Hochschule Bremen ändert Bachelorprüfungsordnung für ILST in Bremen; Flight Operations Schwerpunkt eingeführt

2026_08_29_ABl_Nr_0145

941 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Verkündet am 29. August 2026 Nr. 145

Ordnung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Luftfahrtsystemtechnik und –management (Fachspezifischer Teil) Vom 7. Juli 2026 Der Rektor der Hochschule Bremen hat am 19. August 2026 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 2. September 2025 (Brem.GBl. S. 674), die vom Abteilungsrat der Fakultät 5 Abteilung 2 auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4 Satz 1 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2010), die zuletzt durch Ordnung vom 17. November 2020 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2022) geändert wurde, sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene nachfolgende Ordnung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Luftfahrtsystemtechnik und –management (Fachspezifischer Teil) genehmigt. Artikel 1 Die Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Luftfahrtsystemtechnik und –management (Fachspezifischer Teil) vom 21. Juli 2025 (Brem.ABl. S. 761) wird wie folgt geändert:

  1. In § 1 Absatz 2 Nummer 2 wird die Angabe „Luftfahrtsystemtechnik und –management mit Schwerpunkt auf „Betrieb“ (ILST-B, Studienschwerpunkt 2)“ ersetzt durch die Angabe „Luftfahrtsystemtechnik und –management mit Schwerpunkt auf „Flight Operations“ (ILST-FO, Studienschwerpunkt 2)“.
  2. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird Satz 2 gestrichen. b) Absatz 5 wird durch folgenden Absatz 5 ersetzt: „(5) Die Noten der an ausländischen Hochschulen erbrachten und anerkannten Prüfungsleistungen werden nach Maßgabe der modi- fizierten Bayerischen Formel übernommen und in die Berechnung der Gesamtnote einbezogen.“

Nr. 145 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 29. August 2026 942 3. § 5 Absatz 2 Satz 2 wird durch folgenden Satz 2 ersetzt: „Der schriftliche Teil der Bachelorthesis ist in einem gedruckten, gebundenen Exemplar und zusätzlich in elektronischer Form zu überlassen.“ 4. § 6 wird durch folgenden § 6 ersetzt: „§ 6 Gesamtnote der Bachelorprüfung Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 6,5 % aus der Note der Bachelorthesis, zu 6,5 % aus der Note des Kolloquiums sowie zu 87 % aus dem Durchschnitt der Noten der übrigen Module.“ 5. In § 8 wird nach Absatz 3 folgender Absatz 4 eingefügt: „(4) Für Studierende, die die Zuteilung des Themas der Bachelorthesis vor dem 1. Oktober 2026 mit den erforderlichen Nachweisen beantragt haben, wird die Gesamtnote nach § 6 in Verbindung mit Anlage 1 in der bis dahin geltenden Fassung der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Luftfahrtsystemtechnik und –management (Fachspezifischer Teil) vom 21. Juli 2025 (Brem.ABl. S. 761) berechnet.“ 6. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In der Titelzeile der Moduls 3.1 wird die Angabe „EA“ ersetzt durch „PF“. b) Die Zeilen des Moduls 4.1 werden durch die nachfolgenden Zeilen ersetzt: „ Modul 4.1 Projektmanagement

6 KL

4.1.1 Projektmanagement 4

4.1.2 Modulbezogene Übung 1

c) In den beiden Tabellen der Studienschwerpunkte 1 und 2 wird jeweils in der Zeile des Moduls 7.2 „Bachelorthesis“ die Angabe „Bachelorthesis (77 %) + Kolloquium (23 %)“ gestrichen. d) Die Angabe „Studienschwerpunkt 2 „Betrieb““ wird ersetzt durch die Angabe „Studienschwerpunkt 2 „Flight Operations““. Artikel 2 Diese Änderungsordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Genehmigt, Bremen, den 19. August 2026 Der Rektor der Hochschule Bremen Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen