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title: "Hochschule Bremen ändert Bachelorprüfungsordnung für ILST in Bremen; Flight Operations Schwerpunkt eingeführt"
sdDatePublished: "2026-08-29T04:18:00Z"
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Hochschule Bremen ändert Bachelorprüfungsordnung für ILST in Bremen; Flight Operations Schwerpunkt eingeführt

2026_08_29_ABl_Nr_0145

941
Amtsblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2026
Verkündet am 29. August 2026
Nr. 145

Ordnung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen
für den Internationalen Studiengang Luftfahrtsystemtechnik und –management
(Fachspezifischer Teil)
Vom 7. Juli 2026
Der Rektor der Hochschule Bremen hat am 19. August 2026 gemäß § 110
Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch
Geschäftsverteilung des Senats vom 2. September 2025 (Brem.GBl. S. 674), die
vom Abteilungsrat der Fakultät 5 Abteilung 2 auf der Grundlage von § 87 Satz 1
Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 4
Satz 1 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008
(Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2010), die zuletzt durch Ordnung
vom 17. November 2020 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2022)
geändert wurde, sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene nachfolgende Ordnung
zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den
Internationalen Studiengang Luftfahrtsystemtechnik und –management
(Fachspezifischer Teil) genehmigt.
Artikel 1
Die Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen
Studiengang Luftfahrtsystemtechnik und –management (Fachspezifischer Teil) vom
21. Juli 2025 (Brem.ABl. S. 761) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 2 Nummer 2 wird die Angabe „Luftfahrtsystemtechnik und
–management mit Schwerpunkt auf „Betrieb“ (ILST-B, Studienschwerpunkt 2)“
ersetzt durch die Angabe „Luftfahrtsystemtechnik und –management mit
Schwerpunkt auf „Flight Operations“ (ILST-FO, Studienschwerpunkt 2)“.
2. § 3 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird Satz 2 gestrichen.
b) Absatz 5 wird durch folgenden Absatz 5 ersetzt:
„(5) Die Noten der an ausländischen Hochschulen erbrachten und
anerkannten Prüfungsleistungen werden nach Maßgabe der modi-
fizierten Bayerischen Formel übernommen und in die Berechnung der
Gesamtnote einbezogen.“

Nr. 145
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 29. August 2026
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3. § 5 Absatz 2 Satz 2 wird durch folgenden Satz 2 ersetzt:
„Der schriftliche Teil der Bachelorthesis ist in einem gedruckten, gebundenen
Exemplar und zusätzlich in elektronischer Form zu überlassen.“
4. § 6 wird durch folgenden § 6 ersetzt:
„§ 6
Gesamtnote der Bachelorprüfung
Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 6,5 % aus der Note
der Bachelorthesis, zu 6,5 % aus der Note des Kolloquiums sowie zu 87 % aus
dem Durchschnitt der Noten der übrigen Module.“
5. In § 8 wird nach Absatz 3 folgender Absatz 4 eingefügt:
„(4) Für Studierende, die die Zuteilung des Themas der Bachelorthesis vor
dem 1. Oktober 2026 mit den erforderlichen Nachweisen beantragt haben, wird
die Gesamtnote nach § 6 in Verbindung mit Anlage 1 in der bis dahin geltenden
Fassung der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den
Internationalen Studiengang Luftfahrtsystemtechnik und –management
(Fachspezifischer Teil) vom 21. Juli 2025 (Brem.ABl. S. 761) berechnet.“
6. Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a) In der Titelzeile der Moduls 3.1 wird die Angabe „EA“ ersetzt durch „PF“.
b) Die Zeilen des Moduls 4.1 werden durch die nachfolgenden Zeilen
ersetzt:
„ Modul 4.1 Projektmanagement

6
KL

4.1.1 Projektmanagement
4

4.1.2 Modulbezogene Übung
1

“

c) In den beiden Tabellen der Studienschwerpunkte 1 und 2 wird jeweils in
der Zeile des Moduls 7.2 „Bachelorthesis“ die Angabe „Bachelorthesis
(77 %) + Kolloquium (23 %)“ gestrichen.
d) Die Angabe „Studienschwerpunkt 2 „Betrieb““ wird ersetzt durch die
Angabe „Studienschwerpunkt 2 „Flight Operations““.
Artikel 2
Diese Änderungsordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Genehmigt, Bremen, den 19. August 2026
Der Rektor der Hochschule Bremen
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen