Landesbank Baden-Württemberg Nachtrag zu Basisprospekten Stuttgart; Halbjahresfinanzbericht veröffentlicht

Landesbank Baden-Württemberg (Stuttgart, Bundesrepublik Deutschland) (die “Emittentin”)

  1. Nachtrag gemäß Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die “PVO”) vom 28. August 2026 (der “Nachtrag”) zu den folgenden bereits veröffentlichten Basisprospekten:

Basisprospekt über ein Angebotsprogramm zur Emission von Derivativen Schuldverschreibungen vom 29. Mai 20261

Basisprospekt über ein Angebotsprogramm zur Emission von basiswertabhängigen Zertifikaten vom 29. Mai 20261

Basisprospekt über ein Angebotsprogramm zur Emission von basiswertabhängigen Zertifikaten bezogen auf einen selbsterstellten Index vom 29. Mai 2026

Basisprospekt über ein Angebotsprogramm zur Emission von Schuldverschreibungen und Pfandbriefen vom 29. Mai 20261

Basisprospekt über ein Angebotsprogramm zur Emission von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen vom 29. Mai 20261

(jeweils der “Basisprospekt” und zusammen die “Basisprospekte”, wie nochmals in der Tabelle unter C. (Übersicht über die Basisprospekte) dargestellt, die “Basisprospekt-Tabelle”).

1 Dieser Basisprospekt ist in der Schweiz bei einer Schweizer Prüfstelle als ausländischer Prospekt, welcher gemäß Artikel 54 Finanzdienstleistungsgesetz (“FIDLEG”) auch als in der Schweiz genehmigt gilt, zur Aufnahme auf die Liste der genehmigten Prospekte nach Artikel 64 Absatz 5 des Finanzdienstleistungsgesetzes angemeldet und bei der Schweizer Prüfstelle hinterlegt und gemäß Artikel 64 FIDLEG veröffentlicht. Die Verwendung dieses Basisprospekts in der Schweiz liegt nicht in der Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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Inhaltsverzeichnis

A. Widerrufsrecht ……………………………………………………………………………………………… 3 B. Nachtragspflichtige Informationen ………………………………………………………………… 4 1. Änderungen im Abschnitt “Allgemeine Informationen – B. Veröffentlichungen” ………… 4 2. Änderungen im Abschnitt “Landesbank Baden-Württemberg – E. Finanzinformationen” ………………………………………………………………………………………. 4 3. Änderungen im Abschnitt “Liste der mittels Verweis einbezogenen Angaben” …………. 7 C. Übersicht über die Basisprospekte ………………………………………………………………….. 10 Abschlussseite …………………………………………………………………………………………………………………. S-1

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A. Widerrufsrecht Anleger, die vor der Veröffentlichung dieses Nachtrags2 eine auf den Erwerb oder die Zeichnung der Wertpapiere, die unter Endgültigen Bedingungen zu den Basisprospekten ausgegeben wurden, gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, können diese gemäß Art. 23 Abs. 2 PVO innerhalb einer Frist von drei Arbeitstagen nach Veröffentlichung dieses Nachtrags durch Erklärung gegenüber (i) der Landesbank Baden-Württemberg in Textform oder schriftlich an die Emailadresse: zertifikate@lbbw.de bzw. Postanschrift: Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart oder (ii) ihrer depotführenden Bank oder Sparkasse widerrufen, sofern der wichtige neue Umstand, die wesentliche Unrichtigkeit oder die wesentliche Ungenauigkeit gemäß Art. 23 Abs. 1 PVO vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots oder – falls früher – vor der Lieferung der Wertpapiere eingetreten ist oder festgestellt wurde. Während der Gültigkeitsdauer der Basisprospekte sowie solange im Zusammenhang mit den Basisprospekten ausgegebene Wertpapiere an einer Börse notiert sind oder öffentlich angeboten werden, werden Kopien dieses Nachtrags und der Basisprospekte in der Fassung eventueller Nachträge, auf der Internetseite der Emittentin www.LBBW- markets.de (unter dem Link “Themen”, “Rechtliches” und “Basisprospekte”) bereitgehalten.

2 Für die Zwecke der Identifizierung des Nachtrags im Rahmen der Information des Anlegers durch einen Finanzintermediär nach Art. 23 Abs. 3 PVO, hat die LBBW diesem Nachtrag die folgende Kennzeichnung gegeben: IEP_29052026_Nachtrag_082026.

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B. Nachtragspflichtige Informationen Durch diesen Nachtrag werden die Basisprospekte gemäß Art. 23 Abs. 1 PVO geändert. Gegenstand dieses Nachtrags ist als wichtiger neuer Umstand die Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts der Landesbank Baden-Württemberg am [28]. August 2026 (der “Nachtragsgrund”). Aufgrund des Nachtragsgrunds werden die Basisprospekte wie folgt geändert: 1. Änderungen im Abschnitt “Allgemeine Informationen – B. Veröffentlichungen” In dem Abschnitt “Allgemeine Informationen – B. Veröffentlichungen” wird: • In dem Basisprospekt, der in der Basisprospekt-Tabelle unter C. (Übersicht über die Basisprospekte) mit der laufenden Nummer 1 gekennzeichnet ist, auf Seite 56, • In dem Basisprospekt, der in der Basisprospekt-Tabelle unter C. (Übersicht über die Basisprospekte) mit der laufenden Nummer 2 gekennzeichnet ist, auf Seite 45, • In dem Basisprospekt, der in der Basisprospekt-Tabelle unter C. (Übersicht über die Basisprospekte) mit der laufenden Nummer 3 gekennzeichnet ist, auf Seite 28, • In dem Basisprospekt, der in der Basisprospekt-Tabelle unter C. (Übersicht über die Basisprospekte) mit der laufenden Nummer 4 gekennzeichnet ist, auf Seite 42, • In dem Basisprospekt, der in der Basisprospekt-Tabelle unter C. (Übersicht über die Basisprospekte) mit der laufenden Nummer 5 gekennzeichnet ist, auf Seite 42, der letzte Satz im zweiten Absatz gestrichen und wie folgt ersetzt: “Der Halbjahresfinanzbericht 2026, Geschäftsbericht 2025, der Geschäftsbericht 2024 und der HGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 werden auf der Internetseite www.LBBW.de (unter dem Link “Investor Relations” und “Finanzberichte”) veröffentlicht.” 2. Änderungen im Abschnitt “Landesbank Baden-Württemberg – E. Finanzinformationen” In dem Abschnitt “Landesbank Baden-Württemberg – E. Finanzinformationen” werden: • In dem Basisprospekt, der in der Basisprospekt-Tabelle unter C. (Übersicht über die Basisprospekte) mit der laufenden Nummer 1 gekennzeichnet ist, auf Seite 73 ff., • In dem Basisprospekt, der in der Basisprospekt-Tabelle unter C. (Übersicht über die Basisprospekte) mit der laufenden Nummer 2 gekennzeichnet ist, auf Seite 57 ff., • In dem Basisprospekt, der in der Basisprospekt-Tabelle unter C. (Übersicht über die Basisprospekte) mit der laufenden Nummer 3 gekennzeichnet ist, auf Seite 39 ff., • In dem Basisprospekt, der in der Basisprospekt-Tabelle unter C. (Übersicht über die Basisprospekte) mit der laufenden Nummer 4 gekennzeichnet ist, auf Seite 58 ff., • In dem Basisprospekt, der in der Basisprospekt-Tabelle unter C. (Übersicht über die Basisprospekte) mit der laufenden Nummer 5 gekennzeichnet ist, auf Seite 56 ff., a) im ersten Absatz des Abschnitts “I. Historische Finanzinformationen” die drei Aufzählungspunkte samt Angaben gelöscht und wie folgt ersetzt: “● Kenngrößen des LBBW-Konzerns, der gemäß Deutschem Rechnungslegungsstandard Nr. 20 (DRS 20) zusammengefasste Lagebericht (Lagebericht der LBBW (Bank) und der LBBW Konzernlagebericht) – mit Ausnahme des Prognose- und Chancenberichts auf den Seiten 77 bis 80 –, Konzernabschluss einschließlich Anhang und die weiteren Informationen einschließlich des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers aus dem Geschäftsbericht 2025 des LBBW-Konzerns.

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● Kenngrößen des LBBW-Konzerns, der gemäß Deutschem Rechnungslegungsstandard Nr. 20 (DRS 20) zusammengefasste Lagebericht (Lagebericht der LBBW (Bank) und der Konzernlagebericht) – mit Ausnahme des Prognose- und Chancenberichts auf den Seiten 77 bis 79 –, Konzernabschluss einschließlich Anhang und die weiteren Informationen einschließlich des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers aus dem Geschäftsbericht 2024 des LBBW-Konzerns. ● Kenngrößen des LBBW-Konzerns, Konzernzwischenlagebericht – mit Ausnahme des Prognose- und Chancenberichts auf den Seiten 28 bis 31 – der verkürzte Konzernhalbjahresabschluss einschließlich ausgewählter erläuternder Anhangangaben und die weiteren Informationen einschließlich der Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht des Wirtschaftsprüfers aus dem Halbjahresfinanzbericht 2026 des LBBW- Konzerns. ● Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers aus dem HGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025.” b) der Abschnitt “II. Rechnungslegungsstandards” gelöscht und durch den folgenden Abschnitt ersetzt: “II. Rechnungslegungsstandards Die Aufstellung des Konzernabschlusses des LBBW-Konzerns für das Geschäftsjahr 2025 sowie für das Geschäftsjahr 2024 erfolgte in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (“IFRS”), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (“HGB”) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Maßgeblich sind diejenigen Standards und Interpretationen anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung veröffentlicht, von der Europäischen Union übernommen und für den Konzern relevant und verpflichtend waren. Die Aufstellung des verkürzten Konzernhalbjahresabschlusses der LBBW zum 30. Juni 2026 erfolgt gemäß § 115 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) in Verbindung mit § 117 Nr. 2 WpHG in Übereinstimmung mit den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Maßgeblich sind diejenigen Standards und Interpretationen, die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung veröffentlicht, von der Europäischen Union übernommen und für den Konzern relevant und verpflichtend waren. Insbesondere werden die Anforderungen des IAS 34 Zwischenberichterstattung berücksichtigt. Der geprüfte Jahresabschluss der Landesbank Baden-Württemberg für das Geschäftsjahr 2025 wurde unter Anwendung der Vorschriften des HGB, insbesondere der “Ergänzenden Vorschriften für Kreditinstitute” (§§ 340 ff. HGB), der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (“RechKredV”), des Kreditwesengesetzes (“KWG”) sowie des Pfandbriefgesetzes (“PfandBG”) aufgestellt. Nach den IFRS besteht für den LBBW-Konzern der Konzernabschluss aus der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzernbilanz, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzernanhang. Alle diese Berichtsbestandteile bilden gemeinsam den Konzernabschluss des LBBW-Konzerns und wurden somit vom Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2025 und 2024 erfasst. Nach dem Handelsgesetzbuch besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Alle diese Berichtsbestandteile bilden gemeinsam den Jahresabschluss der Landesbank Baden-Württemberg und wurden somit vom Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 und 2024 erfasst.

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Der verkürzte Konzernhalbjahresabschluss des LBBW-Konzerns zum 30. Juni 2026 besteht aus der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung, der Bilanz, der Eigenkapitalveränderungsrechnung, der verkürzten Kapitalflussrechnung sowie ausgewählten erläuternden Anhangangaben – und dem Konzernzwischenlagebericht der LBBW für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2026. Alle diese Berichtsbestandteile bilden gemeinsam den Konzernzwischenabschluss des LBBW-Konzerns und wurden somit im Rahmen der prüferischen Durchsicht des Abschlussprüfers für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2026 bescheinigt.” c) nach dem Abschnitt “VII. Entwicklung der Ertragslage des LBBW-Konzerns im Geschäftsjahr 2025” der folgende Abschnitt neu eingefügt: “VIIa. Überblick über die Entwicklung des LB