankerung des Grund­
satzes «Arbeit dank Bildung». Diese beiden Schwerpunktthemen werden in das Kantonale
Integrationsprogramm 2028–2032 (KIP 4) einfliessen, für das die Vorarbeiten laufen. Diese
Schwerpunktsetzung auf nationaler Ebene deckt sich mit den strategischen Stossrichtun­
gen, die der Kanton Zürich bereits für das laufende Kantonale Integrationsprogramm
2024–2027 (KIP 3) gesetzt hat. Dank enger inhaltlicher und zeitlicher Abstimmung können
Ressourcen gebündelt und kantonale Optimierungsmassnahmen ideal in den nationalen
Rahmen eingebettet werden.
Folgende Handlungsfelder werden im Kanton Zürich prioritär bearbeitet:
– Finanzen: Im Rahmen des Optimierungsprojekts werden die Finanzmechanismen im
Fördersystem für Geflüchtete überprüft und angepasst. Dabei geht es etwa um eine
Angleichung der Finanzmechanismen der ersten und zweiten Phase. Ziel ist, die Mittel­
verteilung stärker bedarfsorientiert zu gestalten und die Schwankungstauglichkeit zu
verbessern. Erste Anpassungen im Finanzierungsmodus sind bereits 2026 erfolgt.
Monitoring-Bericht 2024
5

– Zukunft Status S: Ab März 2027 wird eine grosse Zahl von Personen mit Schutzstatus S
seit fünf Jahren in der Schweiz leben. Damit erhalten sie Zugang zu Aufenthaltsbewilli­
gungen. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden erarbeiten zurzeit die zentralen Leit­
linien im Zusammenhang mit dem Schutzstatus S. Dabei stellen sich verschiedene
Rechtsstellungs- und Finanzierungsfragen.
– Verbindlichkeit der Integrationsförderung: Kanton und Gemeinden haben einen
gesetzlichen Auftrag, Geflüchtete bedarfsgerecht und potenzialorientiert zu fördern.
Seit der Einführung des Fördersystems für Geflüchtete IAZH zeigt sich jedoch, dass die
Gemeinden im Kanton Zürich unterschiedlich fördern. Die FI, der Verband der Gemein­
depräsidien des Kantons Zürich (GPV) und die Sozialkonferenz Kanton Zürich (SoKo)
sind deshalb daran, ihre Aufsicht über die Umsetzung der IAZH systematischer wahr­
zunehmen. Ziel ist, dass Geflüchtete im ganzen Kanton nach denselben Kriterien ge­
fördert werden.
– Chancengleiche Förderung nach Geschlecht: Um den Zugang von Frauen zu Inte­
grationsangeboten sicherzustellen und den Grundsatz der chancengleichen Förderung
umzusetzen, hat die FI ihren Angebotskatalog überprüft und wird punktuelle Anpassun­
gen aufgleisen. Im Hinblick auf das KIP 4 wird die FI zudem im Austausch mit beteiligten
Akteurinnen und Akteuren den Integrationsprozess analysieren, um die wichtigsten
Hebel für eine verstärkte Integration von Frauen zu eruieren. Dabei werden auch die
Erkenntnisse aus den Arbeiten auf Bundesebene einfliessen. Darauf aufbauend sollen
im KIP 4 konkrete Massnahmen zur verbesserten Förderung von